Übungsleiterpauschale überschritten als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler?
Hallo!
Ich bin Freiberufler (umsatzsteuerpflichtig) und als Bildungsreferent im Bereich Integration und Social Media unterwegs. Nebenbei mache ich auch die Trainerausbildung für verschiedene Sportbünde - dieses im Rahmen der ÜL-Pauschale von 2.400€. Diese überschreite ich 2019 erstmals - und zwar um ca. 200€ (Honorar: 2.600€ + Fahrtkosten 200€). Wie verfahre ich nun?
Darf ich weitere Kosten abziehen - z.B. den Verpflegungsmehraufwand, wenn ich mehrere Tage für die ÜL-Ausbildung unterwegs war, gekauftes Material oder Fahrtkosten, die zwar entstanden sind, neben dem Honorar aber nicht extra bezahlt wurden.
Wenn nicht, trage ich bei Elster nun einfach die 2.600€ in das Feld für die ÜL-Pauschale ein und das Finanzamt errechnet die Steuern und fordert auch die Umsatzsteuer?
Oder muss ich anderweitig verfahren?
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Hier: https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/steuern-gemeinnuetzigkeit/steuerliche-behandlung-von-uebungsleitereinkommen/ kannst Du ein bisschen über die steuerliche Behandlung der Übungsleitertätigkeit nachlesen. Ein Übungsleiter kann angestellt oder selbständig sein. Ideal wäre es meiner Meinung nach, wenn Du die Tätigkeit als Angestellter ausüben könntest.
Auf selbständiger Basis musst Du Deine Umsätze zusammen mit Deinen anderen erklären. Die Steuer wird nicht grundsätzlich durch das Finanzamt berechnet.
Du kriegst von jedem im Schnitt 20 Euro im Monat? Was für ein Aufwand!
Alles etwas wirr. Du bist also hauptberuflich Bildungsreferent.
Mir nicht klar, wie du eine Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen willst, wenn du eine Trainerausbildung machst. Aber mal angenommen, es sei so.
Die Übungsleiterpausche gilt nur für
Übungsleiterpauschale (Übungsleiterfreibetrag) in der Steuererklärung - Finanztip
Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nun hast du aber an anderer Stelle erklärt:
...Ich habe in der Tätigkeit der Übungsleiterpauschale ca. 10 verschiedene Auftraggeber ...
Du arbeitest also für 10 gemeinnützige Organisationen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts und erhältst von jeder 20 Euro monatlich? Für mich zu unwahrscheinlich und wenn doch gegeben, viel zu aufwendig für die Taler, für die du auch noch arbeiten musst.
Die Pauschale ist ein Begriff der Einkommensteuer, umsatzsteuerlich ist er belanglos, falls du diese Tätigkeiten überhaupt selbständig betreibst.
Hast du eine mögliche Rentenversicherungspflicht bedacht?
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Übungsleiter?
Nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI unterliegen Übungsleiter, deren Tätigkeit als selbstständig eingestuft wurde, der Rentenversicherungspflicht, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keine Arbeitnehmer beschäftigen. Unter den Begriff der Lehrtätigkeit im Sinne dieser Vorschrift fällt nicht nur der Unterricht an Schulen, Universitäten oder sonstigen Bildungseinrichtungen, sondern schlechthin das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht. Demzufolge gehören auch die Unterweisungen in praktischen Tätigkeiten / Übungen dazu.
Ich habe in der Tätigkeit der Übungsleiterpauschale ca. 10 verschiedene Auftraggeber - kann also nicht als Angestellter agieren.