Stifte klau
Hallo, eine Freundin macht ein Praktikum in einer Arztpraxis. Sie hat einen Kuli "mitgehen lassen". Wäre das wenn sie richtig arbeiten würde ein Kündigungsgrund? Meiner Meinung nach gibt es in einer Praxis Millionen Kulis daher wird das keiner so eng sehen oder`?
13 Antworten
Ich will nicht kleinlich sein, und es ist sicher kein Problem, sich aus Versehen einen Kugelschreiber einzustecken, aber wenn Mitarbeiter das mit Absicht tun, halte ich es für falsch. Ein Arbeitsverhältnis ist auch ein Vertrauensverhältnis. Wo ist denn die Grenze, was man mitnehmen darf und was nicht? Am Ende ist es Diebstahl und somit Grund für eine fristlose Kündigung.
So bescheuert es auch klingt, es kann durchaus eine Kündigung erfolgen:
www.t-online-business.de/arbeitsrecht-ein-kugelschreiber-reicht-fuer-die-kuendigung/id_18768684/index
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Ist meines Erachtens überzogen, und wahrscheinlich auch nur dann der Fall wenn der Arbeitgeber unbedingt Personal loswerden möchte, und sonst keinen anderen "legalen" Weg weiß.
''Wäre das wenn sie richtig arbeiten würde ein Kündigungsgrund?''
- Durchaus. Bei Diebstahl gehts - arbeitsrechtlich - nicht um den Wert, sondern um den Vertrauensverlust.
Wenn sie in der Praxis vielleicht mal ne Ausbildung machen will oder ne gute Beurteilung von denen will, sollte sie den blöden Kuli wieder zurück bringen und einfach sagen, dass sie ihn versehentlich in die Tasche gesteckt und mitgenommen hat.
Sollte einer der Mitarbeiter oder Patienten gesehen haben, dass sie den bewusst eingesteckt hat, dann handelt sie sich wegen so nem Kuli, der vermutlich nicht mal 1 Euro wert ist, nur Ärger ein.
Das sind verschiedene Paar Schuhe mit dem eng sehen... Falls Du die Berichterstattung zu dem Thema in den letzten Monaten verfolgt hast, wirst Du mitbekommen haben, dass viele Arbeitgeber auf solche Dinge sehr ungehalten reagieren. Ich erinnere da an den Fall, als eine Kassiererin wegen eines Pfandbons gekündigt wurde. Häufig wird natürlich der Chef bei solchen kleinen Dingen ein Auge zudrücken, allerdings ist dies keinesfalls ein Freibrief, sondern viel eher ein Spiel mit dem Feuer. Im schlimmsten Falle, sieht der Chef den Kulli-Diebstahl als schwere Erschütterung des Vertrauensverhältnisses. Dazu wurde zwar auch erst kürzlich entschieden, dass es bei langer Betriebszugehörigkeit und Minderwertigkeit des Diebesgutes häufig erst einer Abmahnung bedarf, verlassen kann sich Deine Freundin aber auf so einen Rechtssprechung im Einzelfall nicht.
Das haben die bei der Kassiererin, die angeblich Leergutbons mitgenommen hat und dann gekündigt wurde, auch gesagt. Ist zwar jetzt vom Gericht als Grund für eine fristlose Kündigung abgewiesen worden. Aber den Ärger will man ja nicht haben, oder? Also ich würde das lassen oder einfach fragen, ob ein Stift mitgenommen werden kann.