Darf man eine gewerbliche Tätigkeit generell nicht ausführen oder nur dann nicht wenn die den Mietgegenstand beeinträchtigt oder die Nachbarn stört?

9 Antworten

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In jedem Fall musst du es mit dem Vermieter absprechen. Und war aus dem einfachen Grund, weil dein Mietvertrag mit dem Zweck des Wohnens bestimmt ist. Wenn du nun die Wohnung zu gewerblichen Zwecken nutzt, ist das eine bestimmungswidrige Nutzung, die nicht vereinbart ist, und der Vermieter kann dich abmahnen, das zu unterlassen.

In aller Regel wird ein Vermieter die gewerbliche Nutzung erlauben, sofern absolut sicher gestellt ist, dass kein Nachbar in irgend einer Weise beeinträchtigt wird, auch nicht beispielsweise durch häufigere Paketsendungen, die ja in der Häufigkeit auch stören können.

Für eine gewerbliche Tätigkeit musst du ja auch ein Gewerbe anmelden. Es könnte also irgend wann auffliegen, wenn du das ohne Absprache machst.

Fazit also, es ist nicht generell verboten, aber es kommt auf die Umstände des Gewerbes an und muss abgesprochen werden.

Hallo,

ob man das darf hängt sowohl vom Vermieter als auch vom "Rechtlichen" ab.

Selbst wenn der Vermieter einverstanden ist, darf man noch lange nicht jedes Gewerbe in der privaten Wohnung ausüben.

Gewerblich genutzte Objekte und Flächen kosten in der Regel mehr Miete.

Das ist legitim, den Vermieter gehen aber dein Umsatz und dein Gewinn nichts an.

Viele Grüße

Michael

Eine gewerbliche Tätigkeit, muss man beim Gewerbeamt (Gemeindeverwaltung).

Ansonst kann man deine Frage nur beantworten, wenn du mitteilst welches Gewerbe du ausüben möchtest und welche Nutzung für dein Wohngebiet bei der Gemeinde eingetragen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf

Aber was hat der Vermieter mit deiner Tätigkeit zu tun?

Stellt er dir dafür zusätzliche Räume zur Verfügung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da unterscheidet man zwischen Taetigkeiten mit oder ohne Aussenwirkung.

Ohne: Wenn du wie ich freelance Webentwickler bist, ist das kein Problem (oder Journalist, oder Call-Center-Mitarbeiter usw.)

Mit: Wenn du Kunden empfaengst, Musikunterricht gibst, usw. dann ist das verboten.

Deinen Vermieter brauchst du nicht zu beteiligen.

Eine Mietwohnung ist für Wohnzwecke vermietet worden. In jedem Mietvertrag steht, dass eine gewerbliche Nutzung genehmigt werden muss (falls sie überhaupt möglich ist) Oft verbietet es bereits die Gemeindeordnung, eine Wohnung umzuwidmen.

In einem reinen Wohngebiet werden nur ganz bestimmte Tätigkeiten erlaubt ( z.B. eine Arztpraxis)

WENN die gewerbliche Arbeit möglich und erlaubt ist, wird der Mietzins natürlich entsprechend geändert. Gewerbeobjekte werden außerdem meist zeitlich begrenzt vermietet.