Erinnerung zur Steuererklärung vom Finanzamt (Kleinunternehmer)?

3 Antworten

Welche Steuererklärungen muss ich jetzt genau abgeben?

Die, die das Finanzamt anmahnt, nämlich die Einkommensteuererklärung für 2016

-Müssen sich die Steuererklärungen rückwirkend auf den Zeitraum 31.Mai 2016 - 31. Mai 2017 beziehen?

Nein, sondern auf das Kalenderjahr 2016.

Muss ich nun ggf. Strafe zahlen weil ich die Erklärung zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (maximal 10% der festgesetzten Steuer). Das ist aber eine Ermessensentscheidung, bei einer erstmaligen verspäteten Abgabe einer Erklärung wird häufig darauf verzichtet.

WetterWechsel 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:16

Danke für deine Antwort, habe mich gerade schon etwas informiert. Lese aber immer von Einnahme-Überschuss-Rechnungen, die ein Kleinunternehmer erstellen muss. Wie hängt das denn mit der Einkommenssteuer zusammen? Hast du ein Muster, wie so ein Formular aussieht?

PatrickLassan  20.09.2017, 14:24
@WetterWechsel

Einkommensteuerpflichtig ist in deinem Fall der Gewinn aus deinem
Gewerbebetrieb, und den ermittelt man durch eine
Einnahme-Überschussrechnung.

WetterWechsel 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:28
@PatrickLassan

Im Endeffekt muss ich dann ja nur das ausgefüllte Formular zur EÜR abgeben, oder?

PatrickLassan  20.09.2017, 14:33
@WetterWechsel

Nein. Du musst eine komplette Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist der Mantelbogen, Anlage G, Anlage Vorsorgeaufwand und sehr wahrscheinlich auch eine Anlage N, da du wahrscheinlich noch einen Hauptberuf hast. Von den paar hundert €, von denen du in deiner Frage schreibst, kannst du ja nicht gelebt haben.

PS: Ich sehe gerade, dass Kevin eine umfassendere Aufstellung der ggfs. erforderlichen Anlagen bereits gepostet hat.

WetterWechsel 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:47
@PatrickLassan

Hatte 2016 keinen Hauptberuf, da ich zu der Zeit noch Schüler/Student ohne sonstige Nebentätigkeiten war. Demnach kann ich derartige Teile der Steuererklärung, die sich auf den Hauptberuf beziehen ja weglassen/ nicht ausfüllen oder?

WetterWechsel 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:59
@PatrickLassan

Danke, das ist meine erste Steuererklärung, deshalb die naiven Fragen :)

Steuererklärung ist für das gesamte Jahr 01.01. - 31.12.16 abzugeben - mit Steuerberater kannst da wesentlich später abgeben - Ohne jedoch lt. Schreiben zum 31.05.

es kann ein Versäumniszuschlag kommen, oder du wirst schlicht geschätzt - was zu deinem Nachteil wäre.

Welche Steuererklärungen muss ich jetzt genau abgeben?

Steht doch da...Einkommensteuererklärung.

Müssen sich die Steuererklärungen rückwirkend auf den Zeitraum 31.Mai 2016 - 31. Mai 2017 beziehen?

Nein 01.01. bis 31.12. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Habt ihr gute Anleitungen zum Erstellen der Steuererklärungen?

www.elster.de

Muss ich nun ggf. Strafe zahlen weil ich die Erklärung zu spät abgebe?

Verspätungszuschläge sind möglich oder wenn du weiter nicht in die Pötte kommst, schätzt man dich einfach. Schätzungen gehen meist zu deinen Lasten.

WetterWechsel 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:18

Wie setzt sich die Einkommenssteuererklärung zusammen? Lese nur immer etwas von Einnahmen-Überschuss-Rechnung

kevin1905  20.09.2017, 14:26
@WetterWechsel
  • Gewinnermittlung (z.B. über die EÜR).
  • Anlage G
  • ggf. sonstige Anlagen wenn du weitere Einkünfte hast (N, S, KAP, V, SO, R, L)
  • Anlage Vorsorgeaufwand (für Beiträge zur Sozialversicherung)
  • Anlage AV wenn du Riester hast
  • Anlage Kind, wenn du Nachwuchs hast

Das sind Fragen die man sich stellt und beantwortet bevor man ein Gewerbe anmeldet. Ansonsten hilft der Steuerberater.