Wie viele Fehltage darf man bei einer Ausbildung als Oberflächenbeschichter (2 Jahre) genau haben?
Um für die Prüfung (IHK) zugelassen zu werden ?
Man sagt ja 10%. Aber gelten diese 10% für die genau 550 Werktage in der zweijährigen Ausbildung ? Oder bis zu dem Zeitpunkt der Prüfung , die 2 Monate früher ist ?
6 Antworten
Du fragst hier nach „deinen Rechten“! Wie wäre es, wenn du mal danach sehen würdest, was „deine Pflichten“ sind?
Im Grunde geht es bei den Fehltagen oder Fehlzeiten darum, ob man fit ist für die Prüfung. Das ist im Einzelfall zu betrachten! Notfalls können die Prüfer hier auch mal ein Vorgespräch mit dir führen, um deine Prüfungsfitness zu checken!
Wenn sie aufgrund deiner Fehlzeiten und deiner Prüfungsfitness feststellen, du kannst zur Prüfung dann darfst du auch 50 % Fehlzeiten haben!
Man kann sich ja vorstellen, dass ein Azubi einen krassen Unfall hat, der einschließlich Reha-Massnahmen 9 Monate „Auszeit“ in der Ausbildung braucht. Auch ein solcher Azubi hätte ein Recht an der Prüfung teilzunehmen!
Da gibt es nur Empfehlungen aber keine festen Sätze.
Wenn du einfach nur blau machst dürfte die IHK wesentlich kleinlicher sein und dir relativ früh eine Extra-Runde verpassen.
Wenn dagegen jemand am Anfang der Lehre wegen eines Unfalls oder Krankheit länger ausgefallen ist, aber seit dem kaum Fehltage hatte wird keine Schwierigkeiten bekommen.
Hallo.
Es gibt keine festen Tage, sondern nur muss/sollte die Prüfung durch die Fehltage gewährleistet sein.
Bis zum Zeitpunkt der Zulassung zur Prüfung, denn dann wird ja entschieden ob man zugelassen wird.
Es sind 12 - 15 Wochen in der gesamten Ausbildungszeit erlaubt. Guckst du hier: http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=84944