Steuerklasse 6 bei Hauptarbeitgeber was tun?
Hallo Community,
wie in meiner Frage beschrieben habe ich ein Problem mit meiner Steuerklasse. Vor zwei Monaten suchte ich mir einen Nebenjob, dieser hat sich beim Finanzamt wohl falsch eingetragen wodurch mein eigentlicher Hauptarbeitgeber nun als Nebenarbeitgeber gemeldet ist und mit Steuerklasse 6 bezahlt wird.
Ich habe nun mit beiden Arbeitsstellen und dem Finanzamt telefoniert, die meines Nebenjobs behaupten sie hätten das bereits rückgängig gemacht, die meines Hauptarbeitgebers das sie das nicht ändern können und die beim Finanzamt das mein Arbeitgeber das ändern muss und das alles über Computer gemacht wird..
Irgendwer ist entweder zu faul, hat keine Ahnung oder leistet sich einen Bock nach dem anderen. Ich jedenfalls weiß nicht was ich da nun noch tun kann. Ich habe mir einen Nebenjob gesucht um mehr Geld zu verdienen, arbeite nun jeden Monat knapp 40 Stunden mehr aber verdiene einiges weniger als vorher ohne das ich etwas falsch gemacht habe..
Ich hoffe hier gibt es den ein oder anderen, der mir weiterhelfen kann und mir zur Lösung verhilft.
Danke schonmal im vorraus.
5 Antworten
Leider ist es in der Tat durch das ElStAm Verfahren möglich, dass der Nebenarbeitgeber das Arbeitsverhältnis irrtümlich als Haupttätigkeit an das FA meldet. Dadurch wird automatisch die Haupttätigkeit mit Stkl. 6 verrechnet. Hier muss derzeit Hauptarbeitgeber dich ab- und anschließend neu anmelden. Anders geht das nicht.
Die Lohnsteuermerkmale können selbstverständlich jederzeit geändert werden. Allerdings ist der Betrieb nicht verpflichtet, das rückwirkend zu tun.
Das kannst du dann nur im nächsten Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich ausgleichen lassen.
Ist dein Nebenjob ein Minijob?
Der "Hauptarbeitgeber" muss dich bei ELStAM abmelden und erneut anmelden als Haupttätigkeit. Dann fällt die andere Tätigkeit in Klasse 6.
Ich würde einen Fachanwalt Steuerrecht kontaktieren. https://hansen-riebe.de/schwerpunkte/steuerrecht-steuerstrafrecht/