Steuerklasse 6 statt 1 gezahlt was tun?

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wenn ein arbeitgeber einen abrechnungsfehler zulasten des mitarbeiters begangen hat, so ist er verpflichtet, diesen auch unverzüglich wieder zu beheben. jedes abrechnungssystem, dass heute pflicht ist, kann das. in der regel wird das mit der nächsten normalen abrechnung gemacht, der differenzbetrag wird dir dann ausgezahlt.

du musst das nur zur sprache bringen, ggf. mit nachdruck auf die korrektur drängen oder im notfall mit einer klage drohen.

da für das jobcenter dein brutto-einkommen maßgeblich für die leistungen heranzieht, spielt eine netto-korrektur keine rolle, da zu zumal durch den fehler in der lohnsteuer vorher viel zu wenig bekommen hast.

Selber darf man nichts ändern.

Geh zu Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt, bring alle relevanten Papiere mit und lass Deinen Status berichtigen; das dauert 5min. 

Rita1964 
Beitragsersteller
 16.04.2015, 18:03

Das ist laut Finanzamt seit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte nicht mehr möglich, da jetzt alles Computergesteuert ist und der Mensch in die Technik nicht mehr eingreifen kann/ bzw. darf. Selbst nach Schilderung des Problems und nach Tage langer Bitte um Hilfe, war das Finanzamt nicht bereit mir zu helfen da die Abmeldedaten vom alten Arbeitgeber noch nicht da waren und Sie somit keinen Einblick in die Daten hatten. Vorschläge zur Abmeldung und Gleichzeitiger wieder Anmeldung meines Arbeitsverhältnises konnte mein jetziger Arbeitgeber nicht durchführen da er Förderung für mich erhält und er nach dieser Vorgehensweise betrügen müsste.