Jahrelang falsche Steuerklasse hinterlegt?
Aufgrund zu geringer Überstundenauszahlungen ist mir aufgefallen, dass ich Steuerklasse 6 bin. Bis vor vier Jahren war das auch der Fall, da ich einen anderen Hauptarbeitgeber hatte. Nun ist mein damaliger Zweitjob mein Erstjob. Soweit so gut. Allerdings wurde versäumt dies ans Finanzamt zu melden. Daher bin ich immernoch Steuerklasse 6. Aufgrund dessen habe ich auch jährlich meine Steuererklärung abgegeben. (Ich habe nicht auf die Steuerklasse geachtet, weil ich nicht wusste, inwiefern das unter meiner Regie liegt.)
Dazu zwei Fragen:
- "Muss" mein Arbeitgeber das im nachhinein berichtigen?
- Sollte der Arbeitgeber das berichtigen, wären ja die Steuererklärungen der letzten vier Jahre falsch gewesen. Wenn das nun durch den Arbeitgeber berichtigt wird, muss ich damit rechnen, dass ich Steuern zurückzahlen muss?
5 Antworten
Dein Arbeitgeber kann und wird nicht zurückliegende Gehaltsabrechnungen vergangener Jahre korrigieren.
Im Rahmen Deiner Steuererklärung stellt das FA fest wieviel Einkommensteuer entsprechend Deinem Gesamteinkommen zu zahlen ist und entsprechend dessen erfolgt eine Erstattung oder Nachforderung.
"Muss" mein Arbeitgeber das im nachhinein berichtigen?
Nein, zu viel gezahlte Steuer kriegt du mit der Erklärung zurück. Du solltest ihm aber mitteilen, dass er deine korrekten Daten aus ELStAM abfragen soll.
Sollte der Arbeitgeber das berichtigen, wären ja die Steuererklärungen der letzten vier Jahre falsch gewesen
Was soll daran falsch gewesen sein? Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die zu zahlende Einkommensteuer, nur auf die Höhe der Vorauszahlungen.
Dein Arbeitgeber muss nichts korrigieren. Du warst doch zur Steuererklärung verpflichtet und hast sie ja wohl auch gemacht. Und da gibt es keine Steuerklassen mehr. Du mußt dann ja die zuviel gezahlte Steuer bereits erstattet bekommen haben vom Finanzamt. Damit ist die Sache ja dann erledigt.
Du bist für die zeitnahe Meldung und den Wechsel der Steuerklassen verantwortlich. Dein AG kann nicht wissen das der Zweitjob weggefallen ist.
Und ganz ehrlich auf einer Steuererklärung erkennt man schon, ob man 2 EInnahmequellen hat oder eine, findest du nicht?
Nein, es wäre deine Aufgabe gewesen, die Steuerklasse zu ändern. Dafür ist nicht der Arbeitgeber zuständig.