Darf man Krankenhaus Personal Spätschicht und dann Frühschicht machen lassen?
Meine Schwester Arbeitet als Krankenpflegerin. Sie Arbeitet Öfters Spätschicht und dann Nachtschicht hin und her Gewechselt und schläft wenig. Um 22 at sie Feierabend und Fùr die Frühschicht steht sie um 4 Uhr auf und ist um 5:30 in der Arbeit. Ist das Rechtlich erlaubt? Ich habe Mal gehört das es einen Abstand von 11 Stunden geben muss. Gilt das auch für Krankenhaus Personal und ist es heute auch noch so?
5 Antworten
Eigentlich nicht.. Es muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.. Alles andere ist nicht zulässig. Sollte was passieren, ist der Arbeitgeber dran.. Lg.
Leider ja...
Nein, es ist nicht zulässig. Es müssen im Krankenhaus mindesten 10 Stunden Ruhezeit liegen.
Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)
Von den Ruhepausen sind die sogenannten Ruhezeiten zu unterscheiden. Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.
Insbesondere beim Schichtwechsel spielt das eine große Rolle: Wenn der Schichtarbeiter z. B. um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr in die Frühschicht gehen soll, wird diese Mindest-Ruhezeit nicht eingehalten.
Auch bei den Ruhezeiten kann durch Tarifvertrag vom Grundsatz abgewichen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann die Ruhezeit auf maximal neun Stunden verkürzt werden. Diese Kürzung muss jedoch innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden, welcher ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt werden muss.
So gesehen NEIN, es ist nicht zulässig. Außer es ist im Tarifvertrag anders geregelt. Wenn diese Verkürzung oder Abweichung stattfindet muss sie ausgeglichen werden z.b. mit mehr Freizeit oder Arbeitsverkürzung, ich weiß aber nicht ob finanzieller Ausgleich dazu zählt.
Nein das ist nicht Zulässig, es müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten liegen. Im Krankenhaus darf das auf 10 Stunden reduziert werden. Da muß deine Schwester dringend mit ihrem Vorgesetzten sprecher.
Ausnahmen für die gesetzlichen Regelungen
Bestimmte Branchen und Arbeitsbereiche können die gesetzlich geregelten Erholungszeiten aufgrund wechselnder Schichten nur schwer ermöglichen und müssen diese per Tarifvertrag oder der Aufsichtsbehörde definieren.
Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Verkehrs- oder Landwirtschaftsbetriebe o. ä. dürfen die Ruhezeiten verkürzen.
Quelle
Immerhin einer von uns beiden, der Google nutzen kann 😁
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