Beginn der gewerblich Tätigkeit?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bin kein Jurist und bitte lege meine Aussage nicht auf die Goldwaage, aber ich denke, dass Du nichts zu befürchten brauchst. Solange Du die Belege korrekt angibst und verbuchst, sollten keine Probleme auftauchen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit anzeigenpflichtig ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung Andererseits kannst Du ja argumentieren, dass Du mit Deiner Gewerbetätigkeit ja erst nach der Anmeldung begonnen hast. Die Zahlung des Vorschusses lässt ja nicht den Schluss zu, dass Du schon vor dem 21.8. tätig wurdest. Dass Du schon vor der Gewerbeanmeldung mit möglichen Kunden sprichst und vielleicht auch schon den einen oder anderen Auftrag einsammelst, ist völlig ok. Schliesslich ist es ja häufig so, dass sich Leute erst dann selbständig machen, wenn sie schon feste Zusagen von zukünftigen Kunden haben.

Ich würde mir keine Sorgen machen. Wenn Du ganz ehrlich sein willst, dann informiere das Job-Center. Vor dem Finanzamt musst Du Dir in dem Fall keine Sorge machen.

Malischka0072 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 23:27

Vielen Dank! Bin echt beruhigt!

Hallo malischka,

zunächst einmal ist eine Antwort per Ferndiagnose sehr schwierig.  Im Vorfeld sollte erst einmal der Sachverhalt geklärt werden.

Zur Zeit bist Du im Bezug von ALG II. Ich gehe davon aus, dass du mit deinem Fallmanager über deine Gründung und über eine Existenzgründungsförderung im Rahmen des Einstiegsgeldes gesprochen hast, damit Du deine Leistungen auch über den 03.08.2015 gezahlt bekommst. 

Da Du verpflichtet bist alle Einnahmen dem Jobcenter mitzuteilen musst Du dies deinem Fallmanager offenlegen und der Betrag wird deinem ALG II angerechnet. Tust du das nicht ist es Subventionsbetrug!

Auf der anderen Seite steht das Finanzamt. Hier solltest Du unbedingt mit deinem Steuerberater sprechen. Ich gehe davon aus, dass Du vor der Gründung sog. Vorgründungskosten hattest auch diese können bzw. sollten steuerlich geltend gemacht werden.

Idealerweise sprichst Du schnell mit einem Steuer- und Gründungsberater (offline).

Viel Glück

Malischka0072 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 13:50

Habe noch mal nachgeschaut..bei der Gewerbeanmeldung Online -Verfahren bekommt eine Mitteilung nicht der Fallmanager von JobCenter sondern Fallmanager bei Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Heißen die jetzt alle Fallmanager oder wie? :-( Auf jeden Fall an JobCenter habe ich Mitteilung geschickt und einen Termin beantragt. Persönlich habe ich mit dem Fallmanager nicht gesprochen.

Boccaccio  16.07.2015, 11:14
@Malischka0072

Hallo malischka,

was Du mit dem Geld gemacht hast ist dem Amt ziemlich egal. Da Du Geld "verdient" hast wird es deinem ALG II angerechnet! Das Amt weiß ja nicht, was Du mit dem Geld gemacht hast. 

Bei der Gründung aus ALG II muss man einiges beachten, damit das Jobcenter die Leistung nicht ganz kürzt. Daher solltest Du schon jetzt das Einstiegsgeld beantragen ud die entsprechenden Unterlagen einreichen. Zudem musst du den EKS Bogen ausfüllen und einreichen. Da deine Zahlen nach 6 Monaten verglichen werden kann ich dir nur raten dich schon jetzt um einen Steuerberater zu bemühen.

Malischka0072 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 13:43

Hallo! Erstmal vielen Dank für die Antwort!

Ja ich beziehe ALG II. Der Fallmanager hat von mir eine Mitteilung über die Aufnahme von selbständige Tätigkeit erhalten. Die Gewerbeanmeldung habe ich über das Online-Verfahren getätigt, dadurch hat der Fallmanager auch eine Online Mitteilung bekommen und den Status als "Freigegeben" markiert. Das Einstiegsgeld möchte ich ungerne beantragen, aber bin noch am überlegen. Ich könnte doch den Antrag auf Einstiegsgeld auch später einreichen, oder?

Steuerberater habe ich keins. Das Unternehmen wird als GbR (Kleinunternehmerregelung) gegründet und wir erwarten besonders am Anfang ganz kleinen Umsatz und wahrscheinlich sogar kein Gewinn. Falls es später anders wird werde ich natürlich eine Steuerberater beauftragen.

Was das Vorschuss angeht, ist von dem nichts mehr geblieben. Ich habe die Ware für den Auftrag eingekauft. Der JobCenter kann doch das Geld nicht als Einnahme anrechnen oder? Ich habe keinen Cent davon abgekriegt.

MfG

Das ist in der tat ungünstig, sollte aber keine Probleme geben.
Du weißt auf deiner Rechnung einfach den Gesamtbetrag aus, der den Vorschuss beinhaltet. Damit hast du das sxhobmal abgedeckt und für das Finanzamt ist das in der Regel ausreichend.

Wenn sie jetzt kontrollieren wollen, dann sehen sie, dass auf der Vorschuss schon vor Anmeldung des Gewerbes eingenommen wurde. Da werden die aber vermutlich nichts machen...

Malischka0072 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 23:28

Danke! Danke! Sehr hilfsreicht!