Steuererklärung - Welche Bücher absetzen?

5 Antworten

Kannst Du als Sonderausgaben in einen nicht ausgeübten Beruf absetzen. Rechnungen müssen aber den genauen Titel des Buches beinhalten

PinkCGN 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 10:36

Danke. Genau die Rechnungen habe ich nicht mehr, meist landen sie im Altpapiercontainer. Es sind nur noch die Preisschilder auf den Büchern vorhanden. :(

Helmuthk  12.06.2013, 10:44
@PinkCGN

Die Preisschilder werden auf keinen Fall reichen. Kannst Du anhand der Preisschilder nachweisen, dass Du die Bücher gekauft hast und wann? Und sonst: Hinweis auf meine Antwort.

PinkCGN 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 11:23
@Helmuthk

Stimmt wohl, dann verzichte ich lieber darauf, bevor man mir Steuerbetrug vorwerfen könnte, obwohl das gar nicht der Fall ist. Danke :)

Mindestens der Duden wird wohl nicht anerkannt werden.

Der Duden sollte nämlich in jeden Haushalt gehören, um in Zweifelsfragen die richtige Schreibweise nachzuschlagen.

Auch bei der übrigen Literatur hätte ich schwere Bedenken, dass die vom Finanzamt anerkannt wird. Es gibt nämlich den Grundsatz des § 12 Einkommensteuergesetz. Danach sind Gegenstände, bei denen die Aufteilung auf die berufliche und private Nutzung nicht möglich ist, generell dem privaten Lebensbereich zuzuordnen.

Aber versuche es. Wenn das Finanzamt die Bücher nicht anerkennt, würde ich persönlich deswegen keinen Rechtsstreit (Einspruch usw.) mit dem Finanzamt anfangen.

blackleather  12.06.2013, 21:47

Ach na ja, so ein kleines Rechtsbehelfsverfahren könnte man schon noch führen, wenn der Tag lang ist. Schließlich kostet es ja erst vorm Finanzgericht etwas.

Helmuthk  12.06.2013, 22:48
@blackleather

Richtig! Und die Steuerbeamten haben ja sonst kaum etwas zu tun. Die sind für jeden sinnlosen Einspruch geradezu dankbar. Nur schade, dass sich die Angelegenheit mangels Belegen erledigt hat.

blackleather  13.06.2013, 11:21
@Helmuthk

Tja, der Rechtsstaat hat seine Verwaltungsverfahren aber nun mal so eingerichtet, dass sich jeder Bürger mit Rechtsbehelfen gegen jeden Eingriff des Staates in sein Leben und seine Entfaltungsfreiheit wehren kann. Ob das Einlegen des Rechtsbehelfs sinnvoll oder sinnlos ist, darf dabei nicht das Kriterium sein und ist es zum Glück auch nicht.

Wenn das dem Staat, z.B. den Steuerbeamten, nicht gefällt, dann müssten sie eben ihre Eingriffe mittels Steuerbescheiden u. ä. unterlassen. Da das auch keiner will - am allerwenigsten der Staat selbst - muss er halt die bittere Pille des höheren Verwaltungsaufwands schlucken.

Helmuthk  13.06.2013, 17:27
@blackleather

Und das hatte mich vor 35 Jahren dazu gebracht, die Seiten zu wechseln und alles durch die Brille eines Steuerberaters zu sehen, der aber immer noch an seine Zeit als Steuerbeamter zurück denkt.

Kommst du mit diesen Büchern (Nachweis notwendig) überhaupt über den Betrag von 1.000 EUR, falls nicht, kannst dir das Ganze sparen, dann wird automatisch ein Pauschbetrag abgezogen.

Klar kannst du die mit angeben. Immer fleißig Belege sammeln.

wenn du die quittungen noch hast