Als Beamter nebenberuflich Texte schreiben?
Liebe Community,
ich hätte eine Frage bzgl. eines Nebenjobs als Texter.
Ich bin Beamter und möchte mir neben meinem Einkommen etwas dazuverdienen. Ich möchte mir gerne als Texter online bei "content.de" ein Nebeneinkommen aufbauen. Ich weiß, das ich dann, sofern ich nur als Texter agiere, als Freiberufler gelte. Wie muss ich dies allerdings steuerrechtlich betrachten? Ein Kollege meinte, ich müsste lediglich am Ende des Jahres in meiner Steuererklärung angeben, dass ich Summe X in dem Jahr aus freiberuflicher Tätigkeit erwirtschaftet habe?!
Ist das so richtig?
Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Du solltest die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Den Vordruck findest du bestimmt auf der homepage deines Finanzamts.
Solange sich das ganze im kleinen Rahmen bewegt, kannst du deine Erlöse und Aufwendungen einfach in der Anlage EÜR in der Steuererklärung angeben.
Melde dich am besten vorab beim Finanzamt, bzw gibt einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ab, ( gibt's auf der Website deines Finanzamtes) und teile in diesem mit dass du die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann bekommst du auch rechtzeitig deine eigene Steuernummer für die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) somit läuft auch im Finanzamt alles glatt und die stellen keine Rückfragen