Steuerliche Erfassung - welchen Gewerbezweig nehme ich?

3 Antworten

grafische und Internet Dienstleistungen, Webseitendesign

Bist Du sicher, dass die Kleinunternehmerregelung für Dich optimal ist?

Die Grafiken, Webseiten usw. werden bestimmt fast nur von Unternehmern bei Dir bestellt. Da könntest Du die Umsatzsteuer aufschlagen und selbst aus Kosten und Investitionen der Vorsteuerabzug haben.

monchou 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 01:10

Lieber wfwbinder, vielen Dank dass Sie sich meiner Frage angenommen haben :) Ich habe schon Aufmerksam einige Ihrer Antworten gelesen, aber wurde noch nicht ganz fündig. 

Zu der Kleinunternehmerregelung: Es ist richtig, dass in erster Linie Unternehmen meine Auftraggeber sind. Ist das ein Vor- oder Nachteil? 

Ich möchte übrigens nicht komplett selbstständig sein, sondern studiere noch (werde aber keine professionelle Grafikerin oder so, nichts was mit der freiberufl. Tätigkeit zu tun hat) - daher mache ich mir besonders um die Beiträge der Krankenkasse Sorgen. Dachte, dass man als Gewerbetreibende*r da höhere Kosten hätte und auch sonst eher Nachteile damit verbunden sind, ein Gewerbe zu melden. 

wfwbinder  17.07.2016, 08:27
@monchou

1. Krankenkasse. Du bist Studentin, also über die Studenten-KV versichert, solange nicht im Semester über 20 Stunden die Woche gearbeitet wird. Ohne Rücksicht auf die Einnahmen/Einkünfte.

2. Wenn man als Unternehmer für andere Unternehmen arbeitet, kann man die Umsatzsteuer aufschlagen. für einen Unternehmer der mit Umsatzsteuer arbeitet, ist es egal, ob ihm 500,- Euro von einem Kleinunternehmer, oder 500,- + 95,- von einem Regelbesteuerer berechnet werden. die 95,- zieht er sich als Vorsteuer ab.

3. Aber für den Kleinunternehmer kann es damit günstig sein auf Regelbesteuerung zu optieren. Das, was er ans Finanzamt zahlen müsste, bekommt er ja extra. Aber damit hat er dann selbst den Vorsteuerabzug udn damit kann er beim Kauf eines Notebooks für 1.190,- Euro, die 190,- Euro vom Finanzamt zurückfordern.

4. Ob Du nun Nebenberuflich selbständig bist, oder nicht, unterscheidet sich in diesem Fall wirklich nur bei der Krankenkasse (und das ist geklärt). Deine übrigen Kosten bestimmst Du ja selbst

monchou 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 13:03
@wfwbinder

Klasse - das ist ein sehr verständlicher Überblick - bin ich denn verpflichtet ein Gewerbe melden? Bei Webdesign (Grafiken erstellen) aber auch Webseiten aufzusetzen, kann ich das noch als Freiberuflerin angeben? 

Unten im nächsten Kommentar steht etwas von gewerblicher Dienstleistung.

monchou 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 13:15
@monchou

Im Grunde code/programmiere ich ja nicht, sondern Designe das Interface bzw. ein schon bestehendes Gerüst. Es ist also Design.

wfwbinder  17.07.2016, 14:52
@monchou

Grafik und nur den grafischen Teil im Webdesign wäre freier Beruf.

Dein Streamingdienst muss dann davon getrennt werden.

monchou 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 16:14
@wfwbinder

Wenn meine Website Auftragsarbeiten dann nun doch unter Gewerbe fallen (weil scheinbar ist das dann ja doch nicht nur künstlerisch) und der Streamingdienst somit auch, müsste ich dann ohnehin nun ein Gewerbe melden. 

Wäre das Folgende Vorgehen dann so richtig? 

1. Ich kann Streaming + Webseiten Erstellen unter einen Hut bekommen, etwa ein Gewerbe für "Web- und Internet Dienstleistungen" melden beim Gewerbeamt; Finanzamt meldet sich dann von selbst
2. Ich dürfte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, muss nicht zwingend die USt-IdNr beantragen
3. Ich müsste Mitglied der IHK werden
4. Somit auch Gewerbesteuer zahlen falls ich über den Freibetrag von €24.500 käme, womit die Kleinunternehmerregelung auch entfiele

5. Geldschenkungen/Donations beim Streaming sind Betriebseinnahmen. Die gebe ich in einer Steuererklärung an (als was? Und wird das keine Einnahmenüberschussrechnung mehr sein?)

Ich hoffe das ist so in Ordnung - natürliche viele Fragen und Themen auf einmal. Im Endeffekt werde ich auch einen Steuerberater suchen, aber da ich jetzt einen Auftrag gerade bearbeiten und abschließen möchte (auch den Lohn dringend benötige), möchte ich das schnellst möglich regeln :(  

wfwbinder  18.07.2016, 20:48
@monchou

Du wirfst Dinge durcheinander.

Ich würde ein Gewerbe für Streamingdienst anmelden. die einnahmen auch gesondert erfassen.

Die künstlerischen Dinge als freien beruf.

auch erstelle ich Websites

Das ist eindeutig eine gewerbliche Dienstleistung und beim Gewerbeamt anzumelden.

monchou 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 14:01

Im Grunde code/programmiere ich ja nicht, sondern Designe das Interface bzw. ein schon bestehendes Gerüst. Ist das damit immer noch gewerblich?

Geochelone  17.07.2016, 14:30
@monchou

Ja klar. Du machst Auftragsarbeiten. Das ist weder Kunst noch bedarf es einer zwingend eines Hochschulstudiums, also ist es Gewerbe (Rechtsprechung zu § 6 GewO).

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