Steuererklärung für ein halbes Jahr möglich oder nicht?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich geht das. Gibt Deine Steuererklärung ab und freue Dich über die Rückzahlung. 💸👍

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 10:50

Danke für die Antwort !

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Ein Jahr geht (außer bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) immer vom 01.01. bis 31.12.

Bei der Steuererklärung wird das Jahreseinkommen berücksichtigt. Wenn du nur ein halbes Jahr Einkommen hattest wirst du eine nette Rückzahlung erhalten :-)

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 10:44

Danke für die Antwort :)

PatrickLassan  21.04.2017, 11:02
@avionz

Der Fragesteller hatte im gesamten Jahr steuerpflichtige Einkünfte. Im ersten Halbjahre wurde nur wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten.

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 12:09
@PatrickLassan

Und weshalb ist dann keine Rückerstattung möglich? Ich hatte ja im zweiten Halbjahr Lohnsteuern gezahlt.

PatrickLassan  21.04.2017, 12:16
@avionz

weshalb ist dann keine Rückerstattung möglich?

Wer sagt das, und wie wurde das begründet?

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 13:13
@PatrickLassan

Dann habe ich es falsch aufgegriffen aus ihrer Antwort. 

man kann natürlich nur für ganze Jahre eine Steuererklärung machen, du musst daher alle Einnahmen angeben, die du in dem Jahr hattest, auch die geringfügigen vom ersten halben Jahr, auch wenn du selbst Sozialversicherungen gezahlt hast, musst du das dazurechnen. Eben alle Einnahmen des ganzen Jahres, so viel oder wenig es war (Minijob ausgenommen). 

Wenn man in einem Jahr Monate ohne bzw. mit sehr wenig Verdienst hat (also sehr ungleichmäßige Einkommen), dann ist es so, dass man für die Zeit mit hohem Verdienst zu viel Steuern gezahlt hat, denn man geht bei der monatlichen Versteuerung ja davon aus, dass man jeden Monat so viel verdient. Und da die Steuerberechnung eben am Ende jährlich erfolgt, wird das Jahreseinkommen eben auf 12 Monate verteilt und das ergibt dann einen viel geringeren monatlichen Verdienst und damit auch weniger Steuern. 

Daher gibt es in solchen Fällen eben meist einiges raus an Steuern. Von daher ist es dein großes Glück, dass es eben eine Jahresberechnung ist und keine Halbjahresberechnung, denn da gäbe es für dich wohl nicht viel raus (käme evtl. auf die km an, die du fährst). 

Elster wird natürlich auch vom ganzen Jahr ausgehen bei der Berechnung.  

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, daher kann man Steuererklärungen auch nur für ein volles Jahr abgeben.

Die Einkünfte, die du im ersten Halbjahr erzielt hast, sind ja auch nicht steuerfrei, es wurde nur wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten.

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 12:13

Dann wurde ich von dem Steuerberater falsch beraten. 

PatrickLassan  21.04.2017, 12:16
@avionz

Vielleicht hast du ihn auch nur falsch verstanden. Normalerweise sollten Steuerberater so etwas wissen.

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 13:23
@PatrickLassan

Er hatte mir gesagt, dass es sich lohnt und möglich ist eine Steuererklärung abzugeben, da ich im "zweiten Halbjahr" einiges an Lohnsteuern gezahlt habe. 

avionz 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 13:29
@avionz

Im Jahr 2014 hatte ich im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) einen Minijob auf 400€ Basis. Und ab dem 01.07 bis 31.12 war ich Angestellter und hatte in diesem Zeitraum insgesamt einen Bruttoarbeitslohn von 17.700€, auch da bekam ich eine Rückzahlung über 1995€ .

Ich warte einfach mal ab, was vom Finanzamt kommt.

PatrickLassan  24.04.2017, 07:34
@avionz

Im Jahr 2014 hatte ich im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) einen Minijob auf 400€ Basis

In deiner Frage schreibst du 2016.

Minijobs sind in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben, da der Arbeitgeber die Abgaben pauschal übernimmt.