Darf ein Auszubildener verpflichtet werden bei Umbauarbeiten mitzuhelfen?

5 Antworten

Grundlegend muss man für jeden Arbeitsvorgang eine Unterweisung bekommen. Da wird den Arbeitern gezeigt, wie eine Arbeit durchzuführen ist, sodass niemand verletzt wird. Dem geht eine Gefährdungsbeurteilung voraus... Ist nicht so einfach.

Aber mal ganz davon abgesehen, kann er nicht verlangen, dass sie über die reguläre Arbeitszeit hinahs dort bleibt und kostenlos hilft.

Ist es ein großes Unternehmen bei dem es einen Betriebsrat gibt? Wenn ja dort melden.

Was ist es für eine Art von Unternehmen?

Im Prinzip nein aber wenn deine Freundin da weiter ihre Ausbildung machen will, dann sollte sie einen ;Kompromiss suchen. Vielleicht kann sie ihrem Chef erklären, dass sie nach eingeholter Rechtsauskunft als Auszubildende nicht dazu verpflichtet ist aber im Hinblick auf die schwierige Situation des Betriebes bereit sei, freiwillig hier mitzuhelfen. Sie muss dann überlegen, ob sie die Mithilfe zeitlich beschränken will (z.B. eine Stunde) oder offen lässt. Natürlich wird sie hier ausgenutzt. Aber man muss die Alternative bedenken. Wenn sie sich strikt weigert, wird man ihr zwar nicht kündigen können aber ihre Ausbildung in dem Betrieb würde künftig sehr unerfreulich sein, da nicht nur ihr Chef sondern auch die Kollegen und Kolleginnen (die das ja alle mitgemacht haben), sehr verärgert auf sie sein würden. - Bitte besprich´das mit deiner Freundin!

BenniXYZ  28.05.2020, 23:11

Ist das nicht ein trauriger Zustand?

Weil alle sich ausnutzen lassen, lernt das auch gleich der Azubi? Wozu gibt es eigentlich Ausbilder? Oder die IHK?? Anbgeblich sorgen die sich doch um das Wohl der Auszubildenden.

Nach den Vorschriften des BBiG darf der Ausbildungsbetrieb Auszubildenden nur Verrichtungen übertragenden, die ausschließlich dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften der Azubis angemessen sind.

Nach der Arbeitszeit schon mal gar nicht. Das ist ja auch Arbeit und zählt dann als Überstunden. Die gesetzliche Arbeitszeit darf nicht überschritten werden.

In der Arbeitszeit, ja.

Nach der Arbeitszeit, nein.

Familiengerd  28.05.2020, 19:11
In der Arbeitszeit, ja.

Wie kommst Du denn darauf? Selbstverständlich: Nein!

Auszubildende dürfen nicht zu ausbildungsfremden Tätigkeiten verpflichtet werden.