Darf man Krankenhaus Personal Spätschicht und dann Frühschicht machen lassen?

5 Antworten

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Eigentlich nicht.. Es muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.. Alles andere ist nicht zulässig. Sollte was passieren, ist der Arbeitgeber dran.. Lg.

Leider ja...

Vennesla  02.09.2022, 22:55

Nein, es ist nicht zulässig. Es müssen im Krankenhaus mindesten 10 Stunden Ruhezeit liegen.

Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)
Von den Ruhepausen sind die sogenannten Ruhezeiten zu unterscheiden. Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.
Insbesondere beim Schichtwechsel spielt das eine große Rolle: Wenn der Schichtarbeiter z. B. um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr in die Frühschicht gehen soll, wird diese Mindest-Ruhezeit nicht eingehalten.
Auch bei den Ruhezeiten kann durch Tarifvertrag vom Grundsatz abgewichen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann die Ruhezeit auf maximal neun Stunden verkürzt werden. Diese Kürzung muss jedoch innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden, welcher ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt werden muss.

So gesehen NEIN, es ist nicht zulässig. Außer es ist im Tarifvertrag anders geregelt. Wenn diese Verkürzung oder Abweichung stattfindet muss sie ausgeglichen werden z.b. mit mehr Freizeit oder Arbeitsverkürzung, ich weiß aber nicht ob finanzieller Ausgleich dazu zählt.

Q:https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit/#Die_Arbeitszeit_im_Schichtdienst_Grundsaetzlich_nur_8_Stunden_%C2%A7_6_Abs_2_Satz_1_ArbZG

Nein das ist nicht Zulässig, es müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten liegen. Im Krankenhaus darf das auf 10 Stunden reduziert werden. Da muß deine Schwester dringend mit ihrem Vorgesetzten sprecher.

Ausnahmen für die gesetzlichen Regelungen
Bestimmte Branchen und Arbeitsbereiche können die gesetzlich geregelten Erholungszeiten aufgrund wechselnder Schichten nur schwer ermöglichen und müssen diese per Tarifvertrag oder der Aufsichtsbehörde definieren.
Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Verkehrs- oder Landwirtschaftsbetriebe o. ä. dürfen die Ruhezeiten verkürzen.
Quelle
verreisterNutzer  02.09.2022, 23:06

Gut kopiert

Wiesel  02.09.2022, 23:09
@verreisterNutzer

Immerhin einer von uns beiden, der Google nutzen kann 😁

ronnyarmin  02.09.2022, 23:11
@verreisterNutzer
Gut kopiert

Wenn du genauso gut kopieren könntest, hättest du die Frage nicht zu stellen brauchen. Was gefällt dir an einer Antwort mit Quellenangabe nicht?