Kann ich von meiner eigenen Tochter Miete verlangen wenn sie in einer separaten abgeschlossenen Wohnung wohnt die mir gehört, und dafür Wohngeld bekommt?
6 Antworten
Hallo,
das kommt darauf an, ob deine Tochter dir gegenüber Unterhaltsansprüche hat, also noch keine Erstausbildung absolviert hat.
Denn das Bereitstellen von Wohnraum gehört dazu. Wenn du ihr dafür eine eigenen Wohnung gibst, ist das dann deine Privatsache und muss niczht vom Steuerzahler subventioniert werden.
Anders schaut es aus, wenn deine Tochter bereis einen Beruf hat, nur zuwenig verdient. Da könnte man es durchaus versuchen.
Ob das bei so nahen Verwandten erfolgversprechend ist, vermag ich nicht zu sagen
Ich darf natürlich auch an meine volljährige jedoch unterhaltspflichtige Tochter eine Wohnung zum marktüblichen Preis vermieten (wie auch meiner Mutter,meinem Bruder etc.) natürlich könnte meine Tochter dann aber einen Unterhaltsanspruch an mich haben......das sind zwei verschiedene Geschäfte.
Hallo, cerberusk.
Natürlich ist es dir erlaubt, denn sie nutzt dein Eigentum, und hat 0 Recht, dies kostenlos zu tun, nur, weil sie dein Kind ist - kannst ja die Miete moderater gestalten.
Du bist einfach der Vermieter und sie die Mieterin der Sache.
Wohngeldbezug ohne Mietzahlung ist Betrug und du könntest auch Ärger bekommen - nicht nur sie, fliegt es auf, lG.
Vermieten kannst du natürlich an sie. Ob sie Wohngeld bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Dazu darf sie erst einmal nicht vom WoGG ausgeschlossen sein (weil sie Transferleistungen bezieht), dann muss das WoGG überhaupt auf sie anwendbar sein und sie muss über das nötige Mindesteinkommen verfügen. Zu guter Letzt sollte sich dann noch aus dem Verhältnis des Einkommens zur Miete überhaupt ein Anspruch ermitteln.
Aber dann ja, dann kann sie als Mieter deiner Wohnung Wohngeld beziehen.
Wenn sie Wohngeld bezieht aber keine Miete bezahlt nennt man das Betrug - also ja, kannst du
Jepp, wenn sie volljährig ist aber natürlich.