Kann man als Hartz 4 Empfänger ein Freelancer/Freiberufler Job machen und wie?

5 Antworten

Ich weiss zwar nicht was du willst, aber ich kann dir sagen dass du ab dem Punkt, wo dein Geld selbst verdienst, nicht mehr unbedingt Hartz 4 bekommst.

Flutschi 
Beitragsersteller
 26.02.2010, 18:25

wenn ich nur 200,00 kriege und ich dann kein geld vom job center bekomme, das geht ja garnicht. ich meine eher nebenbei machen, oder kann man da große probleme bekommen? ja/nein? wie/warum?

Grundsätzlich ist es der ARGE schnurzpiepegal, wie du dein Geld verdienst. Du kannst Zeitungsabos verticken, freiberuflich alten Leuten Versicherungen andrehen oder auf den Strich gehen.
Du muss der ARGE lediglich dein monatliches Brutto-Einkommen nachweisen, von dem du damit unmittelbar verbundene Kosten und Aufwendungen absetzen kannst (bspw. der Gesundheitscheck, wenn du im Puff arbeitest; Steuern ...).
Grundsätzlich gelten für Erwerbseinkommen aus Selbstständigkeit die gleichen Freibeträge nach § 30 SGB II wie für unselbstständiges Einkommen. (100 EUR Grundfreibetrag + weitere gestaffelte FB ...).

Manfred von meinnaschshop.de meint zu diesem Thema: Natürlich ist es angebracht, erst einmal zu probieren, ob die angestebte Tätigkeit als Selbständiger den gewünschten Erfolg bringt. Gibt es für Dein Angebot auch genügend Kunden? Wie viel Aufträge schaffst Du in welcher Zeit? Welcher Preis ist am Markt für Dein Angebot zu erzielen (Stückpreis je Produkt oder Stundenlohn)? Mache auch einen Finanzplan über alle damit zusammenhängenden Kosten. Kalkuliere auch Deinen privaten Lebensunterhalt mit ein. € 2000,-- sollten mindestens als Gewinn monatlich dabei übrigbleiben. Unter www.alg-zuschuss.de kannst Du Dir eine 14seitige Information unter dortiger Eintragung Deiner Email-Adresse Dir ins Email-Postfach senden lassen. Wenn Deine Testphase gut läuft kannst Du ja immer noch Einstiegsgeld beanttragen. Bei Gründungsfragen hilft auch die Handelskammer weiter.

Danke. Ja soweit klar, was ich grad noch nicht ganz verstehe ist warum die den geplanten freiberuflen Job( mit Rechnungen, monatlich fester betrag) nicht als Job anerkennen, sondern mir auch noch einen "festen Job" suchen wollen.... Wäre beides nämlich zu viel. Sodass ich den freiberuflichen Job vergessen könnte und nur noch deren Brötchen-Back Job machen müsste. Es ist für mich Unklar warum man einen Job aufgebrummt bekommt den man nicht machen will, als wiedereingliederung in das Berufsleben. Weiß jemand mehr hierzu?

Natürlich geht das. Du darfst ja auch bis zu einer Maximalgrenze dazu verdienen. Erst einmal versuchen...dann bei Überschuss diesen angeben...und dann langsam hochrappeln und abmelden. Vorher gilt: nur nicht zuviel erzählen, ganz soft selbst angehen...

VirtualSelf  26.02.2010, 19:36

Du bist grundsätzlich verpflichtet jedes Eikommen mitzuteilen.