Darf ich innerhalb meiner Wohnung meine Vermieter heimlich filmen wenn sie angekündigt die Wohnung betreten oder ist das verboten?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das darfst Du. Es ist Deine Wohnung, zu der nur Du Zutritt hast, bzw. die Personen, denen Du es ausdrücklich erlaubst.

Wenn sie es bemerken, dass sie gefilmt werden, können Deine Vermieter auch sofort kehrt machen und die Wohnung wieder verlassen. Was Du nicht darfst, ist, die Videos online stellen oder anderen unbefugten zur Verfügung stellen, die sie verbreiten könnten.

Falls Du mit den Filmen im Nachhinein feststellst, dass die Leute in Deiner Wohnung eine Straftat begangen haben, also z. B. etwas gestohlen haben, kannst Du der Polizei ruhig mitteilen, dass Du eine Videoaufzeichnung eingeschaltet hattest und darauf eindeutig zu erkennen ist, was die Leute gemacht haben.

Wäre das außerhalb Deiner Wohnung, also vor dem Haus oder vor Deiner Wohnungseingangstür, müßtest Du einerseits um vorherige Erlaubnis fragen und andererseits, falls Erlaubnis erhalten, kennzeichnen, dass hier Video überwacht wird.

Hast Du Besuch in Deiner Wohnung, solltest Du aber fairerweise darauf hinweisen, dass Du in bestimmten Bereichen filmst, bzw. die Aufzeichnung ausmachen. Das mag niemand gerne, wenn er dauernd gefilmt wird und vor allem nicht weiß, was danach mit den Aufnahmen passiert.

gottesfuerchtig 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 18:56

Danke. Ich filme nur um einen Missbrauch / Straftat aufzudecken. Deine Antwort ist toll. Wird auf jedenfall nen Stern geben. Schönes Wochenende

bwhoch2  25.11.2018, 11:52
@gottesfuerchtig

Danke für die Auszeichnung und auch einen schönen Sonntag noch.

Rechtlich gesehen musst Du sie darauf hinweisen. Dann ist aber vermutlich der Sinn der Aktion perdu.

2AlexH2  23.11.2018, 19:19

Oder auch nicht.

Die Vermieter müssen in die Wohnung und ich bin nicht zuhause.

Dann müssen sie sich mit den Vermieter auf einen Termin einigen an den beide können. Grundsätzlich muß der Vermieter wenn er in die Wohnung will ihre Intressen berücksichtigen. Das heißt, wenn sie z.B. berufstätig sind, können sie in aller Regel einen Termin auserhalb ihrer Arbeitszeit verlangen.

gottesfuerchtig 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 19:33

Tja das hat er allerdings bisher in den letzten 6 Jahren auf seine eigene Weise geregelt und ist mehrmals in die Wohnung rein was ich anhand von positionierten Markern mitbekommen habe. Jetzt will ich einen Videobeweis dann gehts nämlich direkt nach dem Auszug noch schön vor Gericht

kevin1905  23.11.2018, 21:54
@gottesfuerchtig

Warum hast du nie den Schließzylinder getauscht?

gottesfuerchtig 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 22:23
@kevin1905

Darauf bin ich erst gekommen nachdem etwas wichtiges verloren gegangen ist. Bis jetzt hab ich ihn allerdings nicht getauscht denn ich will erst den Beweis auf Video haben damit ich ihn vor Gericht zerren kann

albatros  24.11.2018, 04:33
@gottesfuerchtig

Und warum hast du nicht schon vor 6 Jahren den SZ gewechselt?

Du darfst normal niemanden filmen oder fotografieren, außer du sagst Bescheid oder fragst, ob sie etwas dagegeben haben.

Wenn du eine Überwachungskamera hast, musst das sagen oder ein Schild anbringen.

gottesfuerchtig 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 18:55

Es ist aber legal in der Wohnung zu filmen

danitom  23.11.2018, 19:38
@gottesfuerchtig

Du darfst aber andere Personen nicht ohne dessen Einwilligung filmen, dass ist das Gesetz.

gottesfuerchtig 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 19:47
@danitom

Ja da befinden wir uns in einem Zwiespalt. Was ist wenn der Vermieter sich bei dem angekündigten Besuch an meinen Privaten Unterlagen (Arztunterlagen, Einkommensverhältnisse) zu schaffen macht während er angekündigt die Wohnung betritt. Ich denke das das eine das andere "überbietet"

danitom  23.11.2018, 20:01
@gottesfuerchtig SPIELREGELN FÜRS KNIPSEN: WEN DARF ICH IN DER ÖFFENTLICHKEIT FILMEN UND FOTOGRAFIEREN?

Fotogen oder nicht – es gibt Leute, die sich selbst nicht gern vor die Linse stellen. Darf man trotzdem jeden einfach filmen und fotografieren? ROLAND-Partneranwalt Gerald Röschke stellt klar: „Nein! Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte.“ Jeder (Hobby-)Fotograf braucht also die Erlaubnis des jeweiligen Modells – bei unter 18-Jährigen natürlich auch die der Eltern. „Es gibt allerdings Ausnahmen“, so der Rechtsexperte. „Das sind unter anderem Personen, die als ‚Beiwerk‘ auf den Aufnahmen erscheinen, also beispielsweise Touristen neben dem Brandenburger Tor.“ Das Gleiche gilt übrigens auch für Personen bei Versammlungen, Umzügen und anderen Großveranstaltungen. „Und dann gibt es da noch die sogenannten Personen der Zeitgeschichte: Bilder oder Videos von Politikern oder bestimmten Personen zu besonderen Ereignissen wie beispielsweise Sport- und Musikveranstaltungen sind demnach erlaubt“, so Gerald Röschke.

Wieso müssen die Vermieter in deine Wohnung?

Wechsle das Schloß aus, die dürfen nicht in deine Wohnung, schon garnicht wenn du nicht zu Hause bist. Das ist Hausfriedensbruch.

Und selbstverständlich darfst du in deiner Wohnung eine Kamera aufhängen und filmen. Du darfst alles in deiner Wohnung was dir gefällt, wenn du dabei keine Mietsachen beschädigst oder wen belästigst.

Blos darfst du die Fotos nicht ins Internet stellen, wenn Leute drauf zu sehen sind. Es sei denn, du hast diese Leute gefragt und sie haben nichts dagegen.