Falsche Steuerklasse bei Steuererklärung angeben?
Hey liebe Leute,
ich habe letztes Jahr als Ferienmitarbeiter bei der Daimler AG gearbeitet. Bei der Lohnsteuerbescheinigung stand dann ich wäre Steuerklasse 6, obwohl ich definitiv Steuerklasse 1 bin. Der Fehler passiert da öfter und wenn man nachfragt, hat man bloß gesagt bekommen, dass man das bei der Steuererklärung angeben soll. Jetzt meine Frage wie gebe ich das an? Ich muss ja trotzdem meine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 6 angeben. Wie gebe ich den Fehler also an, damit ich das zu viel abgezogene Geld zurückbekomme?
Lieben Dank für eure Antworten.
4 Antworten
Es ist völlig egal, welche Steuerklasse du in der Einkommensteuererklärung angibst, denn Steuerklassen sind nur für die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber relevant. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder die Grundtabelle angewendet, wenn es sich um die Veranlagung eines Ledigen bzw. um die Einzelveranlagung einer verheirateten Person handelt, oder die Splittingtabelle, wenn eine Zusammenveranlagung von Ehegatten erfolgt.
Bei der Lohnsteuerbescheinigung stand dann ich wäre Steuerklasse 6, obwohl ich definitiv Steuerklasse 1 bin.
Wenn dort 6 steht, hat der Arbeitgeber mit ziemlicher Sicherheit auch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten, und du hast mehr Lohnsteuer gezahlt als du eigentlich musstest.
Steuerklasse 6 heisst ja, dass Du diesen Job als Zweitjob ausübst und dabei mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Vielleicht war das bei Dir auch so.
Steuerklasse 6 kann auch heißen, dass dem Arbeitgeber die Steueridentifizierungsnummer nicht vorlag, dann ist der Ag. verpflichtet, Lohnsteuer nach St.Kl. 6 einzubehalten.
Der Arbeitgeber muss eigentlich eine korrigierte Bescheinigung an das FA übermitteln, damit es berücksichtigt wird.
Ja, aber er sagte ja dass die zugegeben haben, dass es fehlerhaft ist. Dann müssen sie es auch korrigieren. So habe ich die Frage zumindest verstanden
Steuerklasse 6 wird entweder dann angewandt, wenn es sich um einen Zweitjob handelt oder wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifizierungsnummer nicht vorlag. Im letzteren Fall kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug korrigieren, er muss es aber nicht.
Ich sehe also immer noch keinen Grund, warum die elektronische Lohnsteuerbescheinigung geändert werden müsste.
Wie gesagt, ich habe die Frage (fälschlicherweise?) so verstanden dass es mehr oder weniger nur ein Tippfehler/Zahlenverwechselung beim AG war und der Abzug doch nach Klasse 1 vorgenommen wurde
Selbst wenn das so wäre, wäre das irrelevant. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder die Grund- oder die Splittingtabelle angewandt, und die einbehaltene Lohnsteuer wird von der festgesetzten Jahreseinkommensteuer abgezogen.
dann gib doch die richtige ziffer I an !
Was soll der Arbeitgeber denn korrigieren? Wenn auf der Bescheinigung steht, dass die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten wurde, kann man davon ausgehen, dass das stimmt.