Gewerbliche Tätigkeit in Mietwohnung?

4 Antworten

Wenn die Tochter der Mieterin in die Wohnung kommt um gewerblich z. B. eine Änderungsschneiderei zu betreiben, ist das nicht erlaubt.

Zum Vergleich:

Wenn jemand in seinem Garten im Wohngebiet Brennholz schneidet und dazu auch Ketten- und Kreissägen benutzt, die einen Höllenlärm machen, ist das zu normalen Tageszeiten werktags ohne weiteres erlaubt.

Wenn aber sein Bedarf gedeckt ist und nun fängt er an, in seinem Garten ganze Wälder zu Scheitholz zu verarbeiten, das er dann verkauft, ist das gewerblich und damit im reinen Wohngebiet verboten.

Näharbeiten:

Wenn jemand mit einer relativ lauten Profinähmaschine und ähnlichen Gerätschaften seine Hochzeitsgesellschaft neu einkleidet, mag das im Extremfall noch als privater Bedarf und gelegentliche Ausübung eines Hobbies durchgehen.

Wenn aber laufend Änderungen und Fertigungen für Kunden durchgeführt werden, die dafür bezahlen, ist das in einem Wohnhaus in einer normalen Wohnung nicht erlaubt.

Mietminderung ist jeweils für die Dauer der Geräuschkulisse möglich. Bspw. 8 Stundentag vor der Nähmaschine macht 30 % Mietminderung. Daraufhin wird der Vermieter wohl abmahnen und ggf. auch fristlos kündigen.

Bevor Du das aber machst, rede mit dem Vermieter und erkläre ihm, was Du vor hast. Die Miete, die Du nicht bezahlst, kann er sich als Schadensersatz von der Näherin holen. Nähen wird damit so teuer, dass es sich in der Wohnung nicht mehr lohnt. Erkläre auch das Deinem Vermieter.

"kommt drauf an"

Zur Beantwortung der Frage müsste man wissen:

  • hat der Vermieter die gewerbliche Nutzung erlaubt?
  • handelt es sich um eine dauerhafte Nutzung zu Näharbeiten oder um einen zeitweisen Übergang?
  • wie stark ist die Beeinträchtigung Deines Lebens?
  • ist die Tochter Mitmieterin (ebenfalls wohnhaft) oder kommt diese "extra" für diese Arbeiten in die Wohnung
  • bestand z.B. bereits, als Du eingezogen bist, eine Nähstube in der Wohnung?

Du siehst, ganz so einfach lässt sich Deine Frage nicht beantworten.

Eine konkrete Beurteilung erhältst Du beim Mieterverein.

Prignitzer 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 11:37

Die Tochter kommt extra zum Nähen in diese Wohnung. Sie näht zum Teil auch in Abwesenheit der eigentlichen Mieterin dort. Bei einem Vorsprechen beim Vermieter hatten wir nicht den Eindruck, als ob diese Arbeiten durch ihn genehmigt wurden. Bei unserem Einzug war diese Wohnung nicht belegt. Die Arbeiten werden auch sehr unregelmäßig durchgeführt. Mal nur eine halbe Stunde, mal über mehrere Stunden hinweg. Zum Teil an Wochentagen, zum Teil auch an Feiertagen oder Sonntagen. Und dann sogar schon in der Mittagsstunde. Das Thema ist sehr komplex.

stefan1531  28.06.2017, 12:17
@Prignitzer

Die Arbeiten werden auch sehr unregelmäßig durchgeführt. Mal nur eine halbe Stunde, mal über mehrere Stunden hinweg. Zum Teil an Wochentagen, zum Teil auch an Feiertagen oder Sonntagen

Das hört sich aber nicht nach gewerblicher Tätigkeit an; eher nach jemandem, der gerne näht. Dann stünde dem aber auch nichts entgegen.

Das Thema ist sehr komplex.

daher ist es ratsam, einen Antwalt oder den Mieterverein zu konsultieren.

Die Tochter hat vermutlich Kinder, für die sie Kleider näht und geringes Einkommen etc. Die Mutter hat eine dolle Nähmaschine die sich die Tochter nicht leisten könnte. Deshalb erlaubt ihr die Mutter das Nähen in ihrer Wohnung. Evtl. näht sie auch einfach nur gerne oder lernt grad als Näherin. All das ist möglich und zulässig. Wenn du nicht häufigen Publikumsverkehr beobachtet hast, ist die Idee mit dem Gewerbe wohl eher unwahrscheinlich. Am Besten die Tochter oder die Mutter diesbezüglich mal ansprechen und deine Wahrnehmung schildern. Möglicherweise kann die NM anderenorts in der Wohnung aufgestellt werden.

wir wissen nicht, ob der VM dieses stille gewerbe erlaubt hat..

welche geräuschkulisse machen denn näharbeiten?

Prignitzer 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 11:03

Permanentes Rattern z.B.. Da wir in einem Plattenbau wohnen übertragen sich solche Geräusche ziemlich intensiv. Zumal es sich bei der Wohnung um die direkt über der unseren handelt.

FragenShop  28.06.2017, 11:04
@Prignitzer

wir wissen nicht, ob der VM dieses stille gewerbe erlaubt hat..

es steht dir frei, ein lärmprotokoll zu fertigen und dich beim ordnungsmamt zu beschweren.

bzgl. einer mietminderung berät dich der mieterverein

stefan1531  28.06.2017, 11:21
@FragenShop

es steht dir frei, ein lärmprotokoll zu fertigen und dich beim ordnungsmamt zu beschweren.

das Ordnungsamt hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Der Mietvertrag besteht mit dem Vermieter, also muss sich der Fragesteller auch an diesen wenden.

FragenShop  28.06.2017, 11:45
@stefan1531

?? bei verstössen gegen das lärmimmissionsgesetz sind polizei und ordnungsamt ansprechpartner

stefan1531  28.06.2017, 12:18
@FragenShop

erster Ansprechpartner ist ja wohl immer der Vertragspartner.

Wenn in meinem Job so viel los ist, daß ich Überstunden schieben muss, renn' ich ja auch nicht zum Gewerbeaufsichtsamt oder der Berufsgenossenschaft, sondern spreche erstmal mit meinem Vorgesetzten.