Nebentätigkeit in Steuerklasse VI - Fahrtkosten können abgesetzt werden?
Hallo zusammen, bald werde ich eine Nebentätigkeit in Steuerklasse VI antreten. Meine Haupttätigkeit ist in Steuerklasse I.
Für die erste Tätigkeitsstätte habe ich bereits in der Steuerklärung (Wege zur Arbeit (Werbungskosten)) meine Entfernung zur (Haupt-)Arbeitsstelle eingetragen.
Wie muss ich das für meine Nebentätigkeit machen? Also wie trage ich es explizit in meiner Steuererklärung ein! Weil die Adresse und Entfernung der ersten Tätigkeitsstätte ist natürlich eine andere, als die der Nebentätigkeit. Oder kann ich es gar nicht absetzen?
Freue mich auf Rückantworten. Danke.
3 Antworten
Du hast in der Steuererklärung doch verschiedene Zeilen, nämlich 31 bis 34 bzw. 35 bis 38 für jeweils verschiedene Arbeitsstätten. Daher bin ich jetzt nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe.
Ah ok... Trotzdem danke.
Teilzeit oder befristet spielt keine Rolle. Darum geht es bei der Frage nicht.
Es geht nur um den Abzug von Steuern. Wähle einfach das aus, was du meinst, dass auf dich am besten zutrifft. Wenn es falsch ist ändert es das Finanzamt oder fragt nach.
Ich darf dir nicht vorgeben, was du eintragen/auswählen sollst. Denn das wäre Steuerberatung und das darf ich vom Gesetz her nicht.
Nicht dafür! Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigung hinzufüge, dann steht vorausgefüllt Angestellter/Arbeiter... Aber dort gibt es auch weitere Möglichkeiten, z.b. minijob (sofern nicht pauschal versteuert), betriebsrenter... usw.
Das weiß ich nicht, welchen Art von Vertrag du hast und damit ergibt sich, welchen Sozialversicherungsstatus du hast. Da du die Lohnsteuerkarte erwähnst, nehme ich an, Angesteller/Arbeiter düfte am besten passen. Wähle einfach, was für dich am besten zutrifft.
ich habe doch noch eine Frage und vielleicht kannst du mir nochmals helfen. Was trage ich in der Berufsgruppe ein? Ich bekomme immer einen Teilzeitvertrag, der auch nur für diesen einen Tag gilt. So einen Vertrag muss ich bei jedem Einsatz vorher unterschreiben.
Lieben Dank für den Stern, freut mich sehr.
Wo steht bei dir Berufsgruppe? Bei den Fahrtkosten steht davon nichts.
vielen Dank!
Freut mich wenn ich dir helfen konnte. Vielleicht magst du die Antwort auch als hilfreich kennzeichnen wenn es denn hilfreich war.
bzw. kann ich überhaupt den Arveitsweg der Nebenbeschäftigung angeben?
Ja richtig, in Zeile 31 und 35 trägst du alles zu der ersten Tätigkeit ein. Und in Zeile 32 und 36 den Weg zur 2. Tätigkeit. Ich kenne das Wiso Programm nicht. Entweder sind dort schon 4 Zeilen vorhanden. oder aber es ist ein Button da, um eine weitere Zeile auf zu machen.
Ich mache Steuererklärungen immer mit Elster online. Denn damit kann ich die Daten direkt online ans Finanzamt schicken, wenn ich fertig bin. Muss die Steuererklärungen nicht ausdrucken.
Hi. Du gibst doch in deiner Steuererklärung unter Ausgaben (Werbungskosten) den einfachen Weg zu deiner ersten Tätigkeit an... Dort kann dann deine zweite Tätigkeit zu der Nebenbeschäftigung angegeben werden? Oder wo muss ich das eintragen. Arbeite mit dem Steuerprogramm WISO.
Wie muss ich das für meine Nebentätigkeit machen?
Genau so.
Weil die Adresse und Entfernung der ersten Tätigkeitsstätte ist natürlich eine andere, als die der Nebentätigkeit.
Wenn du Elster benutzt, kannst du mit einem Klick beliebig viele Arbeitsstätten hinzufügen. Geil, wa?
Gibt auch noch Reisekosten etc.
Ne, das ist was anderes.
und Dienstfahrten
steht Teilzeit auf den Vertrag, aber nur befristet für den Tag der Tätigkeit. Bei einer Minijob Variante muss das auf dem Arbeitsvertrag irgendwo stehen - vielleicht blöde Frage, aber hatte noch nie nen Minijob...