Steuererklärung als freiberuflicher Autor bei content.de notwendig?
Ich habe mich als freiberuflicher Autor bei content.de angemeldet. Nun stehe ich kurz vor den letzten, abschließenden Schritten. Da ich mich dahingehend nicht auskenne, benötige ich eure Hilfe. Alle Autoren bei content.de fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Folgendes frage ich mich nun noch:
Muss ich eine Steuererklärung machen obwohl ich das als Freiberufliche Tätigkeit durchführe? Laut Regelung bin ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt und ich selbst stelle an content.de auch keine Rechnungen aus - die Abrechnung erfolgt über Gutschriften. Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag: https://blog.content.de/2015/01/22/muss-ich-als-autor-steuern-zahlen/
Danke für eure Antworten.
Philipp
3 Antworten
Ja, denn Du bekommst ein Einkommen (Geld)
Die Einnahmen (Gutschriften) sind steuerpflichtige Einnahmen - inwiefern man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit hat, muß das Finanzamt entscheiden - hier kommt es auf die Art der Texte an - das erscheint mir auf der Plattform eine Art Mischung zwischen beiden Einkunftsarten zu sein - da wird das Finanzamt dann individuell entscheiden müssen. Sind es gewerbliche Einkünfte, dann ist auch ein Gewerbe anzumelden.
Du solltest das beim Finanzamt prüfen lassen.
Falls die Umsätze über 17.500 € im Jahr geschätzt werden, ist auch die Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.
Wer Gewinneinkünfte hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Man sollte das auf keinen Fall "schwarz" machen, da die Finanzämter solche Portale nach Steuerhinterziehern durchsuchen.
Danke für die Antwort. Es gilt nicht als Gewerbeeinnahme, ich habe kein angemeldetes Gewerbe. Mehr als 17500 Euro im Jahr verdiene ich dort nicht. So viel Zeit hätte ich nicht um entsprechenden Content zu liefern.
Gewinneinkünfte habe ich auch durch meinen Job - hier mache ich auch keine Steuererklärung. Oder wenn ich mal 100 Euro für eine Autoreparatur nehme, und so weiter.
Muss ich eine Steuererklärung machen
Wer Einkünfte hat, ist steuerpflicht.
obwohl ich das als Freiberufliche Tätigkeit durchführe?
Ob das freiberuflich oder gewerblich ist, wird das Finanzamt entscheiden. Das ändert aber nichts an der Pflicht, Deine Einkünfte in einer Steuererklärung anzugeben.
Einkommen bekomme ich auch durch meine Haupttätigkeit in meinem regulären Job - und hier mache ich seit Anbeginn keine Steuererklärung.