Kirchensteuerpflicht erwerbslose Hausfrau (bzw. 450€ Job)?
Hallo,
bevor ich bald einen Herzinfarkt aufgrund der schrecklichen Suchergebnissen erleide, muss ich meine Frage nun hier stellen:
Wie gestaltet sich die Kirchensteuer in folgender Konstellation:
Ehemann EV, Alleinverdiener, Steuerklasse 3, Kirchensteuer wird bezahlt Zusammenveranlagt Ehefrau RK, Erwerbslos/450€ Job, Stuerklasse 5, Keine Kirchensteuer bezahlt
Liegt für die Ehefrau damit eine Kirchensteuerpflicht vor bzw. wie errechnet sich die Höhe dieser?
Entschuldigt den Einstieg in die Frage, aber jedes Suchergebniss mündet in der Konstellation Ehemann, Alleinverdiener keine Konfession, Frau erwerbslos in der Kirche.
10 Antworten
Minijob in Steuerklasse V?
Gehirnamputierter geht es wahrlich nicht.
Dies führt nicht nur dazu, dass der Minijob mit fast den höchsten Abzügen belegt ist sondern auch, dass er in die Steuererklärung muss und zum gemeinsamen Einkommen gerechnet wird.
Das dürfte dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Einkommensteuer-Nachzahlung führen, so dass man fragen kann was unterm Strich für die Familie von 450,- € im Monat wahrlich bleibt.
Die Kirchensteuer ist da das geringste Problem. Wenn jedoch Lohnsteuern abgezogen werden vom Lohn, werden auch 8 bzw. 9% deren Höhe als Kirchensteuern erhoben.
Minijobs - wenn sie nicht die EINZIGEN Arbeitsverhältnisse eines Single-Menschen sind - sollten IMMER pauschal besteuert werden. Will der Arbeitgeber dies nicht, such dir einen anderen.
Dass Minijobs pauschal laufen ist eigentlich die Regel. Leider sehe ich einen Trend, dass immer mehr Arbeitgeberkollegen, scheinbar doch nach ELStAM abrechnen.
Dass dies für den Arbeitnehmer besonders wenn der Minijob dann über die V oder VI läuft Kappes ist, scheint nicht klar zu sein oder eben ziemlich egal.
Die Frage mit dem Hinweis auf Klasse V suggeriert, dass dies hier geschehen ist.
Wer kein Einkommen hat, bzw. keines aus nichtselbständiger Arbeit hat grundsätzlich auch keine Lohnsteuerklasse.
Wenn der Ehemann schon Kirchensteuer zahlt, ist das damit erledigt. Ein Minijob ist nicht steuerpflichtig, auch keine Kirchensteuer.
Erst bei allgemeiner Steuerpflicht fällt auch Kirchensteuer an (ab 8008 € Einkommen im Jahr und getrennt Veranglagung)
Ein Minijob ist nicht steuerpflichtig, auch keine Kirchensteuer.
Stimmt nicht ganz. Der Arbeitgeber übernimmt die Abgaben pauschal.
Der Grundfreibetrag beträgt übrigens derzeit 8.820 €.
Sozialabgaben, aber keine Steuer...(Kranken/Pflege/Arbeitlslosen/evtl.Rentenversicherung).
bezüglich Freibetrag: stimmt, der ändert sich ja ständig.
Der Grundfreibetrag beträgt übrigens derzeit 8.820 €.
17.640,- € für zusammenveranlagte Ehegatten. Diese wäre schon beim Lohnsteuerabzug in der Klasse III des Ehemanns berücksichtigt worden, der Fragestellerin steht also davon nichts mehr zu.
Sozialabgaben, aber keine Steuer...
Wenn ich einen Minijobber einstelle, übernehme ich die pauschale Steuer von 2%. Abwälzen ist ein Armutszeugnis und Abrechnung nach Steuerklasse für den Arbeitnehmer meist ziemlicher Schwachsinn.
Da die zusammen veranlagt sind, ist die Kirchensteuer ja eh angepasst. Für beide. Oder? (ich kann das nicht beurteilen, wir sind ausgetreten...)
Du bist schon zu kirchensteuer verpflichtet, diese wird allerdings von der bereits bezahlten Kirchensteuer deines Mannes genommen. Wenn ihr gemeinsam eine Einkommenssteuer macht, wird euer Einkommen (d.h. das deines Mannes, weil der 450 Euro Job ja nicht zählt) ja auf euch beide aufgeteilt. Die von deinem Mann bereits monatliche entrichtete Kirchensteuer wird dann zur Hälfte an seine Kirche, die evangelische Kirche gegeben und zur anderen Hälfte geht sie an deine Kirche, also die römisch katholische. Zusätzlich zu zahlen ist für dich nichts mehr.
Anders sieht es bei dem von dir im Internet gefundenen Fall aus. Zahlt der Alleinverdiener keine Kirchensteuer, weil er nicht in der Kirche ist und es wird eine gemeinsame Veranlagung gemacht, dann muss er für die Ehefrau, die Kirchenmitglied ist, nachzahlen. Als Beispiel, er verdient 40 000, sie nichts, dann fällt davon 20 000 auf die Ehefrau und diese muss dann hiervon Kirchensteuer entrichten.
In deinem Fall hat dein Mann ja bereits Kirchensteuer auf die fiktiven 40 000 entrichtet und damit auch bereits auf deine 20 000.
Kirchensteuer muß sie nur zahlen wenn sie Steuern zahlt. Sie ist unter dem Freibetrag, wenn si zahlen will...
dafür gibts in jeder Kirche einen Opferstock oder Klingelbeutel
http://www.steuer-schutzbrief.de/kirchensteuer.html
Da gibt es einen Kirchensteuerrechner.
Man ist mehr oder weniger automatisch Steuerklasse 5, wenn man verheiratet ist und nicht arbeitet. Minijob zählt da nicht (der wird doch wohl kaum mit Steuerkarte sein, da man ja weit unter dem Freibetrag liegt?) Bei Zusammen-Veranlagung kommt es dann auch zu keiner Nachzahlung.
Bei Getrennt-Veranlagung schon, aber das wird dann quasi dem Ehemann "gutgeschrieben"...