Umsatzsteuer bei Traktorverkauf? Damals Kauf als Kleinunternehmer von Privat
Hallo zusammen,
ich betreibe Pferdehaltung im Nebenerwerb. Momentan fallen wir unter die Kleinunternehmerregelung, nächstes Jahr werden wir Umsatzsteuerpflichtig werden. Vor 3 Jahren habe ich einen Traktor von privat gekauft. Diesen Traktor schreiben wir jedes Jahr ab. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen möchte ich mir nun einen größeren Traktor (von einem Händler) kaufen und den alten an Privat (damit ich keine Gewährleistung darauf geben muss) verkaufen. Sinnvoll wäre es ja wahrscheinlich, den neuen Traktor im nächsten Jahr zu kaufen, damit ich die Umsatzsteuer beim Kauf zurückbekomme. Wann wäre aber steuerrechtlich der richtige Zeitpunkt den alten zu verkaufen? In diesem Jahr müsste ich ja dann auf den Verkaufserlös Einkommenssteuer bezahlen, nächstes Jahr Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis aufschlagen oder kann ich den alten Traktor nächstes Jahr ohne Umsatzsteuer verkaufen? Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Es gibt BFH- Rechtsprechung - sogar- für eine Steuerberater-GBR - wonach der Verkauf eines dem Vermögen zugeordneten Gegenstandes immer Umsatzsteuer kostet.
Dabei ist unwichtig, ob beim Kauf des Gegenstandes Vorsteuern abgezogen werden konnten.
Im Falle des BFH- Urteils konnte nachweislich keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Trotzdem war der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.
Der BFH weist selbst darauf hin, dass die Umsatzsteuerpflicht durch eine Entnahme verhindert werden kann.
Die muss aber tatsächlich nachweisbar sein, also keine betriebliche Nutzung des Traktors ab Entnahmezeitpunkt.
Danke für den Stern Helmuthk
Hmm, soweit ich weiß zieht die Veräußerung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an eine Privatperson immer eine Gewährleistungspflicht nach sich. Die Gewährleistung kann meines Wissens nach nur bei einem Verkauf von privat an privat oder von Unternehmer an Unternehmer ausgeschlossen werden.
Ein Lösungsansatz könnte die vorherige Überführung des alten Traktors in das Privatvermögen sein. Einkommensteuer dürfte auch beim Verkauf im nächsten Jahr fällig werden soweit der Traktor aus dem Betriebsvermögen verkauft wird. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer haben im übrigen nichts miteinander zu tun sondern entstehen nebeneinander.
Ich kann nur empfehlen, einen Steuerberater direkt und konkret zu Rate zu ziehen, da das Thema für gutefrage.net zu komplex ist. Schließlich spielen auch Anschaffunskosten, bisher aufgelaufene Abschreibungen und tatsächlicher Wert des alten Traktors eine Rolle.