Muss man bei der Steuerklasse 3 / 5 eine Steuererklärung machen oder nicht
Meine Frau war letztes Jahr noch in Baby Pause nun hat das Amt und angeschrieben das wir eine Steuererklärung machen sollen da sie aber nicht arbeiten war hatte sie die Steuerklasse 5 und ich die 3. Am Freitag kam jetzt der Steuerbescheid sprich eine Schätzung mit der Berechnung ab 2013. Dürfen die das einfach machen weil vorher waren wir 4/4. Und haben immer angegeben das wir nicht brauchen da es ja auf dem Zettel so steht und dieses mal auch so gemacht. Soll ich jetzt nachzahlen was die uns berechnet haben ( fast 700€ ) oder lieber zum Anwalt gehen.
Die haben das letzte Gehalt von 2013 meiner Frau auch mit berechnet. Kann mir einer erklären warum die das so machen.
3 Antworten
Am Freitag kam jetzt der Steuerbescheid sprich eine Schätzung mit der Berechnung ab 2013.
Nicht ab 2013, sondern mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit für 2013.
Dürfen die das einfach machen
Ja. Siehe § 162 Abgabenordnung. Bevor geschätzt wird, bekommt man mehrere Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung, ignoriert man die, wird geschätzt.
https://dejure.org/gesetze/AO/162.html
Die haben das letzte Gehalt von 2013 meiner Frau auch mit berechnet.
Da es die Veranlagung für 2013 ist, ist das auch richtig.
1. Ihr seid verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. vermutlich nicht nur wegen Steuerklassen 3/5 sondern auch wegen des Elterngeldes was zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
2. Ihr braucht nicht speziell einen Einspruch einzulegen, sondern nur die Erklärung abgeben.
3. Macht das mit www.Elster.de
4. Schreibt dem Finanzamt, dass Ihr die Aussetzung der Vollziehung der Nachzahlung beantragt, bis die Veranlagung durchgeführt ist.
5. Sollte Euch auch Elster eine Nachzahlung berechnen, müsst Ihr den Betrag zahlen.
Warnung: macht ihr nichts, wird es teurer.
Ein Anwalt bringt Ecuh nichts ausser kosten. Wenn schon Hilfe dann Steuerberater, oder Lohnsteuerhilfeverein.
Aber ich denke ihr könnt das selbst.
Schätzungsbescheide sind fast nie ohne den Vorbehalt. Wenn ich innerhalb der Einspruchsfrist die Erklärung abgebe klärt es sich von alleine.
Was soll der Anwalt machen? Ein Steuerverein / -berater wäre wohl die bessere Adresse!
Da er sich mit Steuerrecht auch auskennt dachte ich vielleicht Muss ich einen Steuerberater bezahlen und wieviel wenn ja
Nein, Steuerberater arbeiten umsonst *Ironie off*
Natürlich muss Du den Steuerverein / -berater bezahlen. Den Anwalt im Übrigen auch!
> Ihr braucht nicht speziell einen Einspruch einzulegen,
Und was verhindert dann, dass der auf Schätzung basierende Bescheid rechtskräftig wird?
Davon abgesehen ist des Einlegen des Einspruchs weniger Arbeit als das Klären der Frage, ob es vielleicht auch ohne gehen könnte.