Darf in einem Arbeitsvertrag eine Klausel stehen die den Arbeitnehmer verpflichtet Mehrarbeit zu leisten wenn sie anfällt?
9 Antworten
Bei Rechtsfragen bitte immer das Land abgeben, dessen Recht betroffen ist. Dies ist ein deutschsprachiges Forum. Im folgenden gehe ich von der Rechtslage in Deutschland aus ...
Ich finde deine Frage in bisschen weltfremd. Wenn sowas nicht zulässig wäre, gäbe es keine Zeitarbeit. Es sollte aber dabei stehen, wie viele Stunden maximal in der Woche an welchen Wochentagen, wie lange im Voraus angekündigt wird, wie das ausgeglichen wird usw. In dem Zusammenhang ist es auch wichtig, wie mit privaten Terminen umgegangen wird (z. B. Arzttermine).
Dazu sind Verträge da......Du unterschreibst ihn ja!
Ach , alle gelesen ?
Ja, das darf sie. Ohne diese Klausel kann der AN sich weigern Überstunden zu leisten und auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bestehen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein AG permanent Überstunden anordnen darf. Außerdem sollte geklärt sein, ob diese Überstunden auf ein Zeitkonto gehen, welches Limit das Zeitkonto hat, ob Freizeitausgleich und/oder Bezahlung der Überstunden vereinbart ist.
Sollte es im Betrieb einen Betriebs-/Personalrat geben, hat dieser bei Mehrarbeit/Überstunden ein Mitspracherecht, egal was im Arbeitsvertrag zur Mehrarbeit steht.
Ja, vollkommen normal. Nur sollte in dem Vertrag dann auch vermerkt sein was mit den geleisteten Überstunden passiert.
Werden sie in Freizeit abgegolten oder bezahlt?
Erhälst du Zuschläge für Überstunden bzw. Wochenend- oder Nachtarbeit??
Lasse das alles im Vertrag mit aufnehmen
Völlig normal. Aber wie schon geschrieben, sollte es dann auch eine Klausel geben, wie viele Stunden maximal anfallen sollten und ob die abgefeiert oder ausbezahlt werden.
Z.B. in der Gastronomie steht auch gerne im Arbeitsvertrag, dass bis 20 Überstunden unentgeltlich zu leisten sind....