Wohnmobil von Steuer absetzen als Selbstständiger?
Hallo Miteinander,
ich bin selbstständiger/freiberuflicher Altenpfleger. Heißt: ich vermittle mich als Arbeitskraft an Altersheime die gerade Mitarbeiter Mangel haben. Auf Grund dessen bin ich mal für 1 Woche am einen Ort und mal für ein Monat am anderen. Das erstreckt sich über ganz Deutschland. Da ich keine Lust auf Hotels oder Pensionen habe, ist mein Plan in diesem Zeitraum in meinem Wohnmobil zu wohnen (Gemeldet bei den Eltern). Mit diesem fahre ich auch zu meinen Einsatzorten. Nun ist meine Frage: Kann ich das Fahrzeug von den Steuern absetzen (wie ist es beim Kauf, wie ist es beim Leasing?). Kann ich Sprit, Verbrauchsteile, Campingplatz-Gebühren etc absetzen?
Danke für erleuchtende Antworten :)
LG Fabi
6 Antworten
Was bedeutet "Gemeldet bei den Eltern"? Bezieht sich das auf Deinen Wohnsitz oder auf den Besitzer des Wohnmobils?
Mit einem Fahrzeug, das nicht Dir gehört und auch nicht von Dir gemietet oder geleast ist, fällt es schwer, mehr als die Benzinkosten geltend zu machen. Denn im Prinzip kannst Du nur Kosten steuerlich geltend machen, die Dir auch entstanden sind - und da sehe ich nur die Benzinrechnungen.
Was hier die schlaueste Lösung ist, kannst Du nur zusammen mit einem Steuerberater herausfinden. Naheliegend wäre, ein Wohnmobil zu kaufen und ins Betriebsvermögen zu übernehmen, ggf. im Sommer an Deine Eltern zu vermieten. Aber auch hier wegen der Vertragsgestaltung vorher Rücksprache mit dem Steuerberater nehmen.
Und Aufpassen beim Fahrtenbuch: Wenn Du da Fehler machst, zahlst Du Dich dumm und dämlich für eine pauschal unterstellte Privatnutzung.
Prinzipiell möglich, die Kosten geltend zu machen (Abschreibung über 8 Jahre beim Neufahrzeug) - aber da kann man viele Fehler machen, deshalb schleunigst zum Steuerberater.
Da es sich wohl um ein gemischt genutztes Fahrzeug handelt (privat und beruflich) ist es grundsätzlich möglich das Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen, wenn die betriebliche Nutzung mind. 10% beträgt - es sollte unbedingt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden.
Das Fahrzeug muß als gebrauchtes Wirtschaftgut mit dem Teilwert eingelegt und abgeschrieben werden.
Die Privatnutzung muß versteuert werden (1%-Regelung oder Vollkostenregelung).
Alternativ zur Einlage ins Betriebsvermögen, können alle Fahrten mit 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
> Alternativ zur Einlage ins Betriebsvermögen
Bei der beschriebenen Nutzungsart wohl nicht, da betrieblicher Nutzungsanteil über 50 %.
Da Du das Wohnmobil ja auch im Urlaub nutzen kannst (und wohl auch wirst), wird kein Finanzamt akzeptieren, dass Du es von der Steuer absetzt.
komisch, ich weiß mind. 3 Wohnmobile, die betrieblich gebucht sind (und vom Finanzamt anerkannt = akzeptiert).
nach deiner Auffassung dürfte auch kein Pkw, der privat genutzt wird, betrieblich erfaßt werden (da dieser auch im Urlaub genutzt werden kann)
Wenn das Wohnmobil auf deine Eltern zugelassen ist, können sie es dir vermieten und du kannst die Kosten absetzen
Dann müssen sie die Mieteinnahmen aber auch versteuern...
Dann müssen die Eltern aber auch ein Gewerbe anmelden und den Gewinn versteuern :-((
Ja, sie würden damit aber auch Geld verdienen
Hallo Fabi,
wenn du mit dem Wohnmobil als beruflicher Zweithaushalt auch deine Familienheimfahrten durchführst, hast du ein Problem mit dem steuerlichen absetzen!
Das Gemeldet bezieht sich auf den Wohnsitz. Das Fahrzeug habe ich gekauft. Meine Eltern haben mit dem Wohnmobil nichts zu tun. Das war nur dazugeschrieben um Antworten wie: Du brauchst ein festen Wohnsitz etc vorzubeugen.