Leiharbeit über z. B. Hays. Kann mein Chef mich als Angestellter verleihen?
Hallo. Ich habe da mal eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, irgendjemand der netten Menschen hier kann mir da etwas weiterhelfen.
Ich bin Angestellter eines Unternehmens, welches nun finanziell nicht mehr ganz so gut dasteht. Mein Chef hat nun zur Rettung etwas fragwürdige Pläne mit mir und meinen Kollegen.
Er möchte uns bei Portalen wie z. B. Hays (ein Personaldienstleister) Anmelden und Bewerben.
und jetzt meine Frage:
Ist es möglich und rechtens uns als Angestellte seiner Firma an eine Leiharbeitsfirma wie Hays zu vermitteln, so das wir dann als Leiharbeiter über Hays für Entleiher-Firmer tätig werden. Das Gehalt würde dann, so wie es verstanden habe, auf unser Firmenkonto fließen.
Als Selbständiger oder Angestellter bei diesem Personaldienstleister ist das für mich klar, aber doch nicht als Angestellter in meiner Firma. Ich denke, das ist totaler quatsch, und auch nicht über die „Arbeitnehmerüberlassung“ so definiert. Welcher Arbeitsvertrag gilt den dann für mich?
Ich bitte um ein Hilfe oder Erfahrungsberichte – lieben Dank an Alle!
4 Antworten
Um Mitarbeiter verleihen zu können, benötigt dein Arbeitgeber die „gewerbsmäßige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ von der Bundesagentur.
Und dazu noch eine Reihe Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Finanzamt etc.
Als weiteren Punkt ist zu nennen der Arbeitsvertrag. Wenn hier nicht explizit erwähnt wird, dass du verliehen werden kannst, muss der Arbeitgeber eine Modifikation zum Arbeitsvertrag erstellen.
Und dann gibt es weitere Auflagen wie Arbeitgeberverband, Vertrag zwischen verleiher und Entleiher, Betriebshaftpflichtversicherungen... aber die 2 erstgenannten sind die wichtigsten Hürden.
Wenn ich das richtig verstehe, will Dein Arbeitgeber Dich und Deine Kollegen an eine Leiharbeitsfirma "verleihen", die Euch wiederum an eine andere Firma "verleiht".
Das geht so einfach aber nicht. Dein AG soll sich mal das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz anschauen, bevor er auf so eine "Schnapsidee" kommt.
Der erste Satz des § 1 AÜG lautet: "AG, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis."
Du kannst Dir das ganze Gesetz auch im Netz anschauen, das ist hier zu umfangreich.
Du hast einen Arbeitsvertrag mit Deinem Arbeitgeber. Da wird ja auch drin stehen, wo Dein Arbeitsort ist und welche Aufgaben Du hast. Daran hat sich Dein AG zu halten.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wende Dich an einen Anwalt oder auch an die zuständige Gewerkschaft (Betriebsrat gibt es ja bestimmt keinen)
Dein AG wird gar keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben, folglich darf er keine AN verleihen. Wenn es ihm finanziell so schlecht geht, sollte er sich mal den § 16 AÜG genau durchlesen. Da kann er sehen, welche Geldstrafen evtl. auf ihn zukommen können.
Ich empfehle Dir auf alle Fälle, Dich schleunigst nach einem anderen AG umzusehen.
Es zählt dein Arbeitsvertrag womit du bei deiner Firma angestellt bist.
Was das verleihen an eine Zeitarbeitsfirma angeht und die verleiht dich weiter ist für mich neu und ob dies als Arbeitnehmerüberlassung so ausgelegt werden kann, würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen und dir darin was sagen. Das ist meist ein wenig verzwickt und was es alles für Schlupflöcher gibt weiß ich nicht. Würde vorsichtshalber mal einen Anwalt im Beratungsgespräch fragen.
Dein jetziger vor einiger Zeit abgeschlossene Vertrag gilt.
Zumeist ist im Vertrag ein Erfüllungsort festgeschrieben, dort wo du bisher arbeitest. Das ist vereinbart!
Wenn du als Schlosser dort angestellt bist kann er dich nicht einfach weiterverleihen.
Habt ihr einen BR? An den könntest du dich wenden.
@Hexle2: ja genau. So etwas hat mein Chef vor. Nach seinen Aussagen könnte es so ablaufen: wir melden uns bei der Vermittlung mit z. B. unseren Firmennamen Company Herr Mustermann an, und je nachdem welches Fachgebiet vermittelt werden kann sendet meine Firma dann die eigenen Angestellten aus. Das Honorar/Gehalt geht dann auf Firmenkonto und wir beziehen weiterhin den normal vertraglichen Lohn.
Dazu brauche ich eigentlich meine Firma nicht. Da kann ich mich auch direkt und selbstständig verleihen lassen.
Und ja, leider steht im Vertrag, dass mein Arbeitgeber durchaus ggf. einen anderen Einsatzort bestimmen kann.
ich werde da wirklich einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.