Nebentätigkeit in Steuerklasse VI - Fahrtkosten können abgesetzt werden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast in der Steuererklärung doch verschiedene Zeilen, nämlich 31 bis 34 bzw. 35 bis 38 für jeweils verschiedene Arbeitsstätten. Daher bin ich jetzt nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe.

richard1414 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 16:14

Ah ok... Trotzdem danke.

richard1414 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 13:16

steht Teilzeit auf den Vertrag, aber nur befristet für den Tag der Tätigkeit. Bei einer Minijob Variante muss das auf dem Arbeitsvertrag irgendwo stehen - vielleicht blöde Frage, aber hatte noch nie nen Minijob...

Renick  31.08.2017, 13:30
@richard1414

Teilzeit oder befristet spielt keine Rolle. Darum geht es bei der Frage nicht.

Es geht nur um den Abzug von Steuern. Wähle einfach das aus, was du meinst, dass auf dich am besten zutrifft. Wenn es falsch ist ändert es das Finanzamt oder fragt nach.

Ich darf dir nicht vorgeben, was du eintragen/auswählen sollst. Denn das wäre Steuerberatung und das darf ich vom Gesetz her nicht.

richard1414 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 12:00

Nicht dafür! Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigung hinzufüge, dann steht vorausgefüllt Angestellter/Arbeiter... Aber dort gibt es auch weitere Möglichkeiten, z.b. minijob (sofern nicht pauschal versteuert), betriebsrenter... usw.

Renick  31.08.2017, 12:22
@richard1414

Das weiß ich nicht, welchen Art von Vertrag du hast und damit ergibt sich, welchen Sozialversicherungsstatus du hast. Da du die Lohnsteuerkarte erwähnst, nehme ich an, Angesteller/Arbeiter düfte am besten passen. Wähle einfach, was für dich am besten zutrifft.

richard1414 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 10:12

ich habe doch noch eine Frage und vielleicht kannst du mir nochmals helfen. Was trage ich in der Berufsgruppe ein? Ich bekomme immer einen Teilzeitvertrag, der auch nur für diesen einen Tag gilt. So einen Vertrag muss ich bei jedem Einsatz vorher unterschreiben.

Renick  31.08.2017, 11:34
@richard1414

Lieben Dank für den Stern, freut mich sehr.

Wo steht bei dir Berufsgruppe? Bei den Fahrtkosten steht davon nichts.

richard1414 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 21:47

vielen Dank!

Renick  25.08.2017, 22:05
@richard1414

Freut mich wenn ich dir helfen konnte. Vielleicht magst du die Antwort auch als hilfreich kennzeichnen wenn es denn hilfreich war.

richard1414 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 18:21

bzw. kann ich überhaupt den Arveitsweg der Nebenbeschäftigung angeben?

Renick  25.08.2017, 21:30
@richard1414

Ja richtig, in Zeile 31 und 35 trägst du alles zu der ersten Tätigkeit ein. Und in Zeile 32 und 36 den Weg zur 2. Tätigkeit. Ich kenne das Wiso Programm nicht. Entweder sind dort schon 4 Zeilen vorhanden. oder aber es ist ein Button da, um eine weitere Zeile auf zu machen.

Ich mache Steuererklärungen immer mit Elster online. Denn damit kann ich die Daten direkt online ans Finanzamt schicken, wenn ich fertig bin. Muss die Steuererklärungen nicht ausdrucken.

richard1414 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 18:20

Hi. Du gibst doch in deiner Steuererklärung unter Ausgaben (Werbungskosten) den einfachen Weg zu deiner ersten Tätigkeit an... Dort kann dann deine zweite Tätigkeit zu der Nebenbeschäftigung angegeben werden? Oder wo muss ich das eintragen. Arbeite mit dem Steuerprogramm WISO.

Wie muss ich das für meine Nebentätigkeit machen?

Genau so.

Weil die Adresse und Entfernung der ersten Tätigkeitsstätte ist natürlich eine andere, als die der Nebentätigkeit.

Wenn du Elster benutzt, kannst du mit einem Klick beliebig viele Arbeitsstätten hinzufügen. Geil, wa?

Gibt auch noch Reisekosten etc.

kevin1905  25.08.2017, 18:07

Ne, das ist was anderes.

Harald2000  26.08.2017, 00:13
@kevin1905

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