Freiberufler und Gewerbe gleichzeitig?
Hallo,
ich bin freiberuflich künstlerisch tätig und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Ich habe aber nun vor Künstlerbedarf zu verkaufen und andere Sachen. Als Bezeichnung der Tätigkeit würde ich einfach "Onlinehandel, allgemein" angeben, da ich ja noch andere Dinge verkaufen will als den Künstlerbedarf.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde für diese Verkaufsgeschichte, was passiert dann mit der freiberuflichen Tätigkeit? Bleibt die bestehen oder gehört die dann zum Gewerbe dazu? Bin ich dann beides und muss beides als Buichhaltung führen und 2 mal eine Steuererklärung machen für beides? Also für freibruflich und gewerblich?
Im Moment mache ich eine Einnahmenüberschußrechnung.
Danke im Voraus.
3 Antworten
Dazu gibt es keine Vorschrift, du kannst es halten wie du möchtest. Es ist zulässig, die freiberufliche Tätigkeit nicht separat laufen zu lassen und alles zusammen in der gewerblichen Tätigkeit zu verbuchen.
Wenn du alles innerhalb der gewerblichen Tätigkeit verbuchst, dann musst du tatsächlich auch zwei mal eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Das erhöht natürlich deinen Aufwand für die Buchhaltung.
Auf der anderen Seite solltest du wissen, dass es bei der gewerblichen Tätigkeit zusätzliche Steuern und Abgaben gibt, sofern man einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Das ist einmal die Gewerbesteuer, die ab einem Freibetrag von 24500€ Gewinn im Jahr anfällt. Und das zweite ist für die Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Diese Gebühr ist ab einem Gewinn von 5200€ im Jahr zu zahlen. Solltest du also annehmen, dass du über diese Grenzen kommt, kann die Trennung der Tätigkeiten von Vorteil sein.
Danke. Ich hab mich schon gewundert wie ich da 2 Eür machen soll wenn alles auf ein Gewerbe läuft. Danke.
Korrektur meines zweiten Absatzes, bei dem ich durcheinander kam. Richtig ist der Anfang mit:
"Wenn du die Tätigkeiten getrennt laufen lässt und verbuchst, dann..."
Danke @Petz1900 für den Hinweis.
Ich kann leider nicht nachvollziehen was du meinst. Auch wurzlsepp hat 2 EÜR geschrieben. Vielleicht hast du dich verlesen, ich schrieb "zwei mal eine".
Wenn man alles innerhalb der gewerblichen Tätigkeit verbucht kann man keine Differenzierung zwischen der gewerblichen und der freiberuflichen Tätigkeit vornehmen, dann ist alles gewerblich.
Infolgedessen ist auch nur eine EÜR notwendig.
Jetzt erst sehe ich was du meinst. Natürlich. Da hatte ich einen Knoten im Hirn. Danke für en Hinweis.
"Onlinehandel, allgemein" wird dir kein ordnungsgemäß arbeitendes Gewerbeamt bestätigen. Die müssen schon die Warenkategorien kennen, um das Gewerbe überwachen zu können...
Aber was soll man da angeben wenn man als Beispiel Kunstbedarf, Spielzeug und selbst genähte Taschen und Schmuck verkauft und zudem noch die Aufträge und gemalte Bilder. Was gibt man denn da an? Ich meine es gibt doch genug Onlineshops die Queerbeet alles von A bis Z verkaufen und anbieten.
Dann gib doch an: Verkauf von Kunstbedarf, Spielzeug, Taschen, Schmuck und Bilder. Es reicht, wenn du die Oberbegriffe der Waren angibst, wie z.B. Lebensmittel, Textilien, Elektroartikel etc.
Danke dir
es gibt im Umsatzsteuerrecht nur EINEN Unternehmer.
somit gilt für BEIDE Bereiche INSGESAMT die Umsatzgrenze mit 17.500 €
wenn der freiberufliche Status erhalten bleiben soll, so ist es ZWINGEND erforderlich:
2 Bankkonten (für jeden Bereich extra)
2 Buchhaltungen
2 Anlage EÜR
weiterhin EINE Steuererklärung
Der zweite Absatz ist nicht richtig, Meister Renick, siehe Antwort vom wurzlsepp