Wie komme ich an die Gehaltsdifferenz, wenn versehentlich falsche Steuerklassen gemeldet wurden?
Halllo zusammen,
ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 3 gemeldet.
Anfang Juli habe ich einen Nebenjob angenommen, 450-Euro-Basis. Das ist eigentlich pauschal versteuert und muss nicht gemeldet werden. Das Programm des dortigen Personalbuchhalters hat aber "gesponnen" und den Nebenjob als Hauptjob gemeldet mit Steuerklasse 3, den eigentlich Hauptjob in Steuerklasse 6 rein.
Das wurde versucht, so schnell wie möglich umzustellen. Heißt: Der Nebenjob ist jetzt "raus", hat keine Steuerklasse mehr. Mein Hauptjob allerdings ist noch mit Steuerklasse 6 im System des Finanzamts drin.
Mein Arbeitgeber-Ansprechpartner im Finanzamt sagte, dass die Rück-Umstellung (rückwirkend zu dem Tag, an dem das passiert ist) von 6 auf 3 oft erst am Monats-1. geschieht, das wäre in meinem Fall also der 01.09., Gehalt aber kommt natürlich schon etwas vorher (i.d.R. am 27.08.). Das Gehalt wäre stark reduziert, da ja Steuerklasse 6 drin ist.
Zwei Fragen:
Ist diese Umstellung tatsächlich erst an jedem 1., oder kann das schneller gehen (ist alles seit über 1 Woche "ausgelöst" von meiner Hauptjob-Personalbuchhalterin).
Wenn das nicht klappt und ich einen Monat Steuerklasse 6 hinnehmen muss, wird die Differenz dann im September ausgezahlt, oder muss ich mir das über die Steuererklärung erst wieder holen?
Danke für Eure Hilfe.
5 Antworten
Wie komme ich an die Gehaltsdifferenz, wenn versehentlich falsche Steuerklassen gemeldet wurden?
Am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
Die gemeldeten Steuerklassen sind allenfalls als provisorisch zu betrachten. Am Ende des Jahres wird endabgerechnet. Ob man es glaubt oder nicht - das Finanzamt ermittelt die Steuerlast anhand der tatsächlichen Daten (und somit gemäss der Erklärung). Und erstattet dann - oder fordert nach.
wird die Differenz dann im September ausgezahlt
Ja, die rückwirkende Änderung wird dann durch eine Korrekturbuchung dokumentiert und die zuviel gezahlte Steuer bei der nächsten Lohnabrechnung wieder ausgeglichen.
Danke für diese schnelle Antwort!
Die Differenz holst Du Dir über die nächste Steuererklärung zurück.
So wurde mir das bei einem ähnlichen Fall erklärt (da wars ein Bock beim Finanzamt, die spielten der Lohnbuchhaltung plötzlich LSK 6 statt 1 auf.. glücklicherweise hats unsere Dame nochgemerkt, mich angerufen und trotz Geeier mit FA hat die Korrektur innerhalb 2h dann doch funktioniert// sonst hätte ich mal lange warten dürfen, es war März und die nächste Steuererklärung also >1Jahr hin)
Erklärung vom FA war erst:
ihre Dame muss mal Daten aktualisieren (hatte sie wiederholt)
Dann, ach hat sie wiederholt.. naja, Sie sind ja umgezogen, da haben Sie das vegessen (ich war nicht umgezogen seit x Jahren)
Und trotz offensichtlichem Fehler des FA hätts Rückerstattung eben erst im Folgejahr gegeben
ich fürchte ,das geschieht erst mit der Steuererklärung nächstes Jahr . Deine Steuern jetzt sind ja nur Vorauszahlungen ( Abschlag) für die endgültig festzusetzende Steuer.
Und die Differenz ist für dich zwar ärgerlich ist , aber sicher nicht existenzgefährdend.
Der eigentlich Schuldige , auch wenn er es auf das Programm schiebt, müsste es dir jetzt schon geben, aber dann müsstest du es ja wieder zurückgeben.
Da freut sich keine Buchhaltung :)))
ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 3 gemeldet.
OK.
Anfang Juli habe ich einen Nebenjob angenommen, 450-Euro-Basis. Das ist eigentlich pauschal versteuert und muss nicht gemeldet werden. Das Programm des dortigen Personalbuchhalters hat aber "gesponnen" und den Nebenjob als Hauptjob gemeldet mit Steuerklasse 3, den eigentlich Hauptjob in Steuerklasse 6 rein.
Das kommt vor, ist aber nicht (so) rückwirkend zu ändern. Beide AG müssen hier informiert werden, damit das entsprechende Merkmal korrekt gesetzt werden kann; das ist aber manuell nicht möglich, sondern zwingend nur auf dem Weg der entsprechenden Meldung via ElStAM.
Ist diese Umstellung tatsächlich erst an jedem 1., oder kann das schneller gehen (ist alles seit über 1 Woche "ausgelöst" von meiner Hauptjob-Personalbuchhalterin).
Die Umstellung kann untermonatig nicht erfolgen, sondern nur im Rahmen der monatlichen ElStAM-Meldungen zum Monatsende. Sie wirken dann aber auch nur für die Folgemonate.
Wenn das nicht klappt und ich einen Monat Steuerklasse 6 hinnehmen muss, wird die Differenz dann im September ausgezahlt, oder muss ich mir das über die Steuererklärung erst wieder holen?
Das kann nur auf dem Weg der EStE nachgeholt werden. Es wäre ggfs. eine Alternative, mit dem AG des Nebenjobs über ein Darlehen zur Ausgleich der Differenz zu verhandeln.