Steuerklasse 6 bei Hauptarbeitgeber was tun?

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Leider ist es in der Tat durch das ElStAm Verfahren möglich, dass der Nebenarbeitgeber das Arbeitsverhältnis irrtümlich als Haupttätigkeit an das FA meldet. Dadurch wird automatisch die Haupttätigkeit mit Stkl. 6 verrechnet. Hier muss derzeit Hauptarbeitgeber dich ab- und anschließend neu anmelden. Anders geht das nicht.

Die Lohnsteuermerkmale können selbstverständlich jederzeit geändert werden. Allerdings ist der Betrieb nicht verpflichtet, das rückwirkend zu tun.

Das kannst du dann nur im nächsten Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich ausgleichen lassen.

Ist dein Nebenjob ein Minijob?

Der "Hauptarbeitgeber" muss dich bei ELStAM abmelden und erneut anmelden als Haupttätigkeit. Dann fällt die andere Tätigkeit in Klasse 6.