Steuererklärung für ein halbes Jahr möglich oder nicht?
Hallo, ich habe gestern zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben, das Problem ist nun, diese ist nur für den Zeitraum vom 01.07.16 bis 31.12.16, da ich Fußball spiele und den Verein gewechselt habe (dort laufen die Verträge erst ab dem 01.07.) ich hatte jedoch einen bruttoarbeitslohn über 28.800 der jeweils versteuert wurde , eine lohnsteuer von ca 6300€ , sowie kirchensteuer etc., über dieses halbe Jahr gezahlt, ich bin Steuerklasse 1 . Zudem bin ich deswegen berufsbedingt aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung gezogen, habe meinen täglichen arbeitsweg angegeben sowie Arbeitsmaterial (Fußballschuhe im Wert von 430€) für das Jahr 2016. Im ersten halben Jahr (bis 30.06) habe ich bei einem anderen Verein gespielt, wo ich keine Lohnsteuer zahlen musste, da ich nur 250€ Lohn plus 450€ Fahrtkosten bekommen habe. Nur die Sozialversicherungen wurden bezahlt. Deshalb habe ich diese auch nicht bei der Steuererklärung angegeben.
Nun habe ich gehört, dass es für ein halbes Jahr nicht möglich ist geld zurückzubekommen? Stimmt das? Laut dem Steuerprogramm (Online - Elster) wurde aber eine Rückzahlung von ca 3800€ ermittelt, was stimmt nun? Kann ich auf etwas Erstattung hoffen?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Natürlich geht das. Gibt Deine Steuererklärung ab und freue Dich über die Rückzahlung. 💸👍
Danke für die Antwort !
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
Ein Jahr geht (außer bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) immer vom 01.01. bis 31.12.
Bei der Steuererklärung wird das Jahreseinkommen berücksichtigt. Wenn du nur ein halbes Jahr Einkommen hattest wirst du eine nette Rückzahlung erhalten :-)
Der Fragesteller hatte im gesamten Jahr steuerpflichtige Einkünfte. Im ersten Halbjahre wurde nur wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten.
Und weshalb ist dann keine Rückerstattung möglich? Ich hatte ja im zweiten Halbjahr Lohnsteuern gezahlt.
Dann habe ich es falsch aufgegriffen aus ihrer Antwort.
man kann natürlich nur für ganze Jahre eine Steuererklärung machen, du musst daher alle Einnahmen angeben, die du in dem Jahr hattest, auch die geringfügigen vom ersten halben Jahr, auch wenn du selbst Sozialversicherungen gezahlt hast, musst du das dazurechnen. Eben alle Einnahmen des ganzen Jahres, so viel oder wenig es war (Minijob ausgenommen).
Wenn man in einem Jahr Monate ohne bzw. mit sehr wenig Verdienst hat (also sehr ungleichmäßige Einkommen), dann ist es so, dass man für die Zeit mit hohem Verdienst zu viel Steuern gezahlt hat, denn man geht bei der monatlichen Versteuerung ja davon aus, dass man jeden Monat so viel verdient. Und da die Steuerberechnung eben am Ende jährlich erfolgt, wird das Jahreseinkommen eben auf 12 Monate verteilt und das ergibt dann einen viel geringeren monatlichen Verdienst und damit auch weniger Steuern.
Daher gibt es in solchen Fällen eben meist einiges raus an Steuern. Von daher ist es dein großes Glück, dass es eben eine Jahresberechnung ist und keine Halbjahresberechnung, denn da gäbe es für dich wohl nicht viel raus (käme evtl. auf die km an, die du fährst).
Elster wird natürlich auch vom ganzen Jahr ausgehen bei der Berechnung.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, daher kann man Steuererklärungen auch nur für ein volles Jahr abgeben.
Die Einkünfte, die du im ersten Halbjahr erzielt hast, sind ja auch nicht steuerfrei, es wurde nur wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten.
Dann wurde ich von dem Steuerberater falsch beraten.
Vielleicht hast du ihn auch nur falsch verstanden. Normalerweise sollten Steuerberater so etwas wissen.
Er hatte mir gesagt, dass es sich lohnt und möglich ist eine Steuererklärung abzugeben, da ich im "zweiten Halbjahr" einiges an Lohnsteuern gezahlt habe.
Im Jahr 2014 hatte ich im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) einen Minijob auf 400€ Basis. Und ab dem 01.07 bis 31.12 war ich Angestellter und hatte in diesem Zeitraum insgesamt einen Bruttoarbeitslohn von 17.700€, auch da bekam ich eine Rückzahlung über 1995€ .
Ich warte einfach mal ab, was vom Finanzamt kommt.
Im Jahr 2014 hatte ich im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) einen Minijob auf 400€ Basis
In deiner Frage schreibst du 2016.
Minijobs sind in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben, da der Arbeitgeber die Abgaben pauschal übernimmt.
Danke für die Antwort :)