Wer zahlt für einen Schaden am Auto auf dem Firmenparkplatz während der Arbeitszeit?
Hi, ich habe gerade einen sehr nervigen Fall und würde gerne wissen, wer jetzt eigtl. für den Schaden aufkommen muss:
Mein Auto wurde von einem Arbeitskollegen beschädigt (Firmengelände, während Arbeitszeit). Es war unabsichtlich auf dem Parkplatz (Delle mit Autotüre).
Kostenvoranschlag von Lackierrei: 900€ (Silberlack, muss sehr viel beilackiert und angeglichen werden sonst sieht man es. Auto hat noch Wert von ca. 3000€). Ich selbst bin gegen die Lackierung da unwirtschaftlich und möchte stattdessen entschädigung für Wertverlust. Mir wurde von einem KFZler empfohlen: ca. 300-400€ in den Raum zu stellen (immer noch günstiger als 900€ abzgl. MwSt bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag)
Aber mein Arbeitskollege ist der Meinung: Tat ist während Arbeitszeit und auf dem Firmagelände passiert => Firma Versicherung zahlt.
Meine Firma kam nach 6 Monaten hin und her auf mich zu und sagt sie zahlen es selbst (die Firmenversicherung wollen sie nicht einschalten, da hier aktuell zuviel gemeldet wird), aber finden die 900€ zu hoch zum lackieren.
Zu meiner eigentlichen Frage: Wer ist hier nun in der Pflicht? Aus meiner Sicht muss die Haftplicht vom Arbeitskollegen zahlen!?
Gibt es für so einen Fall ein klare Regelung?
Ich würde die Sache endlich vom Tisch haben! Zieht sich schon ewig.
danke
8 Antworten
Die klare Regelung lautet: Der Schädiger zahlt.
Es wäre mir neu, dass Fahrzeuge, die Mitarbeitern gehören, überhaupt versicherbar sind. Ein Haftpflichtschaden der Betriebshaftpflichtversicherung ist es jedenfalls nicht.
Natürlich gibt es hier eine klare Regelung. Es muss nur vorher klar geklärt sein wer den Schaden wie verursacht hat.
Wann der Schaden passiert ist, ist unerheblich. Ebenso die Frage ob es auf dem Firmengelände war oder nicht.
Maßgeblich ist ob der Kollege in seinem privaten Fahrzeug saß oder in einem Dienstwagen und ob er auf dem Weg zur Arbeit war oder auf einer vom Arbeitgeber angeordneten Dienstfahrt.
War der Kollege in seinem eigenen Auto unterwegs und auf dem Weg zur Arbeit, dann ist das ein Fall für seine Kfz-Haftpflicht-Versicherung.
Ware der Kollege mit einem Dienstwagen auf einer Dienstfahrt - oder im Begriff eine solche mit dem Dienstwagen anzutreten, ist es Sache der Kfz-Haftpflicht des Arbeitgebers.
Hat der Arbeitgeber den Kollegen beauftragt eine Dienstfahrt mit seinem privaten Fahrzeug zu machen, muss die Firma für Schäden an und durch dieses Privatfahrzeug im Rahmen der Dienstfahrt aufkommen. Dann wäre also die Betriebshaftpflicht (sofern es eine gibt) am Zuge andernfalls der Betrieb selber.
Was die Höhe der Kosten angeht, kommt es nicht darauf an was derjenige für zu hoch hält, sondern darauf was ein Gutachter festgestellt hat. Wenn Du auf Auszahlung nach Kostenvoranschlag bestehst, bekommst Du lediglich die MwSt. nicht mit ausgezahlt.
Wobei sich natürlich die Frage nach dem Restwert des Fahrzeugs stellt. Wie hast Du die 3000 Euro Restwert ermittelt?
Der Schädiger hat von einem privaten Auto eines anderen Arbeitskollegen ausgeladen für die Arbeit und dabei mein Auto beschädigt
Der Schädiger hat also im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein Fahrzeug entladen und dabei den Schaden verursacht.
Dann ist die Betriebshaftpflicht bzw. der Betrieb selber (wenn dieser keine Betriebshaftpflicht hat) haftbar, denn der Betrieb haftet für Schäden, die die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen.
Die Firma hat doch gar nichts damit zu tun, außer dass es auf deren Grundstück passiert ist. Das sollte die Haftpflicht deines Kollegen zahlen.
wenn dein Kollege des Schaden mit seiner Auto-Türe verursacht hat, muss die Kfz-Versicherung bezahlen
Wer ist hier nun in der Pflicht?
Egal, ob Firmengelände oder nicht, der Verursacher ist Ersatzpflichtig,bzw. seine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Restwert ist von mir geschätzt durch vergleiche auf mobile & co.
Der Schädiger hat von einem privaten Auto eines anderen Arbeitskollegen ausgeladen für die Arbeit und dabei mein Auto beschädigt. Welcher Fall greift hier nun?