Pfändung auf dem Steuerbescheid?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ... dann ... Ansonsten nicht.

Gläubiger (zb die Landesjustizkasse) können beim Finanzamt schon sagen: passt mal auf, der hat Schulden bei uns in Höhe von x €.
das Finanzamt vermerkt das und sobald/falls da irgendwann mal eine Erklärung eingeht, werden damit erstmal alle bekannten Schulden verglichen (natürlich zuerst die, die evtl beim Finanzamt selbst vorliegen). ein evtl Rest wird ausgezahlt.

Minimilk 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 08:27

Was könnte denn z.B. eine Forderung bei einer Landesjustizkasse vorhanden sein?

PatrickLassan  29.04.2016, 10:28
@Minimilk

Z.B. Gerichtskosten.

Übrigens: Wenn dem Finanzamt eine Pfändung vorliegen würde, wüsstest du das längst, da der Gläubiger dich darüber informieren würde,

Also hast Du im Gegensatz zu Deiner letzten Frage tatsächlich doch die Abrechnung gefunden!

Und was die Aussage hinsichtlich einer möglichen Pfändung Deines Guthabens betrifft: Wer aus diesem Kreis soll denn Deine persönlichen Verhältnisse kennen?

Im Zweifel rufe bei Deinem Finanzamt an.

Die Durchwahl zu Deinem Sachbearbeiter dürfte oben rechts auf der ersten Seite des Bescheides stehen.

Sofern ... eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung vorliegt,

Liegt keine vor, passiert auch nichts. Dieser Text steht unter jedem Steuerbescheid. Und Abtretungen liegen recht häufig vor. Das machen beispielsweise Lohnsteuerhilfevereine. Die zahlen eine berechnete Steuererstattung sofort an ihre "Kunden" aus und lassen sich dann die tatsächliche Erstattung abtreten.

wurzlsepp668  29.04.2016, 10:52

wenn der Satz unter JEDEM Steuerbescheid steht dann sind die letzten 100 Steuerbescheide, die ich erhalten habe, falsch ....

Minimilk 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 08:28

Dieser Satz stand bisher auf KEINEM meiner Steuerbescheide der letzten Jahre, sondern immer direkt, "das Guthaben in Höhe von... wird auf Konto...überwiesen

PatrickLassan  29.04.2016, 10:31
@Minimilk

Dieser Text steht unter jedem Steuerbescheid.

Dieser Satz steht nur dann dort, wenn aus irgendeinem Grund die Erstattung nicht zeitgleich mit der Absendung des Steuerbescheids erfolgt.

Tipp: Beim Finanzamt anrufen oder mit dem Steuerbescheid zum Finanzamt gehen.

Minimilk 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 10:37
@PatrickLassan

@PatrickLassan - was bedeutet das genau? Welche Gründe könnten dazu vorliegen? Wenn eine Pfändung beim Finanzamt vorliegen würde, hätte ich dann vorab einen Pfändungsbeschluss vom Gläubiger erhalten aus dem auch hervor geht dass er eine Pfändung dem Finanzamt eingereicht hat`?

PatrickLassan  29.04.2016, 10:50
@Minimilk

Noch mal: Ruf beim Finanzamt an.

Bitte mehr Textverständnis. Das ist eine Mitteilung für den potentiellen Fall und sagt NICHT aus, dass etwas gepfändet wurde.


Minimilk 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 08:26

Ist das sicher? Ich bin nun total verunsichert, da dieser Satz noch nie in meinen Bescheiden der letzten Jahre gestanden hat. Sonst stand immer "Das Guthaben von... wird auf folgendes Konto...überwiesen. Dies fehlt nun allerdings komplett.

priesterlein  29.04.2016, 08:35
@Minimilk

Ja, es kann einen schon verwirren. Die Formulierung steht nicht auf jedem Bescheid einer Steuerfestsetzung. Auf dem Bescheid steht eine Finanzamtstelefonnummer, glaube ich zumindest, bei mir macht das alles ein Steuerbüro, bei der du dich dazu erkundigen kannst, was sie dazu brachte, dir diesen Text zu schicken. Die Formulierungen sind auch jeden Fall so, dass sie nur etwas benennen, einen möglichen Fall, der nicht eingetreten sein muss.

Das ist ein Pauschalsatz, der unter den rechtlichen Erklärungen eines Steuerbescheides steht.

Hättest du eine Pfändung wäre diese schon gleich von der Rückerstattung abgezogen worden.