Darf man eine gewerbliche Tätigkeit generell nicht ausführen oder nur dann nicht wenn die den Mietgegenstand beeinträchtigt oder die Nachbarn stört?

9 Antworten

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In jedem Fall musst du es mit dem Vermieter absprechen. Und war aus dem einfachen Grund, weil dein Mietvertrag mit dem Zweck des Wohnens bestimmt ist. Wenn du nun die Wohnung zu gewerblichen Zwecken nutzt, ist das eine bestimmungswidrige Nutzung, die nicht vereinbart ist, und der Vermieter kann dich abmahnen, das zu unterlassen.

In aller Regel wird ein Vermieter die gewerbliche Nutzung erlauben, sofern absolut sicher gestellt ist, dass kein Nachbar in irgend einer Weise beeinträchtigt wird, auch nicht beispielsweise durch häufigere Paketsendungen, die ja in der Häufigkeit auch stören können.

Für eine gewerbliche Tätigkeit musst du ja auch ein Gewerbe anmelden. Es könnte also irgend wann auffliegen, wenn du das ohne Absprache machst.

Fazit also, es ist nicht generell verboten, aber es kommt auf die Umstände des Gewerbes an und muss abgesprochen werden.

Renick  27.07.2019, 06:48

Herzlichen Dank für den Stern!

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:55

Es handelt sich nicht um ein Gewerbe. Es geht eher mehr um Tätigkeiten die als gewerblich beurteilt werden könnten.

Renick  25.07.2019, 14:02
@Aron5

Das müßtest du genauer erklären.

Wenn du in der Frage von gewerblicher Tätigkeit sprichst, dann verstehe alle darunter etwas, was man auch als Gewerbe anmelden muss vom Gesetz her. Daher auch so viele Antworten in der Richtung.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 14:52
@Renick

Ja, der Vermieter betrachtet das als gewerbliche Tätigkeit. Also alle Tätigkeiten womit man Geld verdienen kann.

Renick  25.07.2019, 15:17
@Aron5

Okay. Dann gilt das was ich sagte. Denn im Moment machst du das vielleicht nur zwischen durch mal. Aber theoretisch könnte es sich ja gut entwickeln und dann machst du die Tätigkeit häufiger. Und wenn der Vermieter vermuten muss, dass Nachbarn dadurch gestört werden, darf er es untersagen.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 15:21
@Renick

Der Witz ist ja dass ich das niemals dauerhaft machen werde da es von Natur aus ein schwacher Markt wäre. Es handelt sich wirklich nicht um etwas womit man seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte.

Renick  25.07.2019, 15:50
@Aron5

Spielt für deine Frage keine Rolle. Der Vermieter hat offenbar Grund zur Annahme, dass es Nachbarn stören wird. Und das reicht aus, die Erlaubnis zu verweigern.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 16:12
@Renick

Ja. Nur es geht nicht nur darum dass Nachbarn gestört werden könnten oder die Bausubstanz leidet. Es geht darum dass Geld verdient wird.

Renick  25.07.2019, 16:21
@Aron5

Wie ich in meiner Antwort schon erklärt habe, hat dein Vertrag den Zweck des Wohnens. Du kannst selber nachlesen, das steht normalerweise drin, zumindest in den üblichen Vorlagen. Somit scheidet irgend was Gewerbliches aus.

Es gibt ein paar ganz wenige Ausnahmen, bei denen die gewerbliche Tätigkeit, der Nutzung als Wohnung sehr nahe kommt, z.b. wenn man nur am Schreibtisch arbeitet, keine Kunden empfängt, keine Pakete bekommt etc. Ob so etwas bei dir gegeben ist, weiß ich nicht, da du nicht verraten möchtest, was du machst. Daher kann ich nicht mehr dazu sagen.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 17:09
@Renick

Was ich mache ist handwerklich und dient zu 95 % nur dem Hobby. Pakete empfange ich wie jeder normale Bürger. Ich denke da muss ich einen Fachmann fragen! Aber danke für deine Antwort!

Renick  25.07.2019, 17:20
@Aron5

Wenn es handwerklich ist, dann macht es vermutlich auch Lärm. Und damit kann es auch dann untersagt werden, wenn es zu 100% Hobby wäre. Zumindest sobald sich Nachbarn beschweren.

Und die 5% gewerblich reichen schon, dass du die Wohnung bestimmungswidrig nutzen würdest. Das wird dir ein Fachmann sicherlich bestätigen.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 17:33
@Renick

Dann dürfte aber auch niemand etwas nähen oder zeichnen, malen, programmieren wenn ich das richtig verstehe.

Renick  25.07.2019, 17:40
@Aron5

Diese Sachen machen keinen Lärm, daher als Hobby kein Problem.

Ja, manche Leute machen das gewerblich, ohne mit dem Vermieter abgesprochen zu haben. Das weiß ich wohl auch. Der Vermieter merkt das vielleicht nicht, oder es ist ihm egal.

Aber wenn du hier fragst, dann bekommst du (zumindest von mir) nur Antworten, wie es vom Gesetz her sein sollte, und bestimmt nicht eine Aufforderung, wie man etwas machen könnte, was nicht erlaubt ist, in der Hoffnung, dass es keiner merkt.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 17:46
@Renick

Darum geht es nicht sondern darum ob gewerbliche Tätigkeit nur dann verboten ist wenn sie in irgendeiner Weise stört, oder generell also auch wenn es keine Auswirkung hat.

Renick  25.07.2019, 18:07
@Aron5

Ja, auch wenn sie keinen stört, darf sie der Vermieter verbieten, da der Vertrag den Zweck des Wohnens hat und nicht Gewerbe. Das gilt unabhängig von einer Störung anderer.

Wenn du jetzt sagst, dass deine Tätigkeit im Rahmen des Wohnzwecks erlaubt sein müßte, z.b. weil man das ja auch als Hobby machen könnte, dann musst du Klage einreichen, um das von einem Gericht entscheiden zu lassen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmefälle, wo die Tätigkeit vom Vermieter genehmigt werden muss. Aber das sind Ausnahmen und hängen vom individuellen Einzellfall ab.

Aron5 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 10:04
@Renick

Welche Ausnahmen wären das z.B.? Was kann man machen wenn man keinen anderen Ort findet?

Renick  26.07.2019, 10:28
@Aron5

Solche Ausnahmen sind eigentlich nur bei der Arbeit am Schreibtisch bzw PC gegeben, also z.b. ein Programmierer. Denn da gibt es ja wirlich keinen Lärm. Vielleicht musst du dir irgend wo in deiner Stadt einen geeigneten Raum anmieten, evtl auch gemeinsam mit anderen, um sich die Kosten und die Nutzung zu teilen.

Hallo,

ob man das darf hängt sowohl vom Vermieter als auch vom "Rechtlichen" ab.

Selbst wenn der Vermieter einverstanden ist, darf man noch lange nicht jedes Gewerbe in der privaten Wohnung ausüben.

Gewerblich genutzte Objekte und Flächen kosten in der Regel mehr Miete.

Das ist legitim, den Vermieter gehen aber dein Umsatz und dein Gewinn nichts an.

Viele Grüße

Michael

Eine gewerbliche Tätigkeit, muss man beim Gewerbeamt (Gemeindeverwaltung).

Ansonst kann man deine Frage nur beantworten, wenn du mitteilst welches Gewerbe du ausüben möchtest und welche Nutzung für dein Wohngebiet bei der Gemeinde eingetragen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf

Aber was hat der Vermieter mit deiner Tätigkeit zu tun?

Stellt er dir dafür zusätzliche Räume zur Verfügung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:53

Nein. Ich benutze einen Raum in meiner Wohnung dafür. Es handelt sich meines Erachtens nicht um ein Gewerbe da ich damit praktisch nie Geld verdiene sondern nur ab und an mit etwas Glück mal, also sprich 2 - 3 Mal im Jahr vielleicht und dann auch nur mickrige Summen. Ist halt ein Hobby und kein Job.

Da unterscheidet man zwischen Taetigkeiten mit oder ohne Aussenwirkung.

Ohne: Wenn du wie ich freelance Webentwickler bist, ist das kein Problem (oder Journalist, oder Call-Center-Mitarbeiter usw.)

Mit: Wenn du Kunden empfaengst, Musikunterricht gibst, usw. dann ist das verboten.

Deinen Vermieter brauchst du nicht zu beteiligen.

bwhoch2  25.07.2019, 13:49
oder Call-Center-Mitarbeiter usw.

Bei dem Beispiel wäre ich schon wieder vorsichtig. Ist man in einem hellhörigen Haus und die Nachbarn hören den ganzen Tag irgendwelche Telefonsignaltöne und dauerndes, nie enden wollendes Gequassel, könnte es schon Beschwerden geben.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:58
@bwhoch2

Da müssten meine Nachbarn aber Mucksmäuschen still sein bei dem Lärm den die machen! Lautes Gerde, Streit in der Nacht, Bohren und Hämmern am WE um 22:30 Uhr.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:34

Ok. Bedeutet also ich darf keinen Lärm machen, keine Kunden empfangen, die Wohnung nicht abnützen und keine gewerbliche Adresse mit meiner Wohnung anmelden. Dann bin ich quasi sicher?

Steffile  25.07.2019, 13:37
@Aron5

KA was die gewerbliche Adresse angeht, aber der Rest - ja, denn dem Vermieter entsteht kein Nachteil durch deine Teatigkeit.

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:57
@Steffile

Laut Gerichtsurteil reicht die Angabe der Wohnanschrift als Gewerbe aus um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Aber das betrifft mich ja hier nicht.

Eine Mietwohnung ist für Wohnzwecke vermietet worden. In jedem Mietvertrag steht, dass eine gewerbliche Nutzung genehmigt werden muss (falls sie überhaupt möglich ist) Oft verbietet es bereits die Gemeindeordnung, eine Wohnung umzuwidmen.

In einem reinen Wohngebiet werden nur ganz bestimmte Tätigkeiten erlaubt ( z.B. eine Arztpraxis)

WENN die gewerbliche Arbeit möglich und erlaubt ist, wird der Mietzins natürlich entsprechend geändert. Gewerbeobjekte werden außerdem meist zeitlich begrenzt vermietet.

JayCeD  25.07.2019, 13:45

Ich frage mich gerade, wie das in dem Zusammenhang mit dem so genannten Homeoffice aussieht? Wäre das auch eine verbotene gewerbliche Nutzung? Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich gelegentlich von Zuhause aus arbeiten will?

Aron5 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 13:56

Gilt das auch wenn man kein Gewerbe betreibt? Also nur selten etwas macht?