Steuerklassen Änderung im Vollzeitjob wegen Nebenjob?

4 Antworten

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> Das sollte aber natürlich anders rum sein!

Stimmt. Ein Nebenjob-Arbeitgeber, der mitdenkt, hätte das auch richtig gemacht. Es sei denn, er wusste nicht, dass Du einen Hauptjob hast.

Ist eine bescheuerte Automatik, weil die Finanzverwaltung beim Umstieg von Lohnsteuerkarte auf ELStAM zu Lasten des Arbeitnehmers ihre Prozesse vereinfacht hat:

Früher entschied der Arbeitnehmer, welchem AG er welche Lohnsteuerkarte überreicht. Jetzt entscheidet der Arbeitgeber nach Gutdünken und ohne Wissen des Arbeitnehmers über die Steuerklasse.

Das Verfahren ist hier beschrieben

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber)

-------- Zitat von dort:

Der Arbeitgeber meldet sich versehentlich als Hauptarbeitgeber im ELStAM-Verfahren an, obwohl er nur Nebenarbeitgeber ist und bekommt die Steuerklasse I-V übermittelt. Wie kann die fehlerhafte Anmeldung korrigiert werden?

Es gibt keine spezielle Korrekturfunktion. Um eine entsprechende fälschliche Anmeldung eines Hauptarbeitsverhältnisses zu korrigieren, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Tag des bei der Anmeldung verwendeten Referenzdatums (refDatumAG) wieder abmelden und anschließend die Anmeldung eines Nebenarbeitsverhältnisses vornehmen. Auch der zutreffende aktuelle Hauptarbeitgeber muss tätig werden. Er hat den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des neu mitgeteilten Referenzdatums rückwirkend abzumelden und eine erneute Anmeldung mit den richtigen Daten als Hauptarbeitgeber vorzunehmen.

---------- Ende des Zitats

> Wie kann ich es ändern

Indem Du - siehe obiges Zitat - beide Arbeitgeber in der richtigen Reihenfolge zum Handeln bewegst. Falls einer nicht handeln will: rechtlichen Rat einholen. (gibt's für Gewerkschaftsmitglieder gratis bei der Gewerkschaft)

> und bekomme ich die Differenz für den aktuellen Monat beim Vollzeitjob irgendwie noch raus?

Theoretisch nehmen beide Arbeitgeber die Änderungen rückwirkend vor und verrechnen die Differenz mit dem nächsten Gehalt. Praktisch werden sie behaupten, rückwirkend ginge das nicht mehr zu verrechnen, nur für zukünftige Gehälter.

Mit der Einkommensteuererklärung ergibt sich der Ausgleich automatisch. Falls Du allerdings üblicherweise keine solche abgibst, ist der Aufwand dafür beträchtlich - ein Schaden, für den der Nebenarbeitgeber aufkommen muss, falls es wirklich seine Schuld war (Du ihm als explizit gesagt hattest, dass es ein Zweitjob ist).

Fürs Eintreiben des Schadenersatzes: rechtlkichen Rat einholen.

Nordmensch92 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 19:27

Vielen Dank für die super Antwort!

Normalerweise müsstest du eine Abrechnung bekommen haben von deinem Dienstherren. Da steht das auch drauf. Außerdem kann bei deinem Einkommen (ca 2700 als Beamter Brutto hochgerechnet) mit Steuerklasse 6 keine 450 Euro rauskommen.

Irgendwas stimmt an dieser Geschichte nicht.

Nordmensch92 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 18:13

Danke für die Antwort! Bin aktuell leider nicht zuhause. Verdiene 2400 Brutto (A6). Kann es sein dass Rückwirkend ab Oktober auf Steuerklasse 6 berechnet wurde? Auf jedenfall gucke nochmal nach wenn ich die Abrechnung habe! :)

TomRichter  02.01.2018, 18:13

Kann durchaus stimmen, wenn nachträglich für Okt und Nov die Differenz 6 zu 1 einbehalten wurde. Das Fehlen einer Gehaltsmitteilung würde ich auf "Verschlampt" zurückführen.

Erst mal keine Angst, du verlierst kein Geld und kannst dir durch eine Steuererklärung alles zurück holen, was dir zuviel abgezogen wurde. Aber du musst versuchen, das Problem zu lösen und über das Finanzamt die Steuerklassen zu tauschen. Denn das Jahr ist lang und du brauchst das Geld ja.

Am Jahresende wird eine Steuererklärung gemacht und der aktuelle Steuersatz berechnet. Zuviel gezahlte Lohnsteuer gibt es zurück (oder nachzahlung). Und meines wissens ist LST 1 und 6 fast identisch, also ich würde micht da nicht verrückt machen

grubenschmalz  02.01.2018, 17:26

1 und 6 ist überhaupt nicht identisch. 1 und 4 ist identisch.