Wie Komparsen-Gage bei Steuererklärung angeben?
Hallo liebe Community,
ich bin Student und arbeite in den Semesterferien als Komparse für TV-Produktionen. Da ich weniger als 70 Tage arbeite und auch nur knapp 1700 Euro im ganzen Jahr verdient habe, möchte ich mir gerne meinen Steuerabzug (Kirche, soli, lohnst.) zurückholen, da dieser in 80 Prozent der Fälle gezahlt wurde.
Muss ich jetzt tatsächlich jede einzelne Tätigkeit als ganz normalen lohnsteuerpflichten Job angeben oder kann ich das alles irgendwie über nebenberuf zusammengefasst angeben?
Ich bin gerade leicht am verzweifeln, würde mich daher über eure hilfreichen Antworten freuen.
LG
1 Antwort
Hallo odz120,
Du schreibst, dass in 80% der Fälle LSt, Soli und KiSt abgezogen worden ist, somit müsstest Du i. d. R. auch eine LSt-Bescheinigung bekommen haben?
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Anlage N) kannst Du allen Bruttolohn der dem LSt-Abzug unterlag kumuliert angeben (das Finanzamt kennt diese Werte nämlich eh schon ;-))... ACHTUNG: solltest Du noch einen 450 €uro Job haben oder einzelne "Gehälter" deiner Komparsen-Rollen pauschal versteuert worden sein sollten die natürlich nicht mit eingerechnet werden. (Bei der angegebenen Höhe deiner Einnahmen zwar unterm Strich auch wieder irrelevant, aber "wir" wollen ja korrekt bleiben)
Dem Grunde nach ist dem so... und "eigentlich" dürfte diese Angabe dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in beim Finanzamt auch reichen.
Da Sachbearbeiter aber auch "nur" Menschen sind denen man erstens das Leben nicht unnötig schwer machen muss und zweitens die internen Arbeitsanweisungen durchaus schonmal von Finanzamt zu Finanzamt abweichen, kannst Du eine eigene Anlage zu deiner Steuererklärung dazulegen aus der ersichtlich ist, wie Du zu der kumulierten Summe kommst.
Als Bsp:
Tätigkeit "James Bond" (2.3. - 4.3.)
Bruttolohn 300 € davon einbehalten 1 € LSt; 0,06 € Soli ....
Tätigkeit "Plötzlich Prinzessin 3" (5.6. - 6.6.)
Bruttolohn...
usw usf... vllt mal Excel bemühen :-)
Als Grundsatz gilt, je einfacher und schneller der Sachbearbeiter deine Erklärung nachvollziehen kann, desto weniger Nachfragen oder Falschberechnungen wird man erleben :-)
Hi, das heißt ich würde eine Tätigkeit vom 01.01. bis zum 31.12.15 eingeben, meinen kumulierten bruttolohn von ca 2000 steinen und den dazugehörigen kumulierten Lstbeiträgen, Kistbeiträgen und solibeiträgen reinschreiben und fertig ist die Laube, oder? Ich bin studi, habe sonst nichts zu versteuern und erhalte auch kein weiteres Gehalt, lohn, 450 euro gehälter usw.