Eine vermietete Wohnung kaufen und Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Hi.
ich bin männlich 28 Jahre alt und wohne immer noch bei meinen Eltern.
ich habe in den letzen Jahren gespart und wollte jetzt eine vermietete 3 Zimmer Wohnung in Berlin kaufen.
Das Problem ist selbstverständlich, dass die Wohnung seid 14 Jahren vermietet ist.
könnte ich also, wenn ich die Wohnung kaufe, den Vermieter innerhalb von 5 Jahren kündigen ?
für mich wäre es kein Problem wenn ich noch weitere 3-4 Jahre bei meinen Eltern lebe, aber so allmählich muss auch ich aus dem Nest ausziehen.
ist damit Eigenbedarf gerechtfertigt ? Oder muss ich auch Frau und Kind haben, damit Eigenbedarf gerechtfertigt wird ?
7 Antworten
Der Eigenbedarf ist unbedingt gerechtfertigt!
Allerdings besteht die (geringe) Möglichkeit das die Interessen des Mieters (Barrierefreie Wohnung, schwere Krankheit, kleine Kinder etc.) höher liegen.
Nein. Du kannst auch als Einzelperson für deine eigne Wohnung Bedarf anmelden.
Allerdings muss eine Eigenbedarfskündigung von vorne herein juristisch einwandfrei erklärt werden. Das sollte ein Anwalt übernehmen.
Zunächst würde ich unbedingt den Mietvertrag lesen wollen, bevor ich die Wohnung kaufe. Gerad bei langjährigen Mietern ist ein einseitiger Kündigungsverzicht keine Seltenheit, die du übernähmst und die lebzeitig des Mieters deinen Eigenbedarf verhindert :-O
Dann würde ich den Mieter und sein Umfeld unbedingt persönlich kennenlernen wollen, bevor ich Kaufvertrag schliesse: Schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit u. ä. geben durchaus einen Härtefall her, an dem deine Eigenbedarfskündigung scheitern könnte.
Andernfalls kannst du nach deiner Grundbucheintragung n. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich die Wohnung als Eigenbedarf für dich hier mit einer Frist von 9 Monaten kündigen, § 573c I 2 BGB.
G imager761
Grundsätzlich ist das möglich. Zu beachten sind aber manchmal Besonderheiten im Einzelfall. Deshalb wäre es klug sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen.
Beispielsweise gilt in Berlin bei einer Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren.
Soweit ich weiß, kannst du auch als Einzelperson Wohnung Eigenbedarf anmelden.
Wenn die Mieter schon lange dort wohnen, verlängert sich halt die Kündigungsfrist.