Mietrecht: Kann Vermieter Hasenstall verbieten?

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Da laufen zwei Dinge quer. Möglicherweise kann er dir die Tierhaltung draußen nicht verbieten, die Aufstellung des Stalls aber schon. Der Vermieter könnte sich theoretisch darauf zurückziehen, dass der Stall optisch verunstaltend wirkt. Dann wären Tiere so oder so außen vor. Ist das Thema vom Tisch, habt ihr das nächste Problem. Ist Tierhaltung rechtlich wirksam in der Wohnung ausgeschlossen und ihr seid Mieter, nicht Pächter, habt ihr auch verloren. Allerdings ist es nicht mehr über einfache Klauseln möglich, die Tierhaltung juristisch auszuschließen. Da würde ich einhaken, so ihr Mieter seid. Seid ihr Pächter, tippe ich, ihr habt nix zu befürchten, weiß es aber nicht.

Eine Klausel mit generellem Tierhalteverbot ist unwirksam. In diesem Fall darfst du auf jeden Fall Kleintiere halten, auch ohne Erlaubnis. Häschen gehören dazu, es sei denn, du machst eine Zucht für den Sonntagsbraten, da sähe es etwas anders aus.

Dein Vermieter soll sich mal mit der aktuellen Rechtsprechung zur Tierhaltung vertraut machen! Den Hasenstall kann Dir niemand verbieten, solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!

ganz eindeutig " ja " .denn haustiere sind verboten ,wo spielt keine rolle , hasenstall ist eh so ein ding ,die wissen das das im sommer ziemlich stinkt