Steuerliche Frage zur Wiederaufnahme meiner gewerblichen Tätigkeit?
Hallo,
da ich beabsichtige meine gewerbliche Tätigkeit im Nebenerwerb wieder aufzunehmen, habe ich nachfolgende Frage:
Mein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe wurde zum 31.03.2022 eingestellt und abgemeldet. Meldung erfolgt über meinen Steuerberater im Rahmen der nächsten Steuererklärung.
Zum Juni 2022 beabsichtige ich meine gewerbliche Nebentätigkeit in Form einer Kleinunternehmerregelung wieder aufzunehmen.
Welche steuerrechtlichen Formalien muss ich dabei beachten?
Danke vorab und beste Grüße
Klaus
2 Antworten
Mein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe wurde zum 31.03.2022 eingestellt und abgemeldet. Meldung erfolgt über meinen Steuerberater im Rahmen der nächsten Steuererklärung.
Wurde nur die USt abgemeldet oder das Gewerbe auf dem Gewerbeamt?
Wenn Du das Gewerbe gewerberechtlich abgemeldet hast, musst Du es natürlich wieder neu anmelden. Ansonsten stellt sich die Frage, ob eine Abmeldung bei der kurzen Unterbrechung überhaupt sinnvoll ist. Weil, was will denn der Steuerberater im Rahmen welcher nächsten Steuererklärung melden?
Zur Kleinunternehmerregelung siehe wurzlsepp668. Ein Unternehmer hat nämlich nur ein Unternehmen. Selbst wenn Du mehrere verschiedenen Betriebe hast (auch nacheinander), gehören sie umsatzsteuerlich in dasselbe Unternehmen.
Und ganz allgemein: Du hast einen Steuerberater. Du solltest lieber diesen fragen als hier im Portal. Bei den Antworten hier hast Du niemals eine Gewähr der Richtigkeit, auch wenn sich recht viele von uns hier große Mühe geben.
Zum Juni 2022 beabsichtige ich meine gewerbliche Nebentätigkeit in Form einer Kleinunternehmerregelung wieder aufzunehmen.
tja, dummerweise nicht möglich!
da bis 31.03.2022 umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. die USt ist eine JAHRESsteuer.