Nachzahlung an das Finanzamt?

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Das kann z. B. bei einer Steuerklassenkombination 3/5 passieren.

Weitere Gründe: http://klicktipps.de/einkommensteuer-faq.php#nachzahlen

Er muss nachzahlen, weil er zu wenig gezahlt hat. Es gibt verschiedene pauschal Beträge. Wenn du in der Steuererklärung angibst, dass du weniger für eine Position ausgegeben hast, dann darfste halt zahlen.

Robsch12  05.09.2011, 21:23

Bitte nicht beachten. Da ging mir was falsches durchn kopp^^

Er hat scheinbar zu wenig Werbungskosten oder sie nicht richtig deklariert ??? Was wurde denn gestrichen ???

Svenfcm 
Beitragsersteller
 05.09.2011, 21:29

ja die haben die Fahrtkosten nicht anerkannt!

Das war aber nicht meine Frage warum muss er denn nachzahlen wenn, wenn er keine Freibetrag etc. eingetragen hat! Er hat keine nebeneinkünfte etc. nur sein Einkommen!

Mir geht es ja nur darum warum er was Nachzahlen welche Gründe es haben könnte?

Svenfcm 
Beitragsersteller
 05.09.2011, 21:29

ja die haben die Fahrtkosten nicht anerkannt!

Das war aber nicht meine Frage warum muss er denn nachzahlen wenn, wenn er keine Freibetrag etc. eingetragen hat! Er hat keine nebeneinkünfte etc. nur sein Einkommen!

Mir geht es ja nur darum warum er was Nachzahlen welche Gründe es haben könnte?

wenn er vorher schon Steuerfreibeträge eintragen hat lassen und die haben sich später als falsch herausgestellt

Da gibt es viele Möglichkeiten. War er eine längere Zeit krank gewesen und hat Krankengeld erhalten? Das wird nämlich über den Progressionsvorbehalt erfasst, und das kann auch dazu führen, dass die Tage für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gekürzt werden. Die Berücksichtigung von Krankengeld müsste sich aus dem Bescheid ergeben. Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten? Dazu müsste Dein Kumpel die Zahlen auf der Lohnsteuerbescheinigung von der beiden letzten Jahre vergleichen. Wenn das nicht hilft: Einspruch (nicht Widerspruch!) einlegen und das Finanzamt um die Begründung zu den Abweichungen bitten.

sprottel  19.09.2011, 22:39

vermutlich steht die Begründung im Bescheid drin - in den Erläuterungen auf den letzten Seiten