Steuererklärung? Leit-Steuererklärung?
Hallo Leute, muss ich wenn ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung fürs Kleingewerbe mache auch eine Einkommenssteuererklärung machen? Einkommens-Steuer habe ich nicht gemacht weil sich das als Student nicht gelohnt hat.
Was ich gewerbliche mache:
- Freelancer Journalismus
- Kleingewerbe - Onlinehandel mit Textilien
Danke für eure Hilfe. Wenn hier ein Steuer-Pro dabei ist können wir auch gern mal Skypen.
Viele Grüße
4 Antworten
Natürlich musst du dann auch eine ESt.-Erklärung abgeben. Mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung alleine, kann das Finanzamt nichts anfangen
Natürlich musst du alle erforderlichen Steuerunterlagen im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung einreichen.
Denn die EÜR ist nur eine Anlage dazu.
Und im übrigen: es gibt Kein Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG. das ist aber wieder eine ganz andere Geschichte.
ähm, die EÜR ist BESTANDTEIL der Einkommensteuererklärung (oder der gesonderten Feststellung der Einkünfte)
oder der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte :) :)
Natürlich musst Du eine ESt-Erklärung abgeben. Die EÜR ist lediglich eine Anlage dazu; außerdem brauchst Du noch die USt-Erkllärung (auch als Kleinunternehmer). Und weil*s so lustig ist, musst Du das alles auch online übermitteln, Papierform ist in Deinem Fall nicht (mehr) erlaubt!
Bevor Du fragst: Ich bin - in Deinen Worten - ein "Steuer-Pro"; ich hab das gelernt und mach es seit über 40 Jahren.