kann ein Ladenbesitzer, der Waren alltäglichen Bedarfs verkauft, Kundengruppen (Migranten) ausschließen?

3 Antworten

Jeder Wirt/Kaufmann/Händler darf ohne Angabe von Gründen jeden beliebigen Kunden ablehnen.
Aufpassen muß er nur, daß er nicht in die Falle des "Anti-Diskriminisierungs-Gesetzes" tappt, das heißt, es darf niemand aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion ausgeschlossen werden.

Deine Mutter darf also kein Schild anbringen, das Ausländern verbietet den Laden zu betreten - was sie aber sehr wohl darf ist z.B ein Schild anbringen, dass Gruppen von mehr als drei Personen gleichzeitig den Zutritt verbietet - das wäre ein geschicktes Ausweichmanöver, denn es betrifft ja alle Kunden und nicht nur Ausländer. Sobald eine größere  Gruppe den Laden betritt, kann sie sofort die Polizei rufen

wien3000  22.09.2017, 14:32

Ich würde auch noch verbieten das sich z.B mehr als 5 Personen zu einer Gruppe im Laden zusammenstellen.

nein, leider darf sie es tatsächlich nicht. Sie kann aber regeln. dass nur Einzelpersonen und Paare einen Zutrit haben.

siggyos  22.09.2017, 14:42

Das ist schon eine Katastrophe in Deutschland. Eine hilfreiche Antwort ist keineswegs von der Politik zu erwarten.
Die Verräterin Merkel würde nur sagen, Sie schaffen das.BlaBla
Die hat ja sowieso kein Ohr für die Probleme deutscher Bürger.
Hoffentlich wachen bis zum Sonntag noch paar Leute auf.
Die würde eher Ihre Mutter einsperren, als irgend etwas gegen
Ihre Lieblinge zu unternehmen.

Haben Sie keine Freunde bei einem Motorrad-Klub?
Selbst wenn nicht, gegen eine kleine Spende in die Klubkasse könnten ein paar dieser Leute mal eine Zeit lang Schutzfunktionen übernehmen.

Vielleicht hängen Sie dann ein paar nette Farbbilder in die Eingangstür,
mit paar verbeulten Neubürgern, als
Abschreckung.

Letztendlich ist Selbstschutz gefragt, da die Polizei von oben immer wieder an Ihrem Tun gehindert wird.

Das Wichtigste: machen Sie Ihr Kreuz am Sonntag an der richtigen Stelle.

Das, was ich ausführe, ist trotzdem unter dem vollen Verständnis für das Problem deiner Mutter.

"Es (das Schild) untersagt den entsprechenden „Kunden“ den Zutritt."

Das geht so in Deutschland aber auch generell nicht. Es ist moralisch nicht vertretbar, ganze Volksgruppen zu verurteilen. Das hatten wir schon im 2. Weltkrieg und erinnert mich an die absolut menschenverachtenden Schilder "Zutritt für Juden verboten" oder "Juden werden hier nicht bedient". Das ist von Rassismus nicht mehr zu unterscheiden.

Der Polizist hat deiner Mutter korrekterweise drauf hingewiesen, dass sie sich damit strafbar macht, auch wenn er Verständnis für die Situation hat. Es ist einfach eine unzulässige Pauschalisierung, jedem entsprechenden "Kunden", potentiell zu unterstellen, er klaut. Dies kann und darf in einem freien Land wie in Deutschland keinerlei Zustimmung erfahren.

Nun zu dem Problem:

Es gibt ein Reihe von Maßnahmen, die man ergreifen kann, die mehr oder weniger aufwändig sind. ich denke, es gibt auch entsprechende Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Konzepte für solche Probleme zu entwickeln. Anfangen könnte man aber zum beispiel mit folgenden Dingen:

1. Zutrittskontrolle, es darf nur der rein, der sich einmal identifiziert hat, mit Personalausweis und Lichtbild. Aus einem anderen Grund, aber genauso macht es die Metro oder Selgros.

2. Anzahl der Personen im Laden beschränken.

3. Bessere Aufteilung der Regale, um Sichtbereiche zu erweitern.

4. Eingang verengen, um Personenvereinzelung zu unterstützen und Flucht zu erschweren.

5. Regale so aufbauen, dass Wege nur vorhersehbar genutzt werden können.

6. "Patenschaften": Es dürfen nur Personen in das Geschäft, die mit Personen kommen, die das Vertrauen deiner Mutter genießen.

7. Partnerschaften mit anderen Läden, um sich einen gemeinsamen Sicherheitsdienst leisten zu können.

8. Verweigerung des Einlasses, wenn man ein ungutes Gefühl hat.

Ich bin kein Spezialist, würde aber mit solchen Maßnahmen anfangen und mich ggf. noch beraten lassen.

Ganz klar: Diebstahl ist genauso eine Straftat wie die pauschalisierte Verurteilung von Personengruppen mit bestimmten Eigenschaften. Beides muss man sich in Deutschland entschieden entgegenstellen und ist in keinster Weise zu tolerieren.

Wir dürfen unsere Moral nicht verraten, nur weil andere daraus eventuell unmoralische Vorteile ziehen.