Mietrecht: Kann Vermieter Hasenstall verbieten?
Im Mietvertrag steht mir zu meiner Wohnung noch eine Terrasse im Erdgeschoss zur Verfügung die ich mit keinem anderen Mieter teilen muss. Dorthin wollte ich einen Hasenstall stellen (BxHxT 90x60x60) in dem unsere 2 Kaninchen leben würden. Laut Vertrag sind Haustiere in der Wohnung verboten, von draußen steht aber nichts. Nichtsdestotrotz will mir die Vermieterin verbieten, einen Hasenstall auf „meine“ Terrasse zu stellen. Darf sie das?
20 Antworten
Da laufen zwei Dinge quer. Möglicherweise kann er dir die Tierhaltung draußen nicht verbieten, die Aufstellung des Stalls aber schon. Der Vermieter könnte sich theoretisch darauf zurückziehen, dass der Stall optisch verunstaltend wirkt. Dann wären Tiere so oder so außen vor. Ist das Thema vom Tisch, habt ihr das nächste Problem. Ist Tierhaltung rechtlich wirksam in der Wohnung ausgeschlossen und ihr seid Mieter, nicht Pächter, habt ihr auch verloren. Allerdings ist es nicht mehr über einfache Klauseln möglich, die Tierhaltung juristisch auszuschließen. Da würde ich einhaken, so ihr Mieter seid. Seid ihr Pächter, tippe ich, ihr habt nix zu befürchten, weiß es aber nicht.
Eine Klausel mit generellem Tierhalteverbot ist unwirksam. In diesem Fall darfst du auf jeden Fall Kleintiere halten, auch ohne Erlaubnis. Häschen gehören dazu, es sei denn, du machst eine Zucht für den Sonntagsbraten, da sähe es etwas anders aus.
Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.Kleintiere sind zulässig siehe auch >> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
Dein Vermieter soll sich mal mit der aktuellen Rechtsprechung zur Tierhaltung vertraut machen! Den Hasenstall kann Dir niemand verbieten, solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!
ganz eindeutig " ja " .denn haustiere sind verboten ,wo spielt keine rolle , hasenstall ist eh so ein ding ,die wissen das das im sommer ziemlich stinkt