Renovieren vor Einzug
Hallo,
habe mal ne Frage, ich habe schon oft von Freunden mitbekommen, dass sie vor ihrem offiziellen Einzug in die Wohnung durften um zu renovieren. Ist das immer so oder wie ist da die Regelung? Wenn man Mitte des Monats einzieht, um zu renovieren, muss man dann eine Kalt- oder Warmmiete bezahlen, für den Fall?
Frag natürlich nochma den Vermieter, würde aber gern mal Meinungen hören.
10 Antworten
Man renoviert die Wohnung vor dem Einzug nicht, weil das evtl. notwenidig wäre, sondern meist, weil man einen anderen Geschmack hat, als der Vormieter.
In vielen Mietverträgen steht drin, dass man beim Auszug renovieren muss, was ich aber Quatsch finde, weil der Nachmieter meist einen andren Geschmack hat und dann noch mal renoviert.
Die erste Miete also, wenn man z. B. 2 Wochen eher einzieht, um zu renovieren, wird gezahlt oder auch nicht, das ist eine Vereinbarung, die man individuell mit dem Vermieter treffen kann.
Das ist ganz unterschiedlich. Manchmal müssen die Mieter, die bisher in der Wohnung waren, renovieren; manchmal machen das die neuen Mieter vor dem Einziehen selbst.
Das kann alles frei vereinbart werden.
Mir gefällt die zweite Variante besser. Ich erlebe oft, dass der ausziehende Mieter renovieren muss und dem neuen Mieter passt einiges nicht, besonders was die Farben der Wände betrifft.
Eigentlich blöd, wenn der neue noch mal streicht und bei Auszug wieder alles weiß streichen muss.
Eine gesetzliche Vorschrift, wer zu renovieren hat, gibt es nicht. Starre Fristen zur Renovierung während der Mietdauer sind dagegen verboten.
Was die Mietzahlung betrifft - das kannst du nur mit dem Vermieter direkt klären.
Das beruht auf Absprache. Oft ist es so, dass man schon früher in die wohnung kann und der mietvertrag gilt ab dem 1. Da musst du den Vermieter sprechen, ab wann Du den Schlüssel haben kannst. Ameliecheyenne
Da es beim Einzug selten Streit gibt, dieser kommt immer erst beim Auszug, sind auch wir meist großzügig. Der Mietgegenstand muß allerdings frei sein und die Zählerstände an den Erfassungsgeräten werden aufgenommen für die Abrechnung. Alles eigentlich ganz einfach.
kommt darauf an wie dein vermieter drauf ist. gibt einige, die sind kulant, lassen dich vorher rein und verlangen nur ein pauschale, sagen wir mal 50 € für anfallende nebenkosten, andere wollen eine halbe warm- oder kaltmiete...andere erlauben es gar nicht.