Muß ich in der Einliegerwohnung meiner Eltern offiziell Miete bezahlen, wenn meine Freundin zu mir zieht?
Hallo Zusammen, folgende Frage:
Ich habe vor mit meiner Freundin zusammen zuziehen. Ich wohne bei meinen Eltern in einer Einliegerwohnung und bezahle eigentlich keine offizielle Miete. Das Problem ist, wenn meine Freundin mit einzieht haben meine Eltern Angst, sie müssen eine offizielle Miete von mir verlangen da jemand Fremdes mit in der Wohnung wohnt und es dann als separate Wohnung vermietet werden muss. Im Moment gehört quasi die Wohnung noch zu meinen Eltern ihrer Wohnung.
Ich dachte ich frage einfach mal nach bevor ich zum nächsten Anwalt gehe...
Danke euch im voraus!
1 Antwort
Die An-/Ummeldung beim EMA hat nichts mit Miete und Mietvertrag zu tun.
Da geht es lediglich darum das der Wohnungsgeber bestätigt das Person X seit/ab dem .... dort wohnt.
Deine Eltern soll sich beim EMA erkundigen. Dort bekommen sie auch das entsprechende Formular.
Das FA will keinen Mietvertrag und Deine Eltern müssen auch kein Einkommen aus Vermietung angeben wenn sie nicht vermieten.
Mit der An-/Ummeldung hat das FA nichts zu tun. Es bekommt auch keine Meldung vom EMA über den Einzug.
Da liegt du richtig. Deine Eltern müssen Miete verlangen. Die Miete muss angemessen sein. D. h. deine Eltern dürfen dir die Wohnung nicht für z. B. 50.--€ im Monat überlassen. Das würde das FA nicht anerkennen.
Danke, für die schnelle Antwort!
Aber eine Frage muss ich da noch einwerfen. Verstanden habe ich das mit dem EMA, ok.. Nur es besteht eigentlich auch kein Mietvertrag. Ich denke eher, dass das Finanzamt ein Mietvertrag will, denn auch wenn ich darin wohne ist es es ja keine Eigennutzung da noch eine "familienfremde" Person mit eingezogen ist und somit ein Mietverhältnis entsteht. Oder bin ich da falsch ?!