Muss man bei der Steuerklasse 2 einen Steuererklärung machen?
Frage siehe oben, danke für eure Antworten
9 Antworten
Hallo Maxpain,
Die konkretisierte Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen als solche ergibt sich als gesetzliche Bestimmung nicht aus der Abgabenordnung, sondern aus den Einzelsteuergesetzten; d. h. die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist im Einkommensteuergesetz geregelt, die Abgabe der Umsatzsteuererklärung im Umsatzsteuergesetz, etc.
Weiterhin kann sich eine Steuererklärungspflicht auf Grund einer finanzbehördlichen Aufforderung ergeben. Diese erfolgt in der Regel in den Fällen, in den der Steuerpflichtige seine Erklärungspflicht nicht kennt. Die Aufforderung stellt einen Verwaltungsakt dar.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist in § 46 EStG gesetzlich festgezurrt.
§ 46 Abs. 1 Nr. 4 EStG verweist hier auf den § 39a Abs. 1 Nr. 6, der wiederum auf § 39 EStG verweist.
Kurzum: Sofern Kinderfreibeträge auf der "Lohnsteuerkarte" eingetragen sind, muss eine Veranlagung durchgeführt werden.
Beste Grüße von dem Steuerberater aus Frankfurt
Michael
Teilweise recht abenteuerliche Antworten :-))
Im § 46 EStG steht, wann ein Arbeitnehmer (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) eine Steuererklärung abgeben muss. Unter Absatz 2 Nr. 4 steht, wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Bei Steuerklasse 2 ist der Freibetrag nach §24b eingetragen >> also muss man eine abgeben! VG
Du wärst schön doof,wenn Du keine machen würdest,denn wer arbeitet, bezahlt auch mega viel Lohnsteuer. es giebt genug Rechner,wo man seine Daten eingeben kann und bei der Auswertung erfährt ob man eine Rückzahlung tätigen muss oder eine Nachzahlung leisten muss. Daran siehst Du dann,was wohl besser ist.
man MUSS gar keine steuerklärung machen außer man wird vom finanzamt aufgefordert oder tuts freiwillig. und das bei jeder steuerklasse
genau!
weil ich ahnung habe und meine antwort richtig ist
Vielleicht da wo du wohnst. In Deutschland gilt immer noch die Erklärungspflicht nach § 25 EStG, § 56 EStDV (i.V.m. § 46 EStG).
Richtige Antworten stehen weiter unten.
jo klar und darum wurde ich auch bis heute SO OFT gezwungen eine erklärung zu machen^^
Achso..... es richtet sich also danach, wie du Steuererklärungen abgeben musst. So muss es auch die Allgemeinheit, oder? Hab ich das jetzt richtig begriffen mit deiner Ahnung?
Leute gibts * kopfschüttel *
In Deutschland lebende Personen müssen grundsätzlich nur dann eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2009 einreichen, wenn ihre Einkünfte mehr als 7.834 € betragen haben und darin keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) enthalten sind, von denen Steuern abgezogen worden sind. Bei (nicht dauernd getrennt lebenden) Ehepaaren verdoppelt sich diese Einkunftsgrenze auf 15.668 € pro Jahr.
http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/steuererklaerungspflicht-fuer-arbeitnehmer/339.html
Konz...ah!
Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit müssen dann eine EStE einreichen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen des § 46 (2) Nr. 1 bis 7 EStG vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
§§25 EStG, 56 EStDV, 46 (2) EStG
Warum schreibst du nicht lieber gar nichts, wenn du schon keine Ahnung hast?