Steuererklärung machen 1. Ausbildungsjahr + nebenjob?

2 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Als Arbeitnehmer muss man nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der in § 46 Einkommensteuergesetz genannten Sachverhalte vorliegt, z.B. wenn man andere Einkünfte als die aus dem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Zudem arbeite ich nebenbei noch geringfügig Steuerklasse p2% was auch immer das heißt .

Das bedeutet, dass du einen Minijob hast und der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer abführt. Pauschal besteuerte Einkünfte müssen in einer Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden und führen auch nicht dazu, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt.

Hi Alina903,

falls noch aktuell - da weiss dir die minijob-zentrale.de guten Rat: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung