Guten Tag!
Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?
Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.
Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.
Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!
Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?
Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.
Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.
Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?
Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!
Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.