habe meine steuerklasse ein halbes jahr nach der trennung geändert.jetzt hat das finanzamt .........

4 Antworten

Tja, das war steuerlich ungeschickt. Denn hätte er sich erst im Januar getrennt, wäre er noch bis 12/2009 gemeinschaftlich veranlagt worden. So jedoch hat er 6 Monate konsequent zuwenig Lohnsteuer abgeführt, die das FA durchaus auf einen Schlag einfordern darf.

Hier stimmt irgendwas nicht. Das Finanzamt holt sich die Steuern nicht einfach so, sondern kann nur eine Lohnpfändung durchführen. Grund sind in jedem Fall Steuerschulden. Entweder er hat solche Schulden aus den vergangenen Jahren oder er hat die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Mit der Änderung der Steuerklasse kann das absolut nichts zu tun haben. Wichtig : die Steuerklasse kann nur auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten geändert werden, das kann aber nicht durch einen der beiden erzwungen werden. Im Jahr nach der Trennung gilt dann für jeden die I bzw. II. Bei der Veranlagung zur ESt. kann er im Jahr der Trennung ohnehin noch den günstigeren Splittingtarif in Anspruch nehmen. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung spielen die Steuerklassen keine Rolle (das ist eben der Hauptunterschied zur monatlich berechneten und abgeführten Lohnsteuer).

silvy012 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 16:21

Hallo Nemo,nein es liegen keine weiteren steuerschulden vor.Es ging um den betrag den er seit der trennung an steuern mehr hätte zahlen müssen.Er hat sich im Dezember getrennt und ab Januar würde dann ja die neue steuerklasse in kraft treten.Diese hat er aber erst anfang Mai ändern lassen und die zeit von Januar bis Mai haben die sich von seinem arbeitgeber geholt,so das wir natürlich ganz schön blööd aus der wäsche geguckt haben,wie nur noch etwas von seinem Lohn ausgezahlt wurde.Wir verstehen die sache auch nicht und haben uns gefragt ob die das einfach dürfen und was man da machen kann.

Wolfi0410  27.05.2009, 18:37
@silvy012

Da würde ich erstmal schauen was auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, ab wann die Steuerklasse gültig ist.
Das Finanzamt "holt" sich da nichts. Wenn die neue Steuerklasse eingetragen wurde ab 01.01.2009 war der AG natürlich verpflichtet mit der nächsten Abrechnung eine rückwirkende Korrektur vorzunehmen.
Was steht denn auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung drauf?

nemo13  29.05.2009, 09:07
@silvy012

Alles klar. Wenn die Änderung im Mai erfolgt ist, hätte normalerweise erst ab Juni die Lohnsteuer neu berechnet werden dürfen. Ausnahme : der Arbeitgeber weiß, das die alte LSt-Klasse falsch (im Sinne des Gesetzes) war. Dann ist er berechtigt, eine Nachversteuerung durchzuführen. Hätte er das nicht gemacht, wäre das böse Erwachen ohnehin beim nächsten Steuerbescheid gekommen.
Mir scheint, dass das FiA wenig Anteil an der ganzen Geschichte hat, nach Lage der Dinge ist wohl eher der AG aktiv geworden.
Dagegen machen kann man leider nichts.

Maddie12  29.05.2009, 13:06
@nemo13

Das stimmt, das Finanzamt hat mit dieser Situation erstmal nichts zu tun. Wahrscheinlich hatte dein Freund in 2008 Lohnsteuerklasse 3, da fällt weniger oder vielleicht sogar keine Lohnsteuer an. Wenn er komplett 2009 getrennt lebt von seiner Frau, dann muss er mit Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden (und da fällt mehr Lohnsteuer an). nemo13 hat vollkommen recht. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet nach den Angaben auf der Lohnsteuerkarte abzurechnen. Das ist seine Grundlage.

Das darf das Finanzamt durchaus.

Für das vergangene Jahr wird er noch mit seiner Frau zusammen veranlagt. Für dieses Jahr gilt getrennte Veranlagung.

silvy012 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 10:17

danke für die antwort.Aber dürfen die ohne vorwarnung einfach seinen lohn einbehalten?Die steuern wären doch eh am ende des jahres mitangerechnet worden.Was meinst du wie wir blööd geguckt haben,als nur noch 600 euro überwiesen wurden.

anjanni  27.05.2009, 10:19
@silvy012

Tja - aber das restliche Geld ist ja die ganzen Monate zu viel bezahlt worden...

Das Finanzamt darf das wohl, aber man kann ja mal proforma Widerspruch einlegen. Und guck mal hier, ob da was steht: www.scheidung-online.de