Muss der Soldat eine Steuererklärung abgeben?
Wenn er sonst keine weiteren Einkünfte vorweist und so ? Steuerklasse 1 und Single
6 Antworten
- Es besteht eine Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung
Auch bei Steuerklasse I muß ein Beamter eine Steuererklärung abgeben weil die Lohnsteuer pauschal eine Vorsorgepauschale für Krankenversicherungskosten berücksichtigt.
Das kann zu einer Steuernachzahlung führen, wenn nicht entsprechend Werbungskosten vorliegen, die das kompensieren würde.
Aber ausreichende Werbungskosten (über 1.000 €) vermindern die mögliche Nachzahlung aufgrund der Vorsorgepauschale...
Ich bin über die vielen falschen Antworten hier verwundert.
Nein, er muss natürlich keine Steuererklärung abgeben, dann muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.
Gerade Soldaten haben soviel abzusetzen, dass sich eine Steuererklärung immer lohnt und man ansonsten viel Geld liegen lässt.
Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind Selbstständige, gemeinsam veranlagte Ehepartner und Menschen mit mehreren Einkünften.
muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.
Was soll das Finanzamt denn schätzen?
Hier gibt es nichts zu schätzen...
er muss natürlich keine Steuererklärung abgeben, dann muss er jedoch hinnehmen, dass das Finanzamt bei Bedarf schätzt.
Das Finanzamt schätzt aber nur dann, wenn trotz Abgabepflicht und trotz Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung keine abgegen wird.
Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind Selbstständige, gemeinsam veranlagte Ehepartner und Menschen mit mehreren Einkünften.
Und noch ein paar. Siehe § 46 Einkommensteuergesetz.
'Gemeinsam veranlagte Ehepartner' müssen auch nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, 'wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist', § 46 Absatz 2 Nr. 3a Einkommensteuergesetz.
Joa, der Text ist da ziemlich redundant, weil "gemeinsam veranlagt" ja genau diese Steuerklassen bezeichnet. Wenn beide einfach III haben, versteuern sie weiterhin getrennt und müssen keine Erklärung abgeben.
Es bleibt aber dabei, dass Soldaten pauschal keine Steuererklärung abgeben müssen.
Wenn beide einfach III haben, versteuern sie weiterhin getrennt und müssen keine Erklärung abgeben.
Das ist nicht möglich, dass beide Steuerklasse III haben. Ehegatten können zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen.Da es bei III/V häufig zu Nachzahlungen kommt, gibt es in diesen Fällen eine Abgabepflicht.
Achja, so rum war es. Dann meinte ich IV/IV. Bin schon seit 6 Jahren geschieden.
also nein ?
Nein. Du wärst aber schön blöd, wenn du es nicht tust.
Nimm ein Steuerprogramm oder geh zum Lohnsteuerhilfering, die machen dir das fertig für 50-100€.
Ich habe als Soldat im Schnitt 1600€ zurück bekommen jedes Jahr.
Da steht weil ich keine Krankenversicherung bezahle ,das ich eine machen muss ? Oder verstehe ich das falsch ?
Die Krankenversicherung hat nichts mit der Steuer zu tun. Wo soll das stehen?
Moment
Er zielt auf die zugegebenermaßen sehr kryptische Formulierung im §46 EStG ab.
Also kurz und knapp kameraden ..also ich muss keine abgeben richtig?
Danke euch besten :) bin jetzt bisschen beruhigt
Die Krankenversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen, und dann kann § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG greifen:
wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt;
Er ist Beamter - damit muß er auch eine Steuererklärung abgeben (Stichwort: Vorsorgepauschale bei den Krankenversicherungskosten)
Soldaten sind keine Beamten. Und sie haben keine Krankenversicherung, somit auch keine Kosten.
Die Antwort bleibt immer noch die gleiche:
Nein, er muss keine Steuererklärung machen.
Ja - Soldaten sind keine Beamte werden aber sozialversicherungsrechtlich wie Beamte behandelt - steuerlich wird aber eine Vorsorgepauschale mit dem monatlichen Sold berücksichtihgt - daher müssen sie eine Steuererklärung abgeben.
das Bundesverwaltungsamt hat zu diesem Thema eine Information veröffentlicht, demnach besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
Ja, Grundlage dafür ist § 46 Absatz 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz.
Da steht aber nur, dass er steuerlich veranlagt wird,
Eine Lohnsteuererklärung abgeben muss er aber nicht.
Lohnsteuererklärungen gibt es nicht, Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. § 46 EStG ist die gesetzliche Grundlage dafür, bei welchen Sachverhalten Arbeitnehmer zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, und daraus ergibt sich auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Dann eben allgemeiner:
Nur wenige Personengruppen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Soldaten gehören nicht dazu.
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/
Übersteigt die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale die als Sonderausgaben abziehbaren tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Das heisst dannvereinfacht ?
wirklich ganz vereinfacht:
mit der Pauschale reduziert sich Deine Steuerpflicht um die Kosten einer Krankenversicherung, die Du als Soldat nicht hast, somit entstehen Dir keine Kosten und Du musst die Pauschale im Rahmen der Veranlagung zurückzahlen, es sei denn, es existieren weitere steuerentlastende Ausgaben.
Ähm. Krankenversicherung und Werbungskosten sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel :-|