Steuerklasse seit dem Nebenjob falsch?
Hallo , ich bin aktuell in der Ausbildung und mache nebenbei einen 450€ Nebenjob.
Mein Hauptarbeitgeber ( Ausbildung) kam jetzt und meinte dass ich vom Finanzamt für Steuerklasse 6 gemeldet wurde.
Nach Rücksprache mit dem Nebenjob Perosal haben sie mir versichert dass sie alles richtig eingetragen haben also nebenjob.
Was muss ich jetzt tun ? Ich bin völlig überfragt 😧
5 Antworten
Einfach mal in deiner Entgeltabrechnung bzw. Lohnabrechung von deinem Minijob nachsehen, ob da nach Pauschalsteuer oder nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet wird: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=5334A5BACEFE108D2AAB03156B6CEE4C
Ich vermute mal ganz stark, daß in deiner Abrechnung nicht die 2% Pauschalsteuer von deinem Lohnbüro abgerechnet wird, sondern eben nach deiner (falschen) Lohnsteuerklasse 1 !?
Somit wird jede weitere Tätigkeit in der Looser-Lohnsteuerklasse 6 eingestuft :-((
Was muss ich jetzt tun ? Ich bin völlig überfragt...
Du mußt ganz einfach deinen Minijob-Arbeitgeber darum bitten, für dich die 2% Pauschalsteuer zu entrichten, notfalls unter Abzug von deinem Nettolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Damit wird die Lohnsteuerklasse 1 frei für deine Ausbildungsvergütung ;-)
Liest sich hier so das beides über "Lohnsteuerkarte" läuft, sprich der Nebenjob normal versteuert wird und nicht über die 2% Pauschsteuer.
Also grundsätzlich ist es so:
Die Arbeitgeber müssen sich einmal im Monat deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) beim Finanzamt ziehen.
Dazu melden sie sich als Haupt oder Nebenarbeitgeber beim FA an und rufen die Daten ab, meldet sich nun dein Nebenjob als Hauptarbeitgeber ist dein eigentlicher Hauptarbeitgeber zwangsläufig erstmal der Nebenarbeitgeber und bekommt Steuerklasse 6, was dazu führen könnte das LSt abgeführt wird.
Wenn jetzt nun beide in Steuerklasse 6 sind könnte es daran liegen das sich dein Nebenjob erneut angemeldet hat (diesmal aus Nebenarbeitgeber) und denn die StKl 6 bekommen hat.
Dein Ausbildungsbetrieb muss erneut abrufen und dein Nebenjob muss zwingend sich als Nebenarbeitgeber anmelden (tun die nämlich idR gerne erstmal nicht), denn wer zuerst abruft wird Hauptarbeitgeber.
Das Finanzamt wird dir da erstmal wenig helfen können, da die die Daten selbst nicht beeinflussen können. Die Hinterlegen lediglich die Steuerklasse 1 (oder 2, 3 oder 4 oder 5), und dir am Ende auch nur die Info geben können:
Dein Arbeitgeber muss abrufen
Was du aber machen solltest, mit Nebenjob musst du es sogar nach §46 EStG, ne Steuererklärung abgeben und dir die zu viel gezahlte Einkommensteuer (in Form der Lohnsteuer) zurückholen.
So zahlst du einen enormen Steuersatz, wo dir netto kaum etwas bleibt. Evtl. 'schießt du dich ins Knie'!
Mein Rat: Lass dich beraten. Es gibt überall Lohnsteuerhilfevereine, an die du dich wenden kannst. Finanzämter selbst dürfen nicht beraten.
Wenn du nur 450€ verdienst, wirst du nicht in klasse 6 eingestuft. Ich mache selber eine Ausbildung + minijob und bin Steuerklasse 1
Normlaerweise nicht, normalerweise übernimmt der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal. Es gibt aber die Möglichkeit der Besteuerung nach Steuerabzugsmerkmalen, d.h. nach Steuerklasse.
Was normalerweise nicht? Ausbildung + minijob = nicht Steuerklasse 6. wenn dein Nebenjob kein minijob und höher ist, dann kommt man wohl auf 6
Normalerweise wird man bei einem Minijob nicht in eine Steuerklasse eingestuft, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine Besteuerung nach Steuerabzugsmerkmalne.
Stimmt nur, falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=5334A5BACEFE108D2AAB03156B6CEE4C
Das klingt nach nem klassischen Fehler… ruf an beim Finanzamt und sag denen das du die Steuerklasse 1 hast und frag wie die 6 da eingebuch wurde. Sollte gar kein Problem sein.
Da hat wohl der Minijob-Arbeitgeber einen Fehler gemacht und nicht die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Das FA wird ihm nicht helfen können, die vergeben die nicht händisch, das macht das System automatisch.
Wer zuerst sagt ich bin Hauptarbeitgeber wird die 1 bekommen, alle weiteren können sagen was sie wollen, die bekommen denn die 6.
Die Lohnsteuerklasse 6 wird für jede weitere Tätigkeit automatisch vom Finanzamt eingestuft!
...und den Minijob-Arbeitgeber unbedingt darum bitten, die 2% Pauschalsteuer für ihn zu entrichten - notfalls unter Abzug vom Nettolohn! Ist allemal günstiger als die Lohnsteuerklasse 6 für weitere Tätigkeiten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html