Wie bekomme ich nach Hauskauf den Mieter aus der Einliegerwohnung raus?!
Vor einem Monat habe ich ein Haus gekauft welches auch eine separate Einliegerwohnung hat. Der Voreigentümer hatte diese Wohnung für ca. vier Jahren vermietet. Kurz bevor das Haus nun an mich übergegangen ist hat der Voreigentümer dem Mieter die Wohnung fristgerecht gekündigt d.h. der Mieter hat drei Monate bevor er die Wohnung abgeben soll. Mein Problem nun: Der Mieter hat nach zwei Monaten immer noch keine neue Wohnung gefunden. Ich werde in einem halben Monat umziehen und hätte mir gewünscht, daß der Mieter schon etwas früher auszieht, da ich die Einliegerwohnung aus Platzgründen für mich selber nutzen möchte/muß. Dafür wäre ich auch finanziell etwas entgegengekommen. Nun mache ich mir Sorgen daß diese Person überhaupt nicht ausziehen möchte und einfach weiterhin in der Einliegerwohnung bleiben möchte - selbst nach Ablauf der drei Monate nach Kündigungseingang. Wer kann mir weiterhelfen??!! Bin total ratlos ..
12 Antworten
Mach ihm doch das Da-bleiben "madig": Mach laute Musik, Lärm durch Umbauarbeiten etc.
was bist denn Du für Einer...
Na toll...freu Dich wenns Dir nie so ergeht!
Vielleicht kann dir hier geholfen werden (kostenlos): http://www.juraforum.de/forum/f48/s
puh, also ich würde zum Anwalt gehen. So etwas kann sich ganz schön hinziehen. Die letzte Möglichkeit ist dann, den Mieter rauszuklagen, aber das kostet und dauert.
Ich weiß, daß es keine einfache Situation ist. Aber meine Lage sollte man auch verstehen können. Angeblich hat der Mieter von dem Voreigentümer bereits Geld für den Umzug bekommen. Wie gesagt, habe auch ich versucht die Person etwas zu motivieren. Klar ist es nicht einfach, aber ich bin absolut auf die Wohnfläche der Einliegerwohnung angewiesen. Selbstverständlich möchte ich jeden Ärger vermeiden. Das Gefühl läßt mich aber nicht mehr los, daß der Mieter, den ich nicht für sehr zurechnungsfähig halte, jetzt seine Grenzen austesten möchte. Angeblich gäbe es kaum Mietwohnungen von privat. Das Geld für eine "Maklerwohnung" ist aber nicht vorhanden. Womöglich mag das ja stimmen, aber der Voreigentümer hat immerhin fristgerecht gekündigt! Es ist einfach etwas zu viel verlangt, wenn ich micht jetzt nun auch noch um den Mieter kümmern muß. Habe ja genug um die Ohren ..
Da wird dir aber nichts anderes übrig bleiben. als Käufer bist Du in die rechte und pflichten MV eingetreten. Es ist nunmehr also Deine Sache, die rechtsfolgen aus der Kündigung durchzusetzen.
Du kannst wohl erstmal nur abwarten.