Arbeitgeber hat Falsche Steuerklasse und Kirchensteuer angegeben! Was nun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Soner, da das Jahr erst begonnen hat gehe ich mal davon aus, dass die falsche Versteuerung noch im Jahr 2012 aufgetreten ist. In diesem Fall kannst Du nur über die Einkommensteuererklärung die zuviel gezahlten Steueren zurück bekommen. Du hast von Deinem Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und wurdest auch aufgefordert diese Angaben zu kontrollieren und bei einem Fehler hättest Du diese Bescheinigung beim Finanzamt ändern lassen müssen. Was kannst Du nun tun: - Lass Dir von Deinem Arbeitgeber diese Bescheinigung noch einmal vorlegen und überprüfe die Angaben. - Sind die Angaben vom Finanzamt falsch eingetragen worden, dann geh zu Deinem Finanzamt und bitte um Berichtigung derSteuerlichen Abzugsbeträge, in der Regel wird Dir dann die neue Lohnsteuerbescheinigung sofort ausgestellt, und gib diesem beim Arbeitgeber ab. - Ist Deinem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen dann bitte um Korrektur und neuer Verrechnung im Folgemonat. Handelt es sich um Dez. 2012, dann mach die Einkommenssteuererklärung für 2012, achte aber darauf, dass Du bei der Angabe der Steuerklasse dann die Steuerklasse I angibst und keine Religion. Übermittelst Du Deine Steuererklärung elektronisch, dann müsste nach spätestens6 Wochen der Steuerbescheid Dir vorliegen. Beachte! Die Finanzämter beginnen erst im März mit der Bearbeitung der Erklärungen aus dem Jahr 2012. - Betrifft es nun das Jahr 2013, dann laß Dir vom Arbeitgeber die Bescheinigung noch einmal aushändigen und laß diese beim Finanzamt ändern. Aber Vorsicht, wenn die Bescheinigung nicht zum nächsten Lohnabrechnungszeitraum vorliegt dann versteuert der Abeitgeber wieder in der Steuerklasse VI und behält auch Kirchensteuer ein. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen und manche schon bereits gegebenen Antworten sind auch sehr gut. Eins möchte ich mal noch sagen, wir sind Menschen und keiner von uns ist Fehlerfrei, wer das von sich behauptet der ist nicht ehrlich, denn aus Fehlern lernt man und das wird schon unseren Kindern in der Schule vermittelt.

Viel Erfolg und ein schönes 2013.

LG Pani

Dann sag denen, dass das falsch ist! Wahrscheinlich haben sie auch die richtigen Daten vom Finanzamt bekommen und wollen dich jetzt verschei*ern! Du solltest das direkt beim Finanzamt erfragen, welche Daten übermittelt wurden und dann sehen wir, wer hier einen 'Fehler gemacht hat'!

Pani2006Shiba  09.01.2013, 22:28

Ich bin der Meinung, dass man hier wohl nicht von verschei*ern sprechen kann. Werder wir, der Arbeitgeber noch das Finanzamt hat ein Interesse daran sich willkürlich irgendwelche Spielchen auszudenken.

Ich würde mir wünschen vernünftige Antworten zu geben, oder sich nicht zu äußern.

Bluebird555  09.01.2013, 22:49
@Pani2006Shiba

Sie können sich viel wünschen! Schreiben Sie doch dem Weihnachtsmann einen Wunschzettel! Es ist ja nicht Ihre Frage! Dann regen Sie sich nicht auf! Es gab wohl in ihren Augen noch nie betrügerische Absichten von Arbeitgebern, nicht wahr?

Pani2006Shiba  09.01.2013, 23:04
@Bluebird555

Verschei*ern hat nichts mit betrügerischen Absichten zu tun. Bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt und betrügerische Absichten unterstellt sollte man erst einmal die Angaben überprüfen.

verreisterNutzer  10.01.2013, 00:53
@Pani2006Shiba

Ich ergänze: Wenn eine Arbeitgeber nach LSt-klasse 6 versteuert, tut er dies in den allermeisten Fällen nur, wenn der Arbeitnehmer die LSt-karte bzw. LSt-daten schuldhaft (!) nicht vorgelegt hat!" ==> Kein Lohnbüro hat Interesse daran, so etwas absichtlich zu tun, um einen Mitarbeiter zu ärgern...

Der AG kann in der LSt nur das übermitteln, was er weiß. Insofern wäre zunächst zu klären, ob Du ihm die notwendigen Daten überhaupt übermittelt hattest, und zudem musst Du ihn selbst auf die fehlerhaften Daten hinweisen (der AG hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten zu prüfen). Mit der nächsten Abrechnung können die korrekten Steuermerkmale übermittelt und die korrekten Beträge berechnet werden; die zuviel gezahlten Beiträge der Vergangenheit (also 2012) werden über die ESt-Erklärung vom FA zurückerstattet.

Das war sicherlich nicht die "Blödheit" des Arbeitgebers - er hat auch nichts davon.

Wenn es um das Jahr 2012 geht, wäre es an Dir gewesen, nach Erhalt der Lohnsteuerkarte die darauf gemachten Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen; für 2013 wären es die zu überprüfenden Daten gewesen, die die elektronische Steuerkarte enthält und Dir vom Finanzamt im vergangenen Jahr zur Überprüfung mitgeteilt worden sein sollten.

Von Deinem Arbeitgeber bekommst Du natürlich nichts zurück, denn der hat Dich - wenn sonst alles, die Tarifgruppe usw. stimmt - korrekt bezahlt. Zu viel gezahlte Steuern aufgrund einer falschen Steuerklasse und falscher Angabe zu einer Konfession erhältst Du über Deine Einkommensteuererklärung zurück.

Hast Du Deinem Arbeitgeber die Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug gegeben? Wenn nicht, ist er verpflichtet, von der ungünstigsten Steuerklasse auszugehen. Ich nehme an, Du meinst de Lohnsteuer für das Jahr 2012. Da kannst Du Dir die zuviel einbehaltene Lohnsteuer über die Eikommensteuererklärung vom Finanzamt holen. Und sei ehrlich: War der Arbeitgeber blöd oder hattest Du ihm nicht die richtigen oder gar keine Lohnunterlagen gegeben?

verreisterNutzer  10.01.2013, 00:57

Die Antwort auf die letzte Frage würde ich gerne erfahren...!