Muss der Soldat eine Steuererklärung abgeben?

6 Antworten

  • Es besteht eine Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung

Auch bei Steuerklasse I muß ein Beamter eine Steuererklärung abgeben weil die Lohnsteuer pauschal eine Vorsorgepauschale für Krankenversicherungskosten berücksichtigt.

Das kann zu einer Steuernachzahlung führen, wenn nicht entsprechend Werbungskosten vorliegen, die das kompensieren würde.

Helefant  01.07.2021, 17:38

Ähm. Krankenversicherung und Werbungskosten sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel :-|

DerSchopenhauer  01.07.2021, 17:49
@Helefant

Aber ausreichende Werbungskosten (über 1.000 €) vermindern die mögliche Nachzahlung aufgrund der Vorsorgepauschale...

Von Experten Nomex64 und Zwicknick bestätigt

Ich bin über die vielen falschen Antworten hier verwundert.

Nein, er muss natürlich keine Steuererklärung abgeben, dann muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.

Gerade Soldaten haben soviel abzusetzen, dass sich eine Steuererklärung immer lohnt und man ansonsten viel Geld liegen lässt.

Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind Selbstständige, gemeinsam veranlagte Ehepartner und Menschen mit mehreren Einkünften.

DerSchopenhauer  01.07.2021, 15:00
muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.

Was soll das Finanzamt denn schätzen?

Hier gibt es nichts zu schätzen...

PatrickLassan  01.07.2021, 14:58
er muss natürlich keine Steuererklärung abgeben, dann muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.

Das Finanzamt schätzt aber nur dann, wenn trotz Abgabepflicht und trotz Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung keine abgegen wird.

Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind Selbstständige, gemeinsam veranlagte Ehepartner und Menschen mit mehreren Einkünften.

Und noch ein paar. Siehe § 46 Einkommensteuergesetz.

'Gemeinsam veranlagte Ehepartner' müssen auch nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, 'wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist', § 46 Absatz 2 Nr. 3a Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Apfelkind86  01.07.2021, 14:59
@PatrickLassan

Joa, der Text ist da ziemlich redundant, weil "gemeinsam veranlagt" ja genau diese Steuerklassen bezeichnet. Wenn beide einfach III haben, versteuern sie weiterhin getrennt und müssen keine Erklärung abgeben.

Es bleibt aber dabei, dass Soldaten pauschal keine Steuererklärung abgeben müssen.

PatrickLassan  01.07.2021, 15:02
@Apfelkind86
Wenn beide einfach III haben, versteuern sie weiterhin getrennt und müssen keine Erklärung abgeben.

Das ist nicht möglich, dass beide Steuerklasse III haben. Ehegatten können zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen.Da es bei III/V häufig zu Nachzahlungen kommt, gibt es in diesen Fällen eine Abgabepflicht.

Apfelkind86  01.07.2021, 19:13
@PatrickLassan

Achja, so rum war es. Dann meinte ich IV/IV. Bin schon seit 6 Jahren geschieden.

Jack334 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 14:39

also nein ?

Apfelkind86  01.07.2021, 14:41
@Jack334

Nein. Du wärst aber schön blöd, wenn du es nicht tust.

Nimm ein Steuerprogramm oder geh zum Lohnsteuerhilfering, die machen dir das fertig für 50-100€.

Ich habe als Soldat im Schnitt 1600€ zurück bekommen jedes Jahr.

Jack334 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 14:42
@Apfelkind86

Da steht weil ich keine Krankenversicherung bezahle ,das ich eine machen muss ? Oder verstehe ich das falsch ?

Apfelkind86  01.07.2021, 14:45
@Jack334

Die Krankenversicherung hat nichts mit der Steuer zu tun. Wo soll das stehen?

Zwicknick  01.07.2021, 14:47
@Apfelkind86

Er zielt auf die zugegebenermaßen sehr kryptische Formulierung im §46 EStG ab.

Jack334 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 14:49
@Zwicknick

Also kurz und knapp kameraden ..also ich muss keine abgeben richtig?

Apfelkind86  01.07.2021, 14:53
@Jack334

Zum dritten Mal:

Nein.

Jack334 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 14:54
@Apfelkind86

Danke euch besten :) bin jetzt bisschen beruhigt

PatrickLassan  01.07.2021, 15:00
@Apfelkind86

Die Krankenversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen, und dann kann § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG greifen:

wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt;

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

DerSchopenhauer  01.07.2021, 15:12
@Jack334

Er ist Beamter - damit muß er auch eine Steuererklärung abgeben (Stichwort: Vorsorgepauschale bei den Krankenversicherungskosten)

Apfelkind86  01.07.2021, 19:12
@DerSchopenhauer

Soldaten sind keine Beamten. Und sie haben keine Krankenversicherung, somit auch keine Kosten.

Die Antwort bleibt immer noch die gleiche:

Nein, er muss keine Steuererklärung machen.

DerSchopenhauer  01.07.2021, 19:36
@Apfelkind86

Ja - Soldaten sind keine Beamte werden aber sozialversicherungsrechtlich wie Beamte behandelt - steuerlich wird aber eine Vorsorgepauschale mit dem monatlichen Sold berücksichtihgt - daher müssen sie eine Steuererklärung abgeben.

FreeTel  02.07.2021, 13:15
@Apfelkind86

das Bundesverwaltungsamt hat zu diesem Thema eine Information veröffentlicht, demnach besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Ja, Grundlage dafür ist § 46 Absatz 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Apfelkind86  01.07.2021, 14:35

Da steht aber nur, dass er steuerlich veranlagt wird,

Eine Lohnsteuererklärung abgeben muss er aber nicht.

PatrickLassan  01.07.2021, 14:37
@Apfelkind86

Lohnsteuererklärungen gibt es nicht, Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. § 46 EStG ist die gesetzliche Grundlage dafür, bei welchen Sachverhalten Arbeitnehmer zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, und daraus ergibt sich auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Übersteigt die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale die als Sonderausgaben abziehbaren tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Jack334 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 18:57

Das heisst dannvereinfacht ?

FreeTel  05.07.2021, 11:54
@Jack334

wirklich ganz vereinfacht:

mit der Pauschale reduziert sich Deine Steuerpflicht um die Kosten einer Krankenversicherung, die Du als Soldat nicht hast, somit entstehen Dir keine Kosten und Du musst die Pauschale im Rahmen der Veranlagung zurückzahlen, es sei denn, es existieren weitere steuerentlastende Ausgaben.