Frage zur Erteilung von fortlaufenden Rechnungsnummern bei zwei Gewerben:
wenn man zwei gewerbliche Tätigkeiten ausübt und für beide Tätigkeiten jeweils nur 1 bis max. 3 Rechnungen pro Monat schreiben muss, wie müssen diese dann durchnumeriert werden?
Kann man für beide Tätigkeiten gemeinsam durchnumerieren oder müssen die Rechnungen für jedes Gewerbe getrennt durchnummeriert werden?
8 Antworten
Es stellt sich ja grundsätzlich die Frage: WOFÜR muss ich die Rechnungen durchnumerieren? (Weia, beinahe hätte sogar ich zwei m geschrieben)
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Geh mal gedanklich weg vom "Gewerbe" und hin zum "Unternehmer". In umsatzsteuerlichem Sinn. Und da gibt es nunmal nur EIN Unternehmen, § 2 (1) Satz 2 UStG.
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Deshalb: Auch wenn du wegen der Nachvollziehbarkeit nach den Ertragsteuergesetzen gefragt hast, es empfiehlt sich, die Rechnungen wegen des UStG einfach durchzunumerieren. Kannst ja vor oder hinter der Rechnungsnummer einen Vermerk anbringen, welchem Betrieb die Rechnung zuzuordnen ist, ob der Bäckerei oder dem Schwermaschinenbau.
Ich konnte den Ausführungen des Users "tomasch" das Gegenteil nicht entnehmen.
Die kannst Du auch durchnummerieren, es gibt ja jede nur ein Mal; aber deer Sinn erschließt sich mir jetzt grad nicht.
Du hast die Frage nicht verstanden!
Nö. der Kommentator hat schon recht, aber das erläutere ich in einem eigenen Kommentar.
Was ist denn mit dieser Aussage gemeint: "Die kannst Du auch durchnummerieren"?
Ein oder zwei Rechnungsnummernkreise???
für jedes Gewerbe getrennt, mach einfach einen Buchstaben vor die Rechnungsnummer um sie leichter trennen zu können.
Um ein Verwechselungsproblem geht es mir nicht, sondern vielmehr darum, die Rechnungsnummern ordentlich zu vergeben.
In die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärungen kommen ja alle meine Umsätze. Aber die Rechnungsnummern müssen die von der Zahl "eins" bis Zahl "X" zweimal für jedes Gewerbe getrennt oder nur einmal für beide Gewerbe gemeinsam vergeben werden?
Was ist rechtlich der richtige Weg?
Ruhig Blut Brauner.....
Du machst 2 Gewinnermittlungen .. also
Unternehmen 1: Rg. A 0001/2010, Rg. A 0002/2010 usw
Unternehmen2: Rg. B 0001/2010, Rg. B 0002/2010
So kannst Du die Rechnungen direkt den Unternehmen perfekt zuordnen und hast in beiden Betrieben den Top-Überblick ob alles vollständig ist...
Du kannst natürlich auch mit Rg. 100 oder 500 anfangen sieht dann vielleicht besser aus...
D`accord?
Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gelten insbesondere bei zwei getrennten Unternehmen. Nicht sauber getrennte Rechnungslegungen (respektive Rechnungsnummernkreise) können teure Steuerschätzungen nach sich ziehen.
Zitat: ... mehrere Gewerbe auf eine Person anzumelden ist kein Problem.
Der steuerliche Vorteil liegt u.a. im Gewerbesteuerfreibetrag (24.500€), der pro Gewerbe Anrechnung findet, aber unterschiedliche Geschäftsbereiche und streng voneinander getrennte Buchführungen erfordert.
Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, denn egal ob zwei oder mehrere Gewerbe, es gibt immer nur ein Unternehmen. D.h. die Umsatzsteuervoranmeldungen werden für beide Gewerbe in einer Anmeldung zusammengefasst eingereicht, alles andere ist voneinander getrennt.
Deiner Aussage nach darf ich nicht einen einzigen Nummernkreis für zwei Gewerbe verwenden.
Der User EnnoBecker behauptet das Gegenteil.
Wer hat denn nun Recht?
@tomasch: der Freibetrag bei der Gewerbesteuer ist personenbezogen und nicht für jedes einzelne Gewerbe abzuziehen. [§ 11 GewStG]
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht wirklich.
Entweder es handelt sich um sachlich abgegrenzte Geschäftsbereiche, dann muss selbstredend eine klare Trennung (auch rechnungsseitig/buchhalterisch) erfolgen - oder nicht, dann sollte alles zusammengewurschtelt werden können.
Vielleicht bringt dieser Beitrag etwas Erleuchtung: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/fortlaufende-rechnungsnummer_druck.html
ZITAT ANFANG: ... Das Gesetz spricht bei den Rechnungsvorschriften zwar den Rechnungsaussteller an - der hat aber bei Verstößen zunächst einmal gar nichts zu befürchten. Leidtragende dieser Vorschrift sind zuallererst die Rechnungsempfänger: Deren Vorsteuerabzug ist in Gefahr! ZITAT ENDE
okay :-)
Die Briefköpfe bzw. Rechnungen haben die gleiche Adresse usw., jedoch jeweils mit dem Zusatz des jeweiligen Gewerbes.
Meinst du, dass ich einen Rechnungsnummernkreis für beide Gewerbebetriebe zusammen vergeben soll?
Der User tomasch schreibt das Gegenteil.
Wer hat denn nun Recht?