Pfändung auf dem Steuerbescheid?
Ich hatte vor 3 Wochen meine Steuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt eingereicht. Gestern bekam ich den Steuerbescheid und ein Absatz unter der Abrechnung hat mich ganz schön geschockt. Unter der Abrechnung steht folgender Absatz:
Sofern diese Steuerfestsetzung zu einer Erstattung führt und dem Finanzamt eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung vorliegt, wird der zu erstattende Betrag, vorbehaltlich einer möglichen Aufrechnung nach § 226 A0 i.V. mit §§ 387 ff. BGB, an den Ihnen bekannten Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Pfändungsgläubiger ausgezahlt. Ein danach eventuell noch verbleibender Restbetrag wird auf Ihr Konto überwiesen. Soweit dem Finanzamt ein Aufrechnungsersuchen einer anderen Behörde vorliegt, erhalten Sie wegen der Verwendung eines eventuellen Guthabens eine besondere Mitteilung.
Was bedeutet das nun? Mir ist nicht bekannt das ein Pfändungsbeschluss eines Gläubigers beim Finanzamt eingereicht wurde. Vor allem woher kann ein Gläubiger auch wissen das ich vor 3 Wochen meine Steuererklärung dem Finanzamt einreiche? Steuerschulden an sich habe ich keine, das weiß ich genau, da ich auch kein Gewerbe habe. Woher kommt dann also die Pfändung auf dem Steuerbescheid und wie geht es weiter?
6 Antworten
wenn ... dann ... Ansonsten nicht.
Gläubiger (zb die Landesjustizkasse) können beim Finanzamt schon sagen: passt mal auf, der hat Schulden bei uns in Höhe von x €.
das Finanzamt vermerkt das und sobald/falls da irgendwann mal eine Erklärung eingeht, werden damit erstmal alle bekannten Schulden verglichen (natürlich zuerst die, die evtl beim Finanzamt selbst vorliegen). ein evtl Rest wird ausgezahlt.
Z.B. Gerichtskosten.
Übrigens: Wenn dem Finanzamt eine Pfändung vorliegen würde, wüsstest du das längst, da der Gläubiger dich darüber informieren würde,
Also hast Du im Gegensatz zu Deiner letzten Frage tatsächlich doch die Abrechnung gefunden!
Und was die Aussage hinsichtlich einer möglichen Pfändung Deines Guthabens betrifft: Wer aus diesem Kreis soll denn Deine persönlichen Verhältnisse kennen?
Im Zweifel rufe bei Deinem Finanzamt an.
Die Durchwahl zu Deinem Sachbearbeiter dürfte oben rechts auf der ersten Seite des Bescheides stehen.
Sofern ... eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung vorliegt,
Liegt keine vor, passiert auch nichts. Dieser Text steht unter jedem Steuerbescheid. Und Abtretungen liegen recht häufig vor. Das machen beispielsweise Lohnsteuerhilfevereine. Die zahlen eine berechnete Steuererstattung sofort an ihre "Kunden" aus und lassen sich dann die tatsächliche Erstattung abtreten.
wenn der Satz unter JEDEM Steuerbescheid steht dann sind die letzten 100 Steuerbescheide, die ich erhalten habe, falsch ....
sry.
Dieser Satz stand bisher auf KEINEM meiner Steuerbescheide der letzten Jahre, sondern immer direkt, "das Guthaben in Höhe von... wird auf Konto...überwiesen
Dieser Text steht unter jedem Steuerbescheid.
Dieser Satz steht nur dann dort, wenn aus irgendeinem Grund die Erstattung nicht zeitgleich mit der Absendung des Steuerbescheids erfolgt.
Tipp: Beim Finanzamt anrufen oder mit dem Steuerbescheid zum Finanzamt gehen.
@PatrickLassan - was bedeutet das genau? Welche Gründe könnten dazu vorliegen? Wenn eine Pfändung beim Finanzamt vorliegen würde, hätte ich dann vorab einen Pfändungsbeschluss vom Gläubiger erhalten aus dem auch hervor geht dass er eine Pfändung dem Finanzamt eingereicht hat`?
Noch mal: Ruf beim Finanzamt an.
Bitte mehr Textverständnis. Das ist eine Mitteilung für den potentiellen Fall und sagt NICHT aus, dass etwas gepfändet wurde.
Ist das sicher? Ich bin nun total verunsichert, da dieser Satz noch nie in meinen Bescheiden der letzten Jahre gestanden hat. Sonst stand immer "Das Guthaben von... wird auf folgendes Konto...überwiesen. Dies fehlt nun allerdings komplett.
Ja, es kann einen schon verwirren. Die Formulierung steht nicht auf jedem Bescheid einer Steuerfestsetzung. Auf dem Bescheid steht eine Finanzamtstelefonnummer, glaube ich zumindest, bei mir macht das alles ein Steuerbüro, bei der du dich dazu erkundigen kannst, was sie dazu brachte, dir diesen Text zu schicken. Die Formulierungen sind auch jeden Fall so, dass sie nur etwas benennen, einen möglichen Fall, der nicht eingetreten sein muss.
Das ist ein Pauschalsatz, der unter den rechtlichen Erklärungen eines Steuerbescheides steht.
Hättest du eine Pfändung wäre diese schon gleich von der Rückerstattung abgezogen worden.
Was könnte denn z.B. eine Forderung bei einer Landesjustizkasse vorhanden sein?