Mietrecht: Kann Vermieter Hasenstall verbieten?
Im Mietvertrag steht mir zu meiner Wohnung noch eine Terrasse im Erdgeschoss zur Verfügung die ich mit keinem anderen Mieter teilen muss. Dorthin wollte ich einen Hasenstall stellen (BxHxT 90x60x60) in dem unsere 2 Kaninchen leben würden. Laut Vertrag sind Haustiere in der Wohnung verboten, von draußen steht aber nichts. Nichtsdestotrotz will mir die Vermieterin verbieten, einen Hasenstall auf „meine“ Terrasse zu stellen. Darf sie das?
20 Antworten
Da laufen zwei Dinge quer. Möglicherweise kann er dir die Tierhaltung draußen nicht verbieten, die Aufstellung des Stalls aber schon. Der Vermieter könnte sich theoretisch darauf zurückziehen, dass der Stall optisch verunstaltend wirkt. Dann wären Tiere so oder so außen vor. Ist das Thema vom Tisch, habt ihr das nächste Problem. Ist Tierhaltung rechtlich wirksam in der Wohnung ausgeschlossen und ihr seid Mieter, nicht Pächter, habt ihr auch verloren. Allerdings ist es nicht mehr über einfache Klauseln möglich, die Tierhaltung juristisch auszuschließen. Da würde ich einhaken, so ihr Mieter seid. Seid ihr Pächter, tippe ich, ihr habt nix zu befürchten, weiß es aber nicht.
Ehe ich jetzt Blödsinn erzähle - meine Informationen sind nicht auf dem allerneuesten Stand, aber nach diesen Informationen darf er das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn was immer der Mieter auf seinem Balkon deponiert von dritter Seite gesehen werden kann und nicht unter die normale Nutzung von Wohnraum fällt (soweit ich mich erinnere, kann niemand das Aufstellen eines Wäscheständers verbieten). Worunter in diesem Zusammenhang ein Kaninchenstall fällt ist dann vermutlich eine Frage, die je nach Richter unterschiedlich bewertet werden kann.
Eine Klausel mit generellem Tierhalteverbot ist unwirksam. In diesem Fall darfst du auf jeden Fall Kleintiere halten, auch ohne Erlaubnis. Häschen gehören dazu, es sei denn, du machst eine Zucht für den Sonntagsbraten, da sähe es etwas anders aus.
Genau richtig und ohne viel § Schnickschnack. MfG
Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.Kleintiere sind zulässig siehe auch >> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
Die Aussage von dasElend ist korrekt. Auch bei einem absoluten Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist die Haltung von Kleintieren erlaubt. Infos zum Thema Kleintiere http://www.mieter-themen.de/article793.html Der Hasenstall ist von der Größe so dass eine optische Beeinträchtigung eher nicht zu erwarten ist. Falls doch, pflanzen Sie ein paar Gewächse an. P. Kleinsorge
Dein Vermieter soll sich mal mit der aktuellen Rechtsprechung zur Tierhaltung vertraut machen! Den Hasenstall kann Dir niemand verbieten, solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!
In der Anfrage ist von Klauseln keine Rede, da steht nur "laut Vertrag (...) verboten". Und das geht nach wie vor.
Das ist doch Haarspalterei, ob man Klauseln, Paragraphen oder sonstwie dazu sagt! Fakt ist, dass die Kleintierhaltung (und dazu zählen Hasen) mietvertraglich nicht generell ausgeschlossen werden darf!
Weißt du, wenn man erst in die Lage kommt, sich juristisch auseinanderzusetzen, sind gespaltene Haare das kleinste Problem. Darum halte ich es auch durchaus für wichtig, sich über genau diese Haarspaltereien klar zu sein. Nicht, dass ich dir alltagsgedanklich widersprechen würde, aber soweit ich es sehe, läuft die Anfrage auf ein juristisches Problem hinaus. Und da hilft dein Alltagspragmatismus nicht so viel. Nicht, dass ich je juristische Ratschläge erteilen würde/erteilt hätte
Kennst Du das BGH-Urteil, nach dem eine Kleintierhaltung nur untersagt werden darf, wenn sich dadurch (nachweislich) unzumutbare Störungen ergeben? Wenn nicht, lies nach...
Selbstverständlich. Und ich kenne den Unterschied zwischen Klauseln und individuellen Vereinbarungen in rechtlich wirksamen Verträgen. Du auch?
Sollte man nach einem Jurastudium schon können, oder? Also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Mach dir keine Sorgen. Meine Anwälte wissen, was sie tun. Bei dir bin ich nicht ganz sicher, ob du weißt, was du sagst.
Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, gell? Wenn alle Anwälte so fit wären, gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten mehr! Insgesamt wird mir das aber mit Deinem Pseudowissen zu blöd. Also tschüss!
Das ist eine interessante Antwort. Meiner Ansicht nach hast zunächst du dich anstelle einer Antwort auf ein hohes Ross geschwungen. Solltest du das nicht so gemeint haben, dann lass uns doch beide runterkommen und vernünftig argumentieren.
ganz eindeutig " ja " .denn haustiere sind verboten ,wo spielt keine rolle , hasenstall ist eh so ein ding ,die wissen das das im sommer ziemlich stinkt
Auf dem Balkon/Terrasse kann der Mieter hinstellen was er möchte, da hat der Vermieter keine Vorschriften zu machen. Kaninchen fallen nicht unter das Haltungsverbot von Haustieren.